Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Bayreuth
Version vom 14. November 2010, 00:43 Uhr von imported>Thomas-BY
Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
Stadt/Gemeinde | Auflagen/Verordnungen | |
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1 | Ahorntal | Durchgangsstraße = Staatsstraße |
2 | Aufseß | Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl. |
3 | Bad Berneck i.Fichtelgebirge | 12 Sonderplakattafeln, die allen Parteien und Wählergruppen zur Verfügung stehen. Jegliche weitere Plakatierung im Stadtgebiet wird nicht geduldet. |
4 | Betzenstein | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig |
5 | Bindlach | Die Grünfläche am nördlichen Ortseingang von Bindlach neben der B2 darf für Plakatständer genutzt werden. Das Plakatieren an Straßenbeleuchtungsmasten und Bäumen ist verboten. |
6 | Bischofsgrün | Laternhänger sind nicht erlaubt. Im Bereich Kurzone (Hauptstraße) dürfen keine Werbeschilder angebracht werden. Aufgestellte Hinweistafeln sind ausreichend zu versichern (Haftpflicht). Beginn sechs Wochen vor der Wahl, maximal 6 Tafeln pro Partei. |
7 | Creußen | In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien) |
8 | Eckersdorf | 6 Wochen vor der Wahl werden bestimmte Flächen zur Verfügung gestellt. Bauhof stellt Bauzäune in entsprechender Anzahl an verschiedene Stellen auf. Je Bauzaun ein Plakat. Ansonsten kein wildes Plakatieren erlaubt. |
9 | Emtmannsberg | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren) |
10 | Fichtelberg | in der Gemeinde Fichtelberg stehen keine Plakatwände für Wahlwerbung zur Verfügung.
Wahlwerbung ist möglich an den 5 Ortseingängen von Fichtelberg an jeweils einer Straßenlaterne. |
11 | Gefrees | Nach Absprache an den Masten der Straßenbeleuchtung |
12 | Gesees | Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal. |
13 | Glashütten | Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt. |
14 | Goldkronach | Im Ortsteil Dressendorf entlang der Staatsstraße St. 2163 an den Straßenbeleuchtungsmasten. Die Anzahl ist auf 6 Stück begrenzt, die Kosten betragen hierfür 20,00 EUR. Innerhalb Goldkronach gibt es eine öffentliche (kostenlose) Plakatwand in den Grünanlagen am Marktplatz. |
15 | Haag | In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien) |
16 | Heinersreuth | In der Gemeinde Heinersreuth stehen öffentliche Plätze und Straßen nur in einer begrenzten Anzahl für Wahlwerbeplakate zur Verfügung, welche bereits anlässlich der Bundestagswahl am 27.09.2009 anderweitig vergeben sind. |
17 | Hollfeld | Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl. |
18 | Hummeltal | Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal. |
19 | Kirchenpingarten | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren) |
20 | Mehlmeisel | Keine verbindliche Regelung, nur Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs (2 Meter ab Boden freihalten). Bei Anbringung an den gemeindlichen Anschlagtafeln müssen die Plakate abgestempelt werden. Anbringung mittels Tacker nicht erlaubt. |
21 | Mistelbach | Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal. |
22 | Mistelgau | Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt. |
23 | Pegnitz | Genehmigung erteilt von 12.08.2009 – 30.09.2009. Ansonsten übliche Bestimmungen. |
24 | Plankenfels | Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl. |
25 | Plech | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig |
26 | Pottenstein | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren) |
27 | Prebitz | In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien) |
28 | Schnabelwaid | In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien) |
29 | Seybothenreuth | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren) |
30 | Speichersdorf | Öffentliche Plakattafeln sind vorhanden und die Verwendung genehmigt. Aufstellorte sind vorher mit der Gemeinde abzusprechen. 2,20m Mindesthöhe. |
31 | Waischenfeld | Genehmigung erteilt für das Aufstellen/Anbringen von Plakaten auf den Gehwegen innerhalb der Gemeinde. 27.08.09 - 01.10.09, 20 Stück A1, davon bis zu 10 Stück in Waischenfeld selbst. |
32 | Warmensteinach | Ab vier Wochen werden Anschlagtafeln an Straßenlaternen/Wahlplakatständer geduldet. |
33 | Weidenberg | Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren) |