Benutzer:JensSeipenbusch/Antrag

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Version vom 20. August 2009, 18:22 Uhr von imported>JensSeipenbusch (→‎Antrag zu vorläufigen Regeln zu AGs am 20.8.2009)
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Zweck dieser Seite

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Antrag zu vorläufigen Regeln zu AGs am 20.8.2009

Ab Gültigkeit werden alle bisherigen AGs in Status 2 versetzt.

Regeln für AGs:

1) Status:

Jede AG hat einen Status (der ggf. mittels Template auf der Wikiseite angezeigt wird):

  1. inexistent (erfüllt noch nicht die Anforderungen von Stufe 2)
  2. unbestätigt
  3. inoffiziell
  4. offiziell
  5. stillgelegt (bezeichnet AGs deren (Neu-)Gründung aus bestimmten Gründen nicht zulässig/erwünscht ist.

2) Gründung einer neuen AG (Erreichen von Status 2 'unbestätigt'):

  • zum Erstellen einer AG (Wikiseite o.ä) müssen 3 Piraten(!) sich zusammentun. (keine Gründung mit nur einem Mitglied, keine Gründung ohne Partei-Mitglieder)
  • die AG benennt 2-3 Koordinatoren, (es gibt keinen AG-Leiter außer er wird offiziell vom Vorstand als solcher beauftragt). Die Koordinatoren dienen mindestens als Ansprechpartner für jeden, der an die AG herantreten möchte. Die Arbeitsorganisation innerhalb der AG ist nicht festgelegt.
  • es muss ein Zweck, ein angestrebter Output und den Mehrwert für die Partei und die Art der AG festgelegt werden. Die Art der AG kann nur eine der folgenden sein:

- politisch (zB Bildung)

- organisatorisch (zB Verwaltung)

- dienstleistend (zB Website)

- ?

  • wenn diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind, fällt die AG zurück in Status 1 'inexistent'.

3) Erreichen von Status 3 'inoffiziell' Wenn die Voraussetzungen aus 2) erfüllt sind und die entsprechenden Informationen auf der Wiki-seite (URL wird noch genannt) hinterlegt sind kann die AG den Status 3 'inoffiziell' benutzen.

4) Erreichen von Status 4 'offiziell' Die Voraussetzungen aus 2) und 3) müssen erfüllt sein und die AG muss vom Vorstand in das AG-Struktur-Konzept eingeordnet sein. Spätestens hier muss ein Ansprechpartner aus dem Vorstand benannt sein.

5) AGs, die mit anderen Bereichen konkurrieren, aus zu erklärenden Gründen unpassend oder unerwünscht bzw. kontraproduktiv sind, können per Vorstandsbeschluß in den Zustand 5 (stillgelegt) befördert werden. Dies soll vorwiegend dazu dienen, dass bestimmte AGs nicht immer wieder gegründet werden, obwohl sich ihr Titel schon mehrfach als ungeeignet herausgestellt hat. Die AG kann dagegen Widerspruch einlegen durch ihre benannten Koordinatoren und es ist ggf. sicherzustellen, dass sie bis zur Auflösung des Konflikts im Status 2 weiterarbeiten kann.