NRW:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

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Anträge

Antrag 01 - LMV-Deadline

Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
Thorres
Betrifft
NRW / §8 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "(3) Die Einberufung der LMV soll 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen." durch "(3) Die Einberufung der LMV erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.

Begründung

Die Deadline soll konkret festgelegt sein. Eine scheinbar nicht feste Deadline führt dazu, dass der Termin der Einladung immer wieder überschritten werden wird. Die Einladung sollte aber so früh raus gehen, damit die Mitglieder sich auf den Termin einstellen können.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 02 - Fehlerbehebung bzgl. der Begriffe "Bezirksgruppen"/"-verbände"

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
Thorres
Betrifft
NRW / §10 Absatz 2/3/4/5
Beantragte Änderungen
  • Abs 2,3 und 4: Ersetze jeweils "Bezirksgruppen" durch "Bezirksverbände"
  • Abs 5: Ersetze "Jede Bezirksgruppe" durch "Jeder Bezirksverband" und "der entsendenden Bezirksgruppe" durch "des entsendenden Bezirksverbands"
Begründung

Das verhindert, dass wir nach überschreiten der 1500 Mitglieder handlungsunfähig werden, da in der Satzung keine Bezirksgruppen sondern Bezirksverbände definiert sind.

Diskussion
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(Antrag 03 - Crew-Delegierte)

Änderungsantrag Nr. 3 - Crews stellen Delegierte - wegen Bedenken in Bezug auf das PartG zurückgezogen vom Antragsteller zu Gunsten von Antrag Nr. 8 --Jamasi 03:39, 17. Sep. 2009 (CEST)

(Antrag 04 - Streichung LDK)

Änderungsantrag Nr. 4 - Streichung des Gesamten §10 - zurückgezogen vom Antragsteller zu Gunsten von Antrag Nr. 6

(Antrag 05 - LDK)

Änderungsantrag Nr. 5 - Streichung der LDK-Zwangseinrichtung ab 1500 Mitglieder plus Antrag 2 - zurückgezogen vom Antragsteller zu Gunsten von Antrag Nr. 6

Antrag 06 - Streichung der LDK-Mitgliedergrenze

Änderungsantrag Nr.
6
Beantragt von
Jens Bannmann, Cheesy
Betrifft
NRW / §10 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  • Abs 1: Streiche den Text "ab einer Landespiratenzahl von 1500 oder".
    Ergebnis: "(1) Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss der LMV."
Begründung
Wann wir eine LDK einrichten, lässt sich nicht vorab und schon gar nicht an einer bestimmten Mitgliederzahl festmachen. Dieser Änderungsantrag verschafft uns erst einmal Zeit, über das weitere Vorgehen zu diskutieren und genaue Konzepte auszuarbeiten. Dadurch vermeiden wir, einen riesigen Aufwand mit Bezirksverbänden zu treiben oder voreilig "Crew-Delegierte" in der Satzung festzuschreiben, ohne dass wir genau wissen, wie das funktionieren soll.
Dieser Antrag ist unabhängig von eventuellen Änderungen der Absätze 2 bis 5 (z.B Anträge 2 und 3). So können wir in Zukunft ohne weitere Satzungsänderung das LDK-Konzept in der ursprünglichen oder abgeänderten Fassung aktivieren.
Diskussion
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Antrag 07 - Streichung LDK

Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
OldHolgi
Betrifft
NRW / Streichung des §10 (Landesdelegiertenkonferenz (LDK)), damit verbunden Streichung von §7 (4), Änderung von §8 (1) Satz 1 in „Eine LMV tagt im ersten Quartal eines jeden Jahres.“ sowie Streichung Satz 4, Streichung §8 (4) (d)
Beantragte Änderungen
  • siehe oben
Begründung
Derzeit sind weder die grundlegenden Strukturen zur Einrichtung einer LDK umfassend erreicht, sie sind weder genau definiert noch besteht Konsens über die Einrichtung solcher Strukturen. Die Streichung ermöglicht eine Organisation des LV, eine Wiederaufnahme einer LDK in die Satzung nach Herstellung einer verbindlichen Ordnung und Schaffung von entsprechenden Strukturen ist durch die Streichung unbenommen.
Diskussion
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Antrag 08 - Anhebung der Mitgliedergrenze für LDK

Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
OldHolgi
Betrifft
NRW / Änderung §10 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) (1)
Beantragte Änderungen
  • Änderung von (1) in „Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt ab einer Landespiratenzahl von 15.000 (in Worten Fünfzehntausend) oder auf direkten Beschluss der LMV.""
Begründung
Die veränderte notwendige Mitgliederzahl ermöglicht es, die zu schaffenden Strukturen zur Einrichtung einer LDK mit den sich ergebenden Diskussionen und Beschlüssen ohne Zeitdruck durchführen zu können. Die Grenze für die Einrichtung der LDK kann nach Abschluss der Änderungen und Einrichtung entsprechender Untergliederungen wieder auf ein akzeptables und vernünftiges Maß abgesenkt werden, oder die Einberufung durch die LMV beschlossen werden.
Diskussion
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Antrag 09 - Schattenausschussmitglieder

Änderungsantrag Nr.
9
Beantragt von
Skl8em Bastian
Betrifft
NRW /
Beantragte Änderungen
  1. Einsetzung eines Paragraphen »Schattenausschussmitglieder«

Der Landesparteitag möge beschließen, das Amt »Schattenausschussmitglied« einzurichten.

Rechte und Pflichten:

§0 Es kann zu jedem Ausschuss des Landtages NRW ein Schattenausschussmitglied geben. Er kann im Namen der Piratenpartei NRW zu den Diskussionen, Entscheidungen und Gesetzesentwürfe innerhalb seines Auschusses Stellung nehmen und Forderungen an diesen Ausschuss stellen.

§1 Die Schattenausschussmitglieder werden von der Landesmitgliederversammlung gewählt. Sie müssen bei jeder Landesmitgliederversammlung bestätigt werden.

§2 Sie können vom Landesvorstand in einer Vorstandssitzung entlassen werden. Die Entscheidung muss begründet werden.

§3 Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Schattenausschussmitglied debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.

Begründung

Die Vorteile, die wir uns bei so einer Struktur erhoffen, sind vielfältig:

Erstens: Wir gewinnen an Breite, indem wir Stellung zu zusätzlichen Themen beziehen. Dies ist einer der Hauptvorwürfe der meisten Leute an uns, und ich sehe zur Zeit wenig Änderungen in dieser Richtung. Durch die Stellungnahmen wird die Diskussion über diese Themen in der Partei angestoßen. Er fördert die Meinungsbildung innerhalb der Partei und gleichzeitig das Öffentlichkeitsbild der Piratenpartei. – Das beste Beispiel hat jemand am Münsteraner Stammtisch gebracht: Die Gesundheitskarte ist aus piratischer Sicht ein klarer Fall. Dies muss man aber nun weiter kommunizieren.

Zweitens: Wir gewinnen an Seriosität: Indem wir diese Ausschüße besetzen, zeigen wir, dass uns diese Themen auch am Herzen liegen und dass wir uns damit beschäftigen. Solche Leute sind natürliche Ansprechpartner für die Presse und erleichtern damit die Arbeit des Pressesprechers.

Drittens: Wahlkampf vor dem Wahlkampf: Es geht euch allen wahrscheinlich auch so: In 10 Tagen müssen wir über eine Liste entscheiden. Falls irgendwelche dieser Leute ins Parlament einziehen, wissen wir nicht, was sie dort machen werden, nicht mal, in welchen Ausschüssen sie sitzen würden. Durch diese Struktur kann man schon mal sehen, was die einzelnen Leuten machen würden, falls sie im gegebenen Ausschuß wären. Man kann es sozusagen als Test sehen, ob man so jemand überhaupt dort haben will. (Wenn er gewählt wird, ist alles zu spät). Indem andere Piraten zu seinen Äußerungen Stellung nehmen, können sie sich als potentielle Gegenkandidaten für einen Listenplatz sichtbar machen. So wird auch die Diskussion bei der Listenerstellung sichtbarer gemacht und ist von politischerer Natur.

Viertens: Dadurch, dass Schattenausschußmitglieder die Entwicklung im Parlament näher verfolgen, lernen sie mehr über dessen Struktur und Arbeitsweisen. Sollte es der Fall sein, dass einer ins Parlament kommt, so hat er schon ein wenig Erfahrung damit gesammelt und kann direkt professioneller arbeiten.

Diskussion
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Antrag 10 - Pressesprecher

Änderungsantrag Nr.
10
Beantragt von
Philip Brechler (plaetzchen)
Betrifft
NRW /
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Der Landesparteitag möge beschließen, das Amt »Pressesprecher« einzurichten.

Rechte und Pflichten:

§0 Der »Pressesprecher« ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.

§1 Der »Pressesprecher« vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.

§2 Der »Pressesprecher« ist Vorsitzender der AG Presse auf Landesebene.

§3 Der »Pressesprecher« untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.

§4 Der »Pressesprecher« berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.

§5 Der »Pressesprecher« wird auf einer LMV für ein Jahr gewählt, der Landesvorstand kann einen in seinen Augen qualifizierten Kandidaten vorschlagen.

§6 Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des »Pressesprechers« bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand den »Pressesprechers« kommissarisch ein, er muss bei der nächsten LMV bestätigt werden.

Begründung

Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke das diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert.

Diskussion
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Antrag 11 - Vorstandswahlen

Änderungsantrag Nr.
11
Beantragt von
Crew Ruhrpiraten
Betrifft
NRW / §9 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt." durch die Entsprechung in der Bundessatzung §9 Abs. 3 "(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.

Begründung

Schaffung einer demokratischen Möglichkeit der Abwahl des Landesvorstandes, die bis dato nicht existiert. Außerdem ist die Formulierung Landesmitgliederversammlung laut Parteiengesetz unrichtig und ist als Parteitag NRW bzw. Landesparteitag zu bezeichnen. Die Form der geheimen Wahl wird durch das Parteiengesetz sowieso vorgegeben.


Antrag 12 - "Parteitag" statt "Mitgliederversammlung"

Änderungsantrag Nr.
12
Beantragt von
Crew Ruhrpiraten
Betrifft
NRW / alle
Beantragte Änderungen

Generelle Änderung des Wortlautes

  1. Ersetzung

Ersetze den Begriff Landesmitgliederversammlung bzw. LMV durch Parteitag NRW bzw. Landesparteitag kurz LPT in der gesamten Satzung, sofern es um eine Versammlung aller Mitglieder der Piratenpartei eines Landes geht, Ausnahme bildet hier eine Versammlung der Delegierten.

Begründung

Im Einklang mit dem Bundesparteiengesetz ist die Formulierung Parteitag der Formulierung Mitgliederversammlung vorzuziehen.


Antrag 13 - Dauerhafte AG Wahlen

Änderungsantrag Nr.
13
Beantragt von
Crew Ruhrpiraten
Betrifft
NRW / §13 Absatz 3c
Beantragte Änderungen

Generelle Änderung des Wortlautes

  1. Ersetzung

Änderung der PG Wahlen in eine dauerhafte AG Wahlen und die Betreuung dieser durch den Vorstand.

Begründung

Erhalt der bis jetzt gewachsenen Strukturen in Aussicht auf den Landtagswahlkampf 2010. Erhalt eines zentralen Ansprechpartners und der Möglichkeit der Zuweisung von Geldern, damit im Landtagswahlkampf eine zentrale Bestellung von Werbemitteln bzw. Wahlkampfmittel möglich wird.


Antrag 14 - Beschränkung der Anzahl der ausgeübten Ämter

Änderungsantrag Nr.
14
Beantragt von
1UP
Betrifft
NRW / § 4
Beantragte Änderungen

Ergänzung: Ein Pirat darf insgesamt auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene nur ein Maximum von 3 Ämtern/Positionen innehaben.

Begründung

Momentan haben wir Piraten, die gleichzeitig Vorstandsmitglieder, Crewsprecher, AG/PG-Leiter, etc. sind. Diese Änderung soll die Wertschätzung ihres Engagements nicht schmälern, sondern soll gewährleisten, dass den bekleideten Ämtern ein hinreichend großes Zeitfenster zur Verfügung steht, die für das jeweilige Amt erforderlich ist.


Antrag 15 - "Piratenstatus" aus Crewkonzept streichen

Änderungsantrag Nr.
15
Beantragt von
Jens Bannmann
Betrifft
NRW Crewordnung / §6
Beantragte Änderungen
  • Streichung der Absätze 5 und 9:
    • (5) Mit Eintritt in eine Crew geht automatisch die Willenserklärung des Mitgliedes zu einer Crew-Mitgliedschaft einher. Diese ist dem Mitglied zu gewähren.
    • (9) Mit einem Crew-Austritt geht automatisch die Willenserklärung des Mitgliedes zum Piratenstatus einher. Dies ist dem Mitglied zu gewähren.
  • Entsprechende Neunummerierung der Absätze 6 bis 8 (als 5 bis 7)
Begründung
In Absatz 9 ist vom "Piratenstatus" die Rede, der Begriff wird in der Satzung sonst aber weder definiert noch verwendet. Laut Richard Klees, der das Crewkonzept mit erarbeitete, war dies als Aufhänger für weitere Änderungen gedacht, die dann aber wieder verworfen wurden.
Der Absatz erfüllt also aktuell keinen Zweck. Der Begriff "Piratenstatus" stiftet allerdings Verwirrung, weil wir ja jedes Mitglied bereits als "Pirat" bezeichnen. Daher halte ich es für das beste, den Absatz 9 einfach zu streichen.
Absatz 5 stellt das Gegenstück zu Absatz 9 dar. Da der Eintritt in eine Crew bereits vollständig in den anderen Absätzen des §6 geregelt ist, enthält Absatz 5 keine neue Aussage und sollte daher ebenfalls gestrichen werden.
Diskussion
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Anträge, die nach dem Versenden der Einladung eingegangen sind

Antrag 16 - Korrektur der Stimmrechtsregelung

Änderungsantrag Nr.
16
Beantragt von
Thorres
Betrifft
NRW / §4 Absatz 4
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert."
durch "(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt, oder ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert."

Begründung

Aktuell besteht an dieser Stelle ein Widerspruch mit dem Landeswahlgesetz. Nach unserer Satzung müssen wir nämlich zum Beispiel 16jährigen erlauben, an den Wahlen für die Direktkandidaten und Landeslisten teilzunehmen, weil nach unserer Satzung jeder Pirat das Recht hat in ihrem Rahmen an Wahlen teilzunehmen. Das Landeswahlgesetz sagt aber, dass man volljährig sein muss, um dabei abstimmen zu dürfen. Diese Satzungsänderung soll das entschärfen.

Diskussion
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Antrag 17 - Rotation der Crewsprecher

Änderungsantrag Nr.
17
Beantragt von
wipeout
Betrifft
NRW Crewordnung / §1 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "Das Ausüben einer dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht immer an Crewmitglieder über, die vorher keine dieser Rollen inne hatten."
durch Das Ausüben [1] dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht immer an Crewmitglieder über, die im vorherigen Quartal[2] keine dieser Rollen inne hatten."

Begründung

[1] Streichen, da es den Eindruck erweckt das nur einer der beiden Crewsprecher seinen Posten abgeben muss. In diesem Fall könnte ein Pirat dauerhaft eine Sprecherrolle übernehmen, während der nur die andere Sprecherrolle rotiert.

[2] Aktuell kann §1.6 falsch verstanden werden. §1.6 kann aktuell dahingehend ausgelegt werden das ein Pirat nur einmalig eine Crewsprecherrolle übernehmen darf. Dies wird jedoch spätestens, wenn alle Piraten die Sprecherrolle inne hatten zu einem Problem, da dann kein Crewsprecher gewählt werden kann.

Diskussion
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Antrag 18 - Rotation der Crew-Sprecher

Änderungsantrag Nr.
18
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §1 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "Das Ausüben einer dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht immer an Crewmitglieder über, die vorher keine dieser Rollen inne hatten."
durch "Das Ausüben wenigstens[1] einer dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht jeweils immer an ein Crewmitglieder über, das im vorherigen Quartal diese Rolle nicht inne hatten. Ein Mitglied kann höchstens zwei Quartale in Folge diese Rolle inne haben.[2] Der Wechsel dieser Rolle ist im Zuge des Antrag auf Entlastung der Crew-Sprecher bei der ersten Sitzung im Quartal durchzuführen.[3]"

Begründung

[1] Die Erfahrung im Umgang mit den internen Kommunikationsstrukturen sollte stets von einem erfahrenen Mitglied betreut werden, das sein Wissen im Laufe des Quartals dem neuen Crewsprecher übermittelt. Zum Zweiten umgeht man so die Lücke, die entsteht, wenn ein Crew nur noch 3 Mitglieder hat.

[2] So kann das Rotationsprinzip nicht umgangen werden.

[3] Die Entlastung der Crew-Sprecher findet nach der Unterrichtung der Crewmitglieder über die Aktivitäten auf der Sprecherliste statt. Ein Wechsel wird vollzogen, egal ob die Crew-Sprecher entlastet werden oder nicht.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 19 - Namensänderung Crewsprecher

Änderungsantrag Nr.
19
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §1.5, §3.1d, §4, §5
Beantragte Änderungen

Ersetze "Crew-Sprecher" durch "Crewschriftführer"

Begründung

Die Rolle des Crew-Sprechers ist eine rein interne Aufgabe innerhalb des Crewsystems. Eine Repräsentation nach Außen, gegenüber der Presse und Bürgern liegt der Rolle nicht inne. Somit ist die Bezeichnung irreführend und verleiht implizit Macht, welche der Rolle aber nicht angedacht ist.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge


Antrag 20 - Crew-Sprecher Aufgaben

Änderungsantrag Nr.
20
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §4.1c
Beantragte Änderungen

Ersetze "Beachten des Sprecherbereichs des Forums, um Nachfragen beantworten zu können." durch "Beachten der Diskussionsseite des Protokolls, um Nachfragen beantworten zu können."

Begründung

Eine Reduktion der Informationsplattformen für die offiziellen Aufgaben erhöht die Transparenz und erleichtert die Aufgabe der Crew-Sprecher. Zudem können die Diskussionsseiten der Protokolle durch die Crew-Sprecher beobachtet werden, so dass diese über Änderungen umgehend informiert werden. Auch ist eine technische Aufbereitung der Daten im Wiki zwecks Zusammenfassung deutlich einfacher als wenn über mehrere Plattformen gestreut wird.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 21 - Auflösung einer Crew

Änderungsantrag Nr.
21
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §9.1
Beantragte Änderungen

Ersetze "Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst." durch "Hat eine Crew zu Beginn eines Quartals weniger als 4 Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst."

Begründung

Eine Crew mit 3 oder weniger Mitgliedern ist nicht mehr in der Lage beide Crew-Sprecher zu ersetzen. Würde also gegen die NRW Crewordnung §1.6 verstoßen.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 22 - Ergänzung Mini-Crews

Änderungsantrag Nr.
22
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §1.8
Beantragte Änderungen

Ergänze um "Hat eine Crew weniger als 4 Mitglieder so gilt die Crew als geschäftsunfähig und ihr Budget wird eingefroren."

Begründung

Eine Crew mit 3 oder weniger Mitgliedern sollte erst wieder die Legitimation mehrerer Piraten haben, um aktiv weiterarbeiten zu können. Ein Vergabe eines vollen Crew-Budgets an eine so geringe Minderheit von Piraten ist nicht mit dem Prinzip von Basisdemokratie vereinbar. Obendrein wird verhindert, dass in einer Region übermäßig viel Geld durch gezielte Mini-Crewgründungen angehäuft wird.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 23 - Ergänzung Crew-Treffen

Änderungsantrag Nr.
23
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §2.2
Beantragte Änderungen

Ergänze "Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen." um "Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden."

Begründung

Um die Handlungsunfähigkeit und das Auflösen einer Crew durch das Scheitern eines Termins zu verhindern soll diese Regelung die Möglichkeit zu einer neuen Sitzung geben.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge

Antrag 24 - Ergänzung Crew-Treffen

Änderungsantrag Nr.
24
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
NRW Crewordnung / §2.7
Beantragte Änderungen

Ergänze um "Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden."

Begründung

Crews stellen die aktiven Zellen unserer Partei dar. Sie durch Terminschranken in ihrer Arbeit einzuschränken widerspricht dem dynamischen Charakter der Crews. Daher sollen Crews in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen abhalten können.

Diskussion
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Anträge, die nach der Deadline eingegangen sind

Antrag 25 - Finanzordnung

Änderungsantrag Nr.
25
Beantragt von
Bernhard
Betrifft
NRW Finanzordnung / §6
Beantragte Änderungen

(4) Innerhalb von 6 Monaten vor einer Wahl entscheidet der Vorstand über die Höhe der Wahlkampfmittel. Diese Finanzmittel werden von den freien Finanzmittel abgezogen und können nicht weiter verteilt werden. Diese Mittel können bis zur Wahl weiter ergänzt oder reduziert werden. Wenn nach der Wahl und der Begleichung durch die Wahl bedingter Verbindlichkeiten Finanzmittel übrig bleiben fallen diese in die freien Finanzmittel zurück.
alt (4) -> neu (5)
alt (5) -> neu (6)

Begründung

Die Finanzordnung erlaubt dieses vorgehen bereits - oder nicht. Je nach Interpretation. Durch diesen Absatz wäre die notwendige Flexibilität bei der Mittelverwendung zu Wahlkampfzeiten gewährleistet um Material u.a. für den Wahlkampf zentral anzuschaffen und dadurch Finanzmittel zu sparen.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge