BW:Piratentreff Freiburg/Aktionen/2009-09-17 - OptOutDay
Datum: 17.09.2009 10:00-18:00
Ort: Freiburg, Rathausplatz und kleiner Stand an der Volksbank
Was: Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.
Daher veranstaltet die Piratenpartei Deutschland am 17. 9. 2009 den OptOutDay!
Ansprechpartner
regionale FAQ
- Wer ist zuständig und ist es ein Amt oder je nach Wohnort mehrere?
- Zuständig für den gesamten Melderaum Freiburg ist das Bürgeramt Freiburg:
Bürgeramt
Basler Str. 2
79100 Freiburg
Tel: 0761 / 201-569-0
Fax: 0761 / 201-569-8
Verkehrsverbindungen:
Linien 2, 3 und 5 Haltestelle "Johanneskirche"
E-Mail-Adresse:
buergeramt@stadt.freiburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. 07.30 - 12.00 Uhr
Di. 07.30 - 12.00 Uhr
Mi. 07.30 - 20.00 Uhr
Do. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
Sa. 09.30 - 12.30 Uhr
- Zuständig für den gesamten Melderaum Freiburg ist das Bürgeramt Freiburg:
- Ist der Widerspruch formgebunden und gibt es spezielle, örtlich gebundene Formulare?
- Der Widerspruch ist formfrei, aber es ist am besten, wenn man das offizielle Formular benutzt - wir wollen ja keine unnötige Arbeiten bereiten!
- Kann man (ausgefüllte) Formulare per Post schicken und werden sie dann anerkannt?
- Ja
- Kann man gesammelte ausgefüllte und unterschriebene Formulare direkt im Bürgeramt abgeben?
- Ja
- Wo gibt es das Freiburger Formular?
Infostand Rathausplatz am OptOutDay (17. 9.)
Anfrage Läuft. Wir vermutlich als Versammlung laufen. --Aritas 09:52, 4. Sep. 2009 (CEST)
OptOutDay - FAQ
Auf Wunsch von Cruel (beim letzten Stammtisch), hier die wichtigsten Infos und Fragen zum OptOutDay:
- Warum ist es schädlich, wenn die Daten in Ämtern frei zur Verfügung stehen?
- Hast Du Dich noch nie gefragt, woher die GEZ oder politische Parteien Deine Adresse haben, wo Du Dich doch nie bei denen gemeldet hast? Die kommen direkt von deiner Stadt bzw. Gemeinde. Auch Kirchen und religiöse Gemeinschaften erhalten von dort Deine Daten und selbst an private Unternehmen wie Adressbuchverlage werden diese Daten von Deiner Stadt bzw. Gemeinde verkauft. Und das ist nur der erste Schritt für eine schöne Profildatei über Dich – Unternehmen machen richtig viel Geld damit, weil Sie die Daten, die sie direkt oder indirekt von Deiner Stadt / Gemeinde erhalten haben, zusätzlich aufbereiten. Einkaufsprofile, Bewegungsprofile – alles kann so einfach zusammengeführt werden. Und die Gemeindedaten können dabei sogar helfen, dass man Dich von der Wiege bis zur Bahre verfolgen kann – selbst über Umzüge hinweg.
- Gab es bereits bundesweite Datenskandale?
- Kurze Antwort: Ja.
- Lange Antwort: Eine solche lange Antwort würde den Rahmen dieser Website deutlich sprengen. Daher ein paar Links:
TAZ: Callcenter verkaufen Adressdaten (2008)
Jurablogs: Bundesdatenschützer bestätigt ungeschützte Datenweitergabe durch Ämter (2008)
Focus: Wirtschaftsauskunftei sammelt Daten über Millionen Bundesbürger, inklusive Gerichtsverfahren, Mahnbescheide und strafrechtlicher Verurteilungen (1995)
- Wie kann ich mich besser schützen?
- Der erste Schritt ist, von Deinem OptOut-Recht Gebrauch zu machen. Deine Stadt / Gemeinde bietet dazu spezielle Formulare an, mittels denen Du selbst bestimmen kannst, wer Deine Daten erhalten darf. Leider gibt es keinen vollständigen Schutz vor Datenweitergabe, denn unter bestimmten Voraussetzungen dürfen z. B. an Kirchen und religiöse Gemeinschaften die Daten immer weitergegeben werden, etwa wenn Du verheiratet bist und Dein(e) Ehepartner(in) selbst nicht auch der Datenweitergabe widersprochen hat. Gleiches gilt für Deine Kinder, so Du welche hast.
