NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nörvenich
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Version vom 30. Juni 2010, 18:11 Uhr von imported>Mc (hat „NRW:Wahlkampf/Bedigungen für Wahlkampfplakatierung/Nörvenich“ nach „NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nörvenich“ verschoben)
Antwort von Nörvenich vom 11.8.2009:
Es gibt keine Stellwände oder sonstige Regelung (außer natürlich den Runderlass bei Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften).
Die Plakate sollen aber bis zum WE nach der Wahl alle wieder entfernt werden.