Benutzer:Skl8em/AG Bildungspolitik/Antraege/Schulsprache/Kurztext

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  1. Der Sprachunterricht findet auf Deutsch oder in der zu lernenden Sprache statt. In allen anderen Fächern findet das Unterricht auf Deutsch statt.
  2. Die Gemeinden oder entsprechende Schulträger können einzelnen Schulen erlauben ihr Unterricht in einzelnen Fächern auf eine andere Sprache zu halten, die Sprache ist dann zu präzisieren.
    1. Dies kann nur auf eine Weise geschehen das die gesetzlich vorgegebenen Lernziele, insbesondere das Lernen der deutschen Sprache, weiterhin sicher stellt. Das Schulamt verifiziert dies.
    2. Weiterhin muss jede Gemeinde sicher stellen, das jedes Kind Zugang zu einer Schule hat, in der das gesammte Unterricht, bis auf Fremdsprachenunterricht auf Deutsch statt findet.