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Dieser Artikel ist fertig und wurde autorisiert durch Enigma und rrrraus! Rwolupo 13:09, 26. Aug. 2009 (CEST)

Deadline: 27.8.

Entwurf von Wilfried Winkel 22:25, 14. Aug. 2009 (CEST)

Zum Thema Breitbandausbau in Deutschland scheint es momentan einen grundsätzlichen Konsens zwischen den Parteien zu geben.Planen auch Sie eine Förderung des Breitbandausbaus? Und wenn ja, wie soll dies erreicht werden? Ab welcher Übertragungsgeschwindigkeit beginnt nach Ihrer Auffassung Breitband?
A: Die Piratenpartei unterstützt natürlich die Förderung des Breitbandausbaus. Breitbandige Kommunikation ist ein zentraler Standortfaktor. In ländlichen Regionen die oft unter schlechter Breitbandversorgung leiden, kann eine gute und erschwingliche Breitbandversorgung helfen, die strukturelle Benachteiligung der Wirtschaft zu verringern. Internetzugang ist heutzutage essentielle Infrastruktur, wie Straßen oder elektrischer Strom. Die Versorgung der gesamten Bevölkerung damit, zu vergleichbaren Preisen, ist eine hoheitliche Aufgabe und muß entweder in staatlicher Hand liegen oder durch Regulierung der privaten Anbieter erzwungen werden. Eine Datenübertragungsrate von 2048 kbit/s, zu marktüblichen Preisen, sollte der Mindeststandard dafür sein.

Sie fordern ein uneingeschränktes Zitierrecht für Multimedia. Was bedeutet dies für das Urheberrecht?
A: Wir fordern nicht nur Detailänderungen sondern eine grundlegende Reform des Urheberrechts, die den Eigenschaften digitalisierter Immaterialgüter Rechnung trägt und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Konsumenten, der Gesellschaft und der Urheber schafft. Dabei geht es nicht nur um ein uneingeschränktes Zitatrecht sondern auch um die Stärkung der Privatkopie, Begrenzung der Schutzfristen, die Abschaffung von DRM und anderen Kopierschutzmaßnahmen, Förderung von Kulturschaffenden und Ausnahmen für Lehre und Forschung.

Gestern wurde der Verbraucherschutz vor unerlaubten Werbeanrufen gesetzlich verstärkt. Sind Sie mit der jetzigen rechtlichen Lage in diesem Bereich zufrieden?
A: Eine Rechtestärkung im Bereich Verbraucherschutz ist stets in unserem Sinne, wir begrüßen das neue Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung. Bedauerlicherweise ist es auch mit der neuen Regelung nicht nötig, telefonisch geschlossenen Verträge schriftlich bestätigen zu müssen. Ob die jetzige Regelung und vor allem die Höhe des Bußgeldes ausreichend ist, muss beobachtet und in naher Zukunft geprüft werden.