Landesverband Baden-Württemberg/HowTo/Spendenbescheinigung

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Zuwendungsbescheinigungen / Spendenbescheinigung

Zuwendungsbescheinigungen werden vom Landesschatzmeister automatisch am Anfang des auf die Zuwendung folgenden Jahres verschickt, wenn die Summe im Kalenderjahr davor 100 Euro übersteigt oder eine gleichwertige Sachspende gab.

Diese Bescheinigung wird per Briefpost verschickt; das heißt die Adresse des Spendenden muss bekannt sein, Bei Mitgliedern ist das kein größeres Problem, bei Nicht-Mitgliedern brauchen wir respektive der Landesschatzmeister die Adresse.