NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich
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Version vom 30. Juni 2010, 18:10 Uhr von imported>Mc (hat „NRW:Wahlkampf/Bedigungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich“ nach „NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich“ verschoben)
Kurze Info vom 13.8.2009:
Es gibt Stellwände von der Gemeinde, genau Informationen nach Beantragung einer Genehmigung.
Diese wurde dann sofort beantragt...
Brief vom 21.7.2009:
In der Gemeinde Merzenich stehen insgesammt 9 Plakattafeln zur Verfügung. Von jeder Partei darf ein Wahlplakat in Normalgröße aufgeklebt werden. Die Standorte sind wie folgt: Ortschaft Merzenich: - Gaststätte Schärpe Eck, Ecke Dürener Straße/Jahnstraße - Ecke Valdersweg/Jahnstraße (Bauhof) - Lindenplatz (Friedhofsmauer) - Poolplatz Ortschaft Morschenich - Ellener Straße gegenüber Kirche Ortschaft Golzheim - Buirer Straße (Bushaltestelle Parkanlage) - Ecke St. Sebastianusstraße/Kölner Str. Ortschaft Girbersrath - Ecke Dechant-Fabry-Straße/Friedhofstraße - Ecke Neuwerk / Am Friedhof Die Tafeln stehen ab sofort zur Verfügung. Das Bekleben hat durch ihre Partei zu erfolgen. Von Aufstellen eigener Plakattafeln bitte ich abzusehen.