Benutzer:PrototypeX29A/Satzungsmängel
Hier will ich gefundene Mängel an den Satzungen auflisten, um später daraus Änderungsanträge ableiten zu können.
Satzung Landesverband NRW
Dokumente
- NRW:Satzung
- Geschäftsordnung_Landesvorstand_Nordrhein-Westfalen
- NRW:Landesmitgliederversammlung/Geschäftsordnung2009.2 - beschlossen während 2009-04-25_Landesparteitag_NRW_2009.2
- Protokoll_Gründungsversammlung_Lv-NRW
Abschnitt A §2
(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- Das ist überflüssig, es regelt die Bestimmungen des Bundesverbandes und ist dazu noch widersprüchlich mit der Bundessatzung. Jedoch bezieht sich Abs. 2 auf diesen Absatz
(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschränkungen jede in Deutschland lebende Person mit angezeigtem Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein.
- Im Gegensatz zur entsprechenden Stelle in der Bundessatzung schließt diese Formulierung Deutsche, die im Ausland leben aus.
Abschnitt A §3
(2) Jeder Pirat wird entsprechend einem angezeigten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen automatisch Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und einer eventuell vorhandenen niederen Gliederung.
- es können bis zu drei Gliederungen (BV, KV und SV) unter dem LV existieren.
(7) Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.
- das ist redundant, da es so schon in der Bundessatzung steht. Deshalb aber nicht zwangsläufig überflüssig, da das Recht auf weiterhin besteht wenn sich die Bundessatzung umentscheidet. Trotzdem ist es irgendwie overkill in jeder Gliederung neu auf einen Mitgliedsausweis hinzuweisen. Oder bekommt man für jeden Verband in dem man ist einen eigenen Ausweis?
Abschnitt A §4
(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.
Nach $2 Abs. 6 bezeichnet "Pirat" Mitglieder der PP Deutschland, in diesem Abschnitt und auch den folgenden ist aber scheinbar über die Rede von den Rechten der NRW-Piraten.
(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist unzulässig.
- Was genau zählt hier als Amt? Offensichtlich schließt es aus Vorstand in zwei Verbänden gleicher Gliederungsebene aus, aber kann man Vorstand in einem Verband und seinem Mutterverband sein? Was sind noch Ämter?
(7) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Piratenpartei Deutschland in Kenntnis zu setzen.
- Mir ist nicht klar was für Papiere und Einladungen gemeint sind
Abschnitt A § 6
(4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25% Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%.
- Es fehlt ein Verb ("die für den Landesverband und seine Untergliederung [anfallen,] werden [...]")
- Was passiert mit dem Geld, wenn für ein Mitglied kein Ortsverband usw. existiert?
- Wofür braucht der Bezirksverband so viel Geld?
Abschnitt A § 7
(3) Landesschiedsgericht
- Haben wir sowas überhaupt? Haben wir eine Landesschiedsgerichtsordnung?
(5) Jugendverband
- Das ist nirgends definiert?
Abschnitt A § 8
(1) [..] Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- Die xx sind wohl eindeutig falsch.
(2) Die Aufgaben der LMV sind:
a) die Wahl des LVORs und des ELVORs,
- ELVOR ist undefiniert.
(l) die Entgegennahme der Berichte des Landesfinanzausschuss, die mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, zu erstatten sind.
- Auf wessen Verlangen nicht definiert.
(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.
- "sollen" ist ein nichtssagendes Wort
- was bedeutet "diskutiert werden können"? Ist das nicht immer möglich?
- Ist es nicht schwierig einen Antrag für eine LMV vor der Einladung zu stellen, bevor dazu eingeladen wurden?