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Mumble Protokolliges

Hier werden die protokollartigen Dokumente der Mumble Treffen der AG Männer 2.0 abgelegt:


* 1. Mumble Protokoll der AG Männer2.0 vom 11.3.2014


AKTUELL

Prostitution

Positionsentwurf (Stand: 7.2.2014)

Die AG Männer 2.0 der Piratenpartei lehnt eine Kriminalisierung der Prostitution entschieden ab. Eine Bestrafung der Prostitutionskunden wie es in Schweden Rechtspraxis ist, führt weder zu einer Abnahme der Prostitutionsaktivitäten, noch zu einer Verbesserung der Situation der Prostituierten. Im Gegenteil: Aufgrund der Illegalität verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen und Prostitution wird verstärkt in ein kriminelles Umfeld verdrängt mit einem erhöhten Risiko der sexuellen Ausbeutung und der ökonomischen Abhängigkeit. Zudem widerspricht eine einseitige Bestrafung von Prostitutionskunden dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Eine Kriminalisierung der Prostitution verstößt ferner gegen das Recht mündiger Individuen über ihre Sexualität, ihren Körper und ihre ökonomischen Verwertungsinteressen selbst zu bestimmen.

Die AG Männer 2.0 der Piratenpartei ist sich durchaus bewusst, dass aufgrund der europäischen Freizügigkeit, mangelnder Beschäftigungsmöglichkeiten und dem gravierenden innereuropäischen Wohlstandsgefälle sowie der bisher liberalen Prostitutionsgesetzgebung u.a. Deutschland verstärkt ein Zielland für Elendsprostitution ist. Gleichwohl begründet dies nicht eine gesetzliche Verschärfung. Angezeigt ist vielmehr eine integrative Strategie welche eine Verbesserung von Beratungsangeboten, die Förderung alternativer Beschäftigungsangebote, eine Kooperation Prostitution anbietender und nachfragender Akteure, ein Ende der Illegalisierung des Aufenthaltsstatus sowie die Anwendung der bestehenden Rechtlage umfasst.

Die AG Männer vertritt ferner die Auffassung, dass sexuelle Dienstleistungen nur bedingt mit anderen personennahen Dienstleistungen zu vergleichen sind. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung von Geschlechterpolitik sexuelle Ausbeutung und andere Verstösse gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zusammenhang mit Prostitution entschieden entgegenzutreten.

Die AG Männer 2.0 befürchtet, dass mit dem Verbot der Prostitution weitergehende Einschränkungen des Recht auf persönliche Selbstbestimmung und der individuellen Freiheit verbunden sind. Es ist absehbar, dass auch andere prostitutionsnahe Aktivitäten von einem Verbot bedroht sind und ihre digitale Verbreitung und Anbahnung im Internet eingeschränkt würde.

Daher beobachtet die AG Männer 2.0 der Piratenpartei mit großer Sorge die argumentative Übereinstimmung religiöser, nationaler und konservativer Akteure mit feministischen Anti-Prostitutionsakteuren. Die dabei implizierte rigide Sexualmoral steht im Widerspruch zu dem hohen Wert, den die Piratenpartei dem Recht der mündigen Individuen beimisst, über ihre Sexualität, ihre sexuelle Orientierung, ihr sexuelles Begehren und ihre sexuelle Identität selbst zu bestimmen.

Auch die implizierten geschlechterpolitischen Vereinfachungen mit deren Hilfe Macht, Verantwortung sowie Missbrauch und Gewalt durchgängig und pauschal zwischen weiblichen Prostituierten und männlichen Prostitutionskunden zugewiesen wird, widerspricht einer differenzierten und situationsabhängigen Sichtweise und einer gemeinsamen Verantwortlichkeit wie sie die AG Männer 2.0 für eine fortschrittliche und alle Geschlechter gleichermaßen umfassende Geschlechterpolitik für zwingend notwendig erachtet.

--Bullvolkar 13:32, 7. Feb. 2014 (CET) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .





HISTORY

Gründungsprotokoll

„Wir haben kein Protokoll, weil wir keine geschlossenen Sitzungen machen, ich biete euch stattdessen den „Gründungsthread“, in dem u.a. nochmal über den Namen diskutiert wurde. Zitat daraus:

Seid ihr denn mit dem Namen "AG Männer" erstmal einverstanden? Ich habe lange überlegt, "Männerpolitik", "Männerrecht", "Geschlechterpolitik", "Gleichberechtigung", "Gleichstellung". Gegen jeden Namen habe ich hier schonmal Einwände gelesen, so daß mir "Männer" am passendsten erschien.

Mein Ansatz wäre folgender:

  1. Da wir für die Legislative kandidieren, sollten wir uns auf die gesetzlich beeinflußbaren Inhalte der Geschlechtergerechtigkeit konzentrieren, z.B. bestehende rechtliche Ungleichbehandlung aufzeigen und eine Lösung suchen.
  2. Auch wenn viele, verständlicherweise, aus ihrer persönlichen Betroffenheit heraus sehr emotional bei der Sache sind, sollten wir uns auf sachlich nüchterne und inhaltliche Argumentation beschränken.
  3. Das Pendel, das nun für viele zu stark auf eine Seite hin ausgeschlagen zu sein scheint, sollte nicht in die andere Richtung schwingen, d.h. keinesfalls sollte der Übersprung wieder in eine Frauen-Ungleichbehandlung gemacht werden. Ziel sollte die rechtliche Gleichbehandlung beider Geschlechter sein. Unsere Perspektive ist einfach die männliche, das liegt in der Natur der Sache.“
  4. Einen vierten Punkt möchte ich aus aktuellem Anlaß noch nachträglich ergänzen: Wir kämpfen nicht. Wir kämpfen nicht, weil jeder der kämpft, gegen andere Menschen kämpft, und damit gegen sich selbst. Wir erreichen unsere Ziele durch die Arbeit an Beziehungen zu anderen Menschen. Unser Denken erschafft unsere Realität. Wenn wir weiterhin denken, wie wir immer gedacht haben, werden wir weiterhin so handeln, wie wir immer gehandelt haben. Wenn wir weiterhin so handeln, wie wir immer gehandelt haben, werden wir weiterhin das erschaffen, was wir immer erschaffen haben. Der Aufbau eines sozialen Feldes erfolgt nicht durch verbissenes Wollen, nicht durch kämpferischen Ehrgeiz und nicht durch hektische Betriebsamkeit, sondern durch die Kraft der Stille.

Im wesentlichen unstrittige Positionen

Na ja da bin ich nicht so ganz einer Meinung

Wehrpflicht

Bestehende Wehrpflicht soll unabhängig vom Geschlecht für alle Bürger gelten, über die Wehrpflicht als solche ist an anderer Stelle zu beraten (AG Innenpolitik)

Die Wehrpflicht sollte, so lange sich Deutschland nicht im Kriegszustand befindet, ruhen.

Hm, das ist aber wohl schon älter. Die Wehrpflicht wurde abgeschafft. Bullvolkar 4.11.2012

Sorge- und Elternrecht

Mit der vorgeschlagenen Änderung im Sorgerecht [1] zielen wir vor allem auf die Verbesserung der rechtlichen Situation von Kindern unverheirateter Eltern ab, wie sie in den meisten anderen europäischen Ländern längst mit Erfolg erreicht wurde und nicht mehr in Frage gestellt wird. Unverheiratete Väter werden bisher im deutschen Familienrecht ohne Ausnahmemöglichkeit von vornherein vom gemeinsamen Sorgerecht und damit auch der Elternzeit ausgeschlossen, wenn die Mutter nicht freiwillig einwilligt. Unabhängig vom Familienstand soll im Fall von Trennungen das gemeinsam ausgeübte Sorgerecht besser gelebt[2] und nur mit gravierenden Begründungen[3] aufgehoben werden können. Die Erfahrungen mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch bei elterlichen Streitigkeiten sind in allen europäischen Ländern positiv, es stellt in der ohnehin schwierigen Situation der Trennung die beste Lösung für alle Beteiligten dar.

Auch das Umgangsrecht ist zu schwach ausgestaltet: Ein hoher Prozentsatz an Vätern sieht seine Kinder gegen ihren Willen nach der Trennung von der Mutter nicht mehr.[4] Jedes zweite Trennungskind verliert innerhalb von 2 Jahren den Kontakt zum Vater.[5]

  • Das gemeinsame Sorgerecht soll zum Standardfall für alle Eltern [6] werden und auch nach einer Trennung weiter ausgeübt werden können. Streit darf nicht mit Alleinsorge belohnt werden. Bei Streit der Eltern soll, wie es sich in Norwegen, Frankreich und anderen Ländern bewährt hat, Hilfe geboten und Druck auf die Eltern ausgeübt werden können, sich im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. In Deutschland wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter[7]. Diese Praxis widerspricht den Erkenntnissen der Wissenschaft über die Bedürfnisse des Kindes, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht.
  • Die Piratenpartei setzt sich für die konsequente Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts ein. Entscheidungen sind gemeinsam zu treffen, die beteiligten Institutionen wie (Melde-)Behörden, Schulen, Vereine usw. unterstützen die praktische Umsetzung, indem sie z.B. in Formularen grundsätzlich zwei Unterschriftsfelder für Vater und Mutter vorsehen oder Einladungen immer an beide Eltern verschicken, wenn sie unterschiedliche Adressen haben.
  • Elternrecht ist mehr wie Sorgerecht: Die einseitige Einvernahme des Kindes bzw. die Verhinderung des Umgangs mit dem anderen Elternteil soll mit Freiheitsentzug bestraft werden können, so wie es in Frankreich der Fall ist und dort zu einer gesellschaftlichen Ächtung des Kindesentzuges geführt hat.
  • Mittelfristig soll die "Rechtsindustrie" an Juristen und Gutachtern, die bei uns im Streitfall über ein Kind entscheiden, zugunsten eines systemischen Mediationsprozesses zwischen allen Beteiligten abgelöst werden. Vor jedem Familiengerichtsverfahren hat eine Mediation stattzufinden[8]. Die immer weiter ausgebaute "Ver-rechtlichung" in Familiendingen soll deutlich vermindert werden.
  • Das Doppelresidenzmodell soll evaluiert und mit geeigneten Maßnahmen unterstützt werden, so daß es zu einer möglichen Alternative für alle Trennungskinder werden kann.
  • Der im Familienrecht undefinierbare, aber zentrale Begriff des "Kindeswohls" soll zu "Kindesinteressen" entwickelt werden. Kindeswohl impliziert, daß außenstehende Organisationen besser als das Kind selbst über sein Wohlergehen urteilen können. Kinder ab 7 Jahren sollen eine gewichtige Stimme bei allen Entscheidungen über sie bekommen.
  • "Sorgerecht" sollte durch den Begriff "Sorgepflicht" ersetzt werden. Das Kind hat ein Recht auf zwei ihm gleichverpflichtete Eltern. Aus diesem Recht folgen Pflichten der Eltern. Sorgerecht ist zu sehr von den Erwachsenen und ihren Rechten am Kind her gedacht. Im Mittelpunkt hat das Kind zu stehen und nicht die Rechte der Umgebung an ihm.

Zusammenfassend: Die AG Männer schlägt der Piratenpartei vor, eine Reform des grundgesetzlichen Elternrechts[9] anzustreben. Alle Regelungen müssen gewährleisten, daß im Regelfall die gemeinsame Sorge, gemeinsame Erziehung und gemeinschaftliche Entscheidung über das Kind auch im Trennungsfall praktisch möglich bleibt und beide Eltern in der Pflicht bleiben können, z.B. in einem Doppelresidenzmodell.


Männerqoute

In den vergangenen Jahrzehnte konnten die Frauen ihren aus der geschichtlichen Situation resultierenden Rückstand in Berufsleben und in der sozialen gesellschaftlichen Stellung aufholen. Aufgrund der verschiedensten Förderprogramme für Mädchen und Frauen sind die Jungs ins Abseits geraten. Die Piratenpartei fordert eine gezielte Förderung von Jungen und Männer, um die Nachteile auszugleichen. Wenn Mädchen gezielt in Männerberufe gefördert werden, dann müssen auch neue Berufsbilder für Jungen entwickelt werden. Dies ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Wir fordern einen Girls and Boysday und nicht nur einen Girlsday. Wir brauchen Männerqouten in traditionellen Frauenberufen wie in der öffentlichen Verwaltung, als Erzieher und als Grundschulpädagogen. Im letztgenannten Bereich fordern wir einen Männerstudiengang Grundschulpadagogik, um bewusst Männer in diesem Bereich zu fördern und diese vor dem weitverbreitenden Konkurrenzdenken der weiblichen Studierenden zu schützen.

>>Also m.E. sind gesetzliche Quoten wenig hilfreich. (sowohl solche für Frauen als auch für Männer) Dies gilt insbesondere wenn Freiheitlichkeit und Eigenorganisation -wofür m.E. die Piraten nicht zuletzt stehen- hohe Priorität haben sollen. Zunächst sollten die Organisationen (Parteien, Unternehmen, Verwaltunegn, Vereine etc.) selbst darüber bestimmen und eben kein Gesetzgeber. Nur in sehr wenigen wichtigen Ausnahmen mit erheblichem öffentlichen Interesse - vielleicht dann wenn öffentlich finanziert oder hoheitliche Aufgaben- (Parlamente, Gerichte, etc sollten gesetzliche Quoten gelten und dann bitte schön mit dem Ziele einer paritätischen Mann/Frau Verteilung. Eine gesetzlihe Quote für Männer ist m. E. für Erzieher so sinnvoll wie eine Quote für Frauen für Maurer - gar nicht nämlich.

Im übrigen solltze es wneiger um das biolgidsche Geschlecht gehen und darüberhianus auch andere soziale udn weitere Katgeorein gelten - Intersektionell eben. --Bullvolkar 15:25, 4. Nov. 2012 (CET)

Positionen mit mehreren alternativen Optionen

Vaterbestimmung §1592 BGB

A) Als Neufassung wurde vorgeschlagen: „Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat.“

Dazu muß aber bestimmt werden, wer tatsächlich der Erzeuger ist. Da das bisher nicht möglich war, gibt es wahrscheinlich die bestehende Regelung mit der Hilfskonstruktion, daß der Vater immer der Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt ist. Nun sind wir in der neuen Situation, daß es möglich ist, den Vater ziemlich sicher zu bestimmen. Daraus ergeben sich in der AG zwei Positionen:
  1. Zwangsweiser Abstammungstest bei jedem Kind (um die Rechte des Kindes zu verwirklichen).
  2. Ablehnung des zwangsweisen Abstammungstests (vor allem wegen des fehlenden Vertrauens in staatliche Stellen, die so eine Gendatenbank von allen Vätern anlegen könnten).

B) Alternativvorschlag zur Verbesserung der jetzigen Situation, ohne über einen zwangsweisen Gentest entscheiden zu müssen: Mutter und Vater (und Kind?) bekommen das Recht, einen (auch heimlichen?) Abstammungstest gegen den Willen der anderen Beteiligten durchzusetzen. Mit dieser Neufassung des §1592 BGB würde das Menschenrecht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung gestärkt. Der Vorschlag bewegt sich innerhalb des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeräumten Ermessensspielraums der EU-Mitgliedstaaten, wie sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Eltern und das Recht der Eltern auf Anonymität gegenüber ihren Kindern abwägen. Wir wollen mit der Neuregelung sowohl das Recht der Väter (Schätzungen gehen davon aus, daß jedes 10. Kind über seinen Vater im Unklaren gelassen wird und demnach auch der Vater nicht weiß, daß dieses Kind nicht von ihm ist) als auch das Recht des Kindes gegenüber der Mutter stärken, die aus natürlichen Gründen über die Abstammung ihrer Kinder einen Informationsvorsprung hat.

Anmerkungen

  1. Der verwendete Begriff "Sorgerecht" bezieht den Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ausnahmslos mit ein
  2. Zwar gibt es das gemeinsame Sorgerecht für Verheiratete nach der Scheidung seit 1998, es ist aber in der Praxis leicht umgehbar und betrifft nur ganz wenige grundsätzliche Entscheidungen über das Kind.
  3. Gemäss bestehendem §1666 BGB
  4. Vgl. dazu Ofuatey-Kodjoe & Wiestler, Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter Väter, 1994
  5. Amendt, Gerhard. Studie "Scheidungsväter", Abschlussbericht und Buchausgabe der Studie 2006
  6. Grundgesetz, Art. 6 Abs. 5
  7. In 92,2% der "erfolgreich" erzwungenen gerichtlichen Sorgerechtsentzüge erhält die Mutter die Alleinsorge (11732mal Alleinsorge für Mütter, 997mal für Väter; Quelle: Statistisches Bundesamt 2003)
  8. Norwegen seit 1991 Standard
  9. Grundgesetz, Art. 6 Abs. 2