Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Weilheim-Schongau

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Auflagen/Verordnungen für Plakatierungen

Folgendes gilt grob im Allgemeinen (Auszug aus einer Gemeindeverordnung)

  1. Die Informationsträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern.
  2. Die Schilder dürfen nicht reflektieren.
  3. Die Werbeträger müssen hinsichtlich der Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Die Schilder dürfen nicht auf Verkehrsinseln aufgestellt werden. Die Anbringung an Verkehrszeichen, Verkehrssicherungsanlagen und Ampeln ist untersagt. Die Anbringung an Lichtmasten ist nur erlaubt, wenn der Lichtmast nicht beschädigt wird (z.B. nicht mit Klebeband).
  5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden.
  6. Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen.
  7. Sollte einer oder mehrere der Info-Träger unansehnlich oder beschädigt worden sein, sind diese zu entfernen bzw. instand zu setzen.
  8. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  9. Sollten die Informationsträger zu Beanstandungen Anlass geben werden sie umgehend entfernt.

Weitere und abweichende Auflagen und Verordnungen, vor allem hinsichtlich der Termine:

Stadt/Gemeinde Kontakt vor Wahlen zwischen Wahlen
1 Altenstadt
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Es ist zu beachten, dass Ortsdurchfahrten in der Regel Kreis- oder Staatsstraßen sind.
  • Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Zu den Ortstafeln ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Die Werbeträger dürfen nicht an Zäunen, Laternenmasten, Bäumen oder Verkehrsschildern befestigt werden.
  • Die Werbeträger müssen spätestens 4 Tage nach der Wahl abgebaut sein.
2 Antdorf
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Die gesetzlichen Auflagen zur Plakatierung sind zu beachten
  • Die gesetzlichen Fristen für die Dauer der Aufstellung der Wahlplakate sind zu beachten.
3 Bernbeuren
  • Ortsübliche Anschlagtafeln üblicherweise nur DIN A 4, höchstens DIN A 3
  • zusätzlich:
    • Höchstens 3 Plakatständer maximal A1
    • Diese benötigen einen Aufkleber der Gemeinde
    • Nur an den 4 Ortszufahrten
4 Bernried am Starnberger See
5 Böbing
6 Burggen
7 Eberfing
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Vorgeschriebene Plakatierungstafeln
  • Zusätzlich eine A1 HaFa an den jeweiligen Ortseingängen
  • Gebührenpflichtig mit Anmeldung
8 Eglfing
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Vorgeschriebene Plakatierungstafeln
  • Zusätzlich eine A1 HaFa an den jeweiligen Ortseingängen
  • Gebührenpflichtig mit Anmeldung
9 Habach
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Die gