LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Strategie/Schreiben Ordnungsamt Sondernutzungserlaubnis

Aus Piratenwiki Mirror
< LSA:Landesverband‎ | Organisation/Arbeitsgruppen‎ | Strategie
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hinweis Dieser Artikel ist veraltet. Er wurde nicht gelöscht, weil er die Geschichte des Landesverbandes dokumentieren soll.

Bitte verändere ihn nicht. Für Anmerkungen ist die Diskussionsseite vorhanden.

Piratenpartei Sachsen-Anhalt 12. August 2009 z.H. Roman Ladig Richard-Wagner Str.44 06114 Halle/Saale


Stadt Halle (Saale) Ordnungsamt 06100 Halle (Saale)


Anzeige der Wahlsichtwerbung für Piratenpartei Sachsen-Anhalt, Beantragung der Sondernutzung gemäß §18 StrG LSA


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit zeigt die Piratenpartei Sachsen-Anhalt, vertreten durch Roman Ladig, die Wahlsichtwerbung zur Bundestagswahl am 27.09.2009 im Stadtgebiet Halle (Saale) an. Weiterhin wird hiermit das Aufstellen von Anschlagsäulen, Schildern, Tafeln u.ä. zur Aufnahme von Plakaten sowie das Aufstellen von Tischen, Informationsständen usw. auf dem Straßengrund als Sondernutzung der Wahlwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften für Halle (Saale) gemäß §18 StrG LSA zum nächstmöglichen Termin beantragt.

Bitte bestätigen Sie die Anzeige der Wahlsichtwerbung sowie den Antrag auf Sondernutzung. Bitte informieren Sie mich auch über den Umfang der Werbung bzw. Stellplätze aller Parteien im Stadtgebiet, um einen angemessenen Sockel davon für die Piratenpartei LSA erhalten zu können.

Des Weiteren ist für die amtlich einwandfreie Umsetzung der Wahlsichtwerbung die Abgrenzung der Sondernutzung von der erlaubnisfreien Nutzung wichtig. Teilen Sie mir deshalb mit, für welche Flächen im Stadtgebiet (z.B. nach dem Bau- oder Straßenrecht genehmigte Plakattafeln) ein besonderes Sondernutzungserlaubnisverfahren nicht erforderlich ist.

Die Piratenpartei LSA beabsichtigt eine Werbung, welche eine Befreiung vom Verbot des §32 Abs. 1 STVO erfordert. Hiermit wird für diesen Zweck eine Ausnahmegenehmigung beantragt.


Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag


Roman Ladig