- Das Alles nützt natürlich nichts, wenn Du Deine Daten anderweitig preisgibst. Die schlimmsten Datenlöcher stellen die üblichen Gewinnspiele ebenso dar wie die beliebten Rabattkartenaktionen wie Payback, Deutschlandcard, Miles&More oder Happy Digits. Diese haben sogar noch den Nachteil, dass der Kartenbetreiber ein schönes Profil über Dein Einkaufsverhalten erhält und die so gewonnenen Daten richtig teuer verkaufen kann – Du merkst das insofern, als dass Du vermehrt auf Dich zugeschnittene Werbung erhälst. Man mag das vielleicht als Vorteil empfinden, tatsächlich wissen aber andere über Dich viel besser Bescheid als Du selbst, was doch beunruhigen sollte, oder?
Übrigens: Es gibt auch Rabattaktionen, bei denen Du keinerlei persönliche Daten preisgeben musst, weil Du Bonusaufkleber erhälst, die Du in ein unpersönliches Heft klebst und dafür dann Einkaufsgutscheine erhälst oder vergünstigt bestimmte Warensortimente einkaufen kannst. Diese Aktionen sind unkritisch, solange Du nicht Deine Daten preisgeben musst. - Wenn Du online einkaufst, wo Du zwangsläufig persönliche Daten wie Deine Adresse angeben musst: Gib nur das an, was auch wirklich für die Auftragsausführung notwendig ist und widerspreche zugleich der Verwendung Deiner Daten für andere Zwecke als der Ausführung des Auftrags. Übrigens: Kein Online-Shop benötigt Dein Geburtsdatum. Dennoch haben viele dieses als Pflichtfeld im Bestellprozess eingebaut, was aber nicht heißt, dass Du da nicht irgendein Phantasiedatum eintragen kannst. Eine Ausnahme gibt es hier aber doch: Z. B. bei Handyverträgen oder Bankkonten, da hier gesetzlich geregelt ist, dass der Kunde sich legitimieren muss, wozu auch das Geburtsdatum und sogar die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses gehören. Hier sollte also wahrheitsgemäß geantwortet werden.
- Gibt es einen absoluten Schutz?
- Du hast zwar einen Anspruch darauf, dass dein Datensatz bei Deiner Meldebehörde gesperrt wird, allerdings gibt es immer einige Ausnahmen. So sehen die Meldegesetze oftmals vor, dass die Landesmedienanstalten/Landesrundfunkanstalten Deine Daten immer erhalten, im Klartext: Die GEZ die Möglichkeit hat, Dich zu erfassen und ggf. anzuschreiben. Auch erhalten trotz Widerspruchs in einigen Bundesländern die staatlich anerkannten Kirchen u. U. zumindest Teilinformationen von Dir, wenn Du als Kirchenmitglied geführt wirst.
- Einige Städte und Gemeinden sperren Deinen Datensatz nicht für immer und ewig, sondern zeitlich befristet, z. B. für zwei Kalenderjahre. Hier musst Du den Widerspruch also regelmäßig neu aussprechen. Eine weitere böse Falle, in die man leicht tappen kann.
- Wenn Du umziehst, musst Du den Widerspruch übrigens i. d. R. erneut aussprechen, da die Erklärung des Widerspruchs leider nicht mit umzieht und somit verfällt.
- Gilt das Bundesweit? Was ist die Grundlage für die Datenweitergabe?
- Es gibt zwar ein Rahmengesetz, an dem sich die Meldegesetze orientieren, aber dennoch hat jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz, in dem auch die Datenweitergabe geregelt ist. In den meisten Bundesländern ist dieses aber (bedingt durch das Rahmengesetz) ähnlich gestaltet, bekannte Ausnahmen sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg. In NRW werden inzwischen Daten nicht mehr an Adressbuchverlage herausgegeben, außer der Bürger hat dem explizit zugestimmt (Opt-In). Allerdings werden die Daten auch hier an Parteien usw. weitergegeben, sodass auch in NRW der Widerspruch sehr zu empfehlen ist. In Hamburg sieht das Meldegesetz gar keine Weitergabe an Adressbuchverlage vor – leider steht hier noch eine Prüfung aus, ob das in der Hansestadt an anderer Stelle geregelt ist. Wenn sich ein Hamburger Jurist o. ä. hierzu äußern könnte, würden wir uns sehr freuen.
- Ist der Widerspruch bei der Meldebehörde wirklich so einfach, wie Ihr es darstellt?
- Bei vielen modernen Gemeinden ist es wirklich sehr einfach: Als Bürger geht man entweder zur Meldebehörde (meist ein Bürgeramt oder irgendwo im Rathaus bzw. Bezirkshaus untergebracht) oder kann sich sogar ein Formular aus dem Internet ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zur Behörde senden. Nichtsdestotrotz würden wir es natürlich begrüßen, wenn Du zwecks Unterstützung der Aktion des OptOutDay mit uns am 17.09. auf dem für Dich zuständigen Amt persönlich erscheinst.
- Einige Städte und Gemeinden machen es dem Bürger leider besonders schwer: Ein Widerspruch ist dort nur durch persönliches Erscheinen samt Personalausweis möglich. Wieder andere muss man erst durch zitieren der entsprechenden Paragraphen des (für das Bundesland) geltenden Meldegesetzes überzeugen, den Datensatz zu sperren – übrigens kann auch hier der OptOutDay als konzertierte Aktion mithelfen, diesen Zustand zu verbessern, wenn es denn genügend Zuspruch und Unterstützung für die Aktion gibt.
Flyer/Poster
evt. Flyer als Info im Vorfeld.
Aktueller Entwurf (für Flyer DIN lang, mit Datum und Ort: Datei:Opt-out dinlang altern.pdf (das PDF ist im Prinzip schon fertig drucktauglich, mit 1mm Beschnittzugabe für Flyeralarm) z.B. zu bestellen bei Flyeralarm [1]
- Poster/Infotafel direkt an den Pavillon/Infostand als grobe Zusammenfassung und Eye-Catcher. Mögliche Lösungen und Präsentationssysteme bei RETE Freiburg [2] und in deren Katalog [3]. Das DIN A1-Poster (ohne Beschnittzugabe/-Marken) kann im Prinzip auch schon selbst verkleinert in DIN A3 oder A4 ausgedruckt und an den Infoständen in Zusamenhang mit den Formularen verwendet werden. Am OptOut-Day dann denn Pavillon damit "tapezieren".
- Komplett (DIN A1): Datei:Opt-out din-a1.pdf
- Geviertelt (4x DIN A3): Datei:Optout dina1 geviertelt.zip
Postkarten?
Sehe ich persönlich als zu spät an, daher hab ich es mal gestrichen... -- Swoop hcm 10:59, 1. Sep. 2009 (CEST)
Postkarten wurden in Hessen entworfen und bisher 10.000 Stück gedruckt
- Meine Frage ist, ob wir auch Interesse an solchen Postkarten hätten?
- Wenn ja:
- wer organisiert das?
- wer entwirft etwas?
- wer gibt es in Druck (und wo)?
- und natürlich auch: wer würde spenden?
- Könnte man hierzu den Landesverband direkt ansprechen - vll. machen die ja auch schon Postkarten...
- Wenn ja:
Infos (auch auf der Postkarten-Seite nachzulesen):Nach einem Gespräch mit @nowrap gibt es folgende Details:- Die Coverbilder sind kostenpflichtig von 'Fotolia' gekauft worden. Daher wissen wir noch nicht genau, ob wir die Bilder auch bundesweit für den Wahlkampf nutzen können, bisher gab es zwar eine Genehmigung aber nur für den Gebrauch in Hessen. Da die Bearbeitung jedoch einmalig stattgefunden hat und die Bilder ja so von jedem übernommen werden könnten, wird hier nochmal nachgehakt.
- Die Rückseite ist für Hessen zugeschnitten und nur dort verwendbar! Die Rückseite kann jedoch leicht für die regionale Nutzung geändert werden. Es ist jedoch in Erfahrung zu bringen ob eine solche Postkarte rechtskräftig ist! Bei formlosen Widerspruchsrecht ist dies eventuell möglich...
- Es gibt insgesamt drei Motive (Pusteblume, Schlange und Goldfisch)
Nette Idee beim Briefmarkenfeld: “Freimachen zum Ändern!”
Benötigte Pressemitteilungen
- ab jetzt möglich! (-> Pressegruppe)