NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nieheim

Aus Piratenwiki Mirror
< NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung
Version vom 24. Juni 2013, 22:27 Uhr von imported>Wiskyhotel
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mir (Guido) wurde telefonisch von Herrn Neumann (Ordnungsamt der Stadt Nieheim) mitgeteilt dass wir Plakate aufhängen dürfen, einzige Bedingungen:

  • Nicht übertreiben und alles zuplakatieren
  • Nicht in der Innenstadt
  • Nicht an Verkehrszeichen
  • Nach den Wahlen wieder entfernen

Sein Vorschlag: "Orientieren sie sich einfach an den anderen".