NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Hilden

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Version vom 21. März 2012, 14:11 Uhr von imported>Mayulin
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Wir dürfen max. 43 Standorte bestücken.Eine Zuordnung seitens Ordnungsamt gibt es nicht.Kreuzungen,Verkehrsinseln u.s.w. sind nicht erlaubt wenn hierdurch der Verkehr gestört wird oder Verkehrsschilder/Ampeln verdeckt werden.Ist eigentlich klar...

Plakate dürfen ab sofort aufgehängt werden.Es macht aber sicherlich erst nach dem 30ten Sinn da hier alles voll ist wegen der Kommunalwahl.

Die Genehmigung werde ich in den nächsten Tagen per Post bekommen. Die Plakate müssen eine Woche nach der Wahl wieder abgehängt sein.


Zudem machte man mich darauf aufmerksam,das vor etwa einer Woche bereits jemand nachgefragt hat ob er für die Piraten Plakatieren darf.(Düsseldorfer?) Es hat sich jedoch niemand mehr gemeldet und eine Genehmigung eingeholt.Nur so als Info.

--- Ansprechpartner ist Hr.Daniel Beier vom Ordnungsamt Hilden

Tel:02103/72322

Mail: ordnungsamt@hilden.de

Der Stammtisch Wuppertal wird sich mit etwa 30 Plakaten für Hilden beteiligen und diese selbstständig anbringen.Es wären also noch zusätzliche flächen frei. Wenn noch jemand weitere Plakate bereitstellen möchte bitte ich darum mich über die Mailinglist: mailto:Bergisches-Land@lists.piratenpartei.de zu informieren.

Gruß:Andreas


Ich muss etwas wichtiges Hinzufügen. Die Plakatierung der Innenstadt (Fußgängerzone) darf nur mit Genehmigung der Stadtmarketing GmbH geschehen 02103/910344 dort ist der Ansprechpartner der Herr Hildebrand

Gruß

Mayulin (Stefan D.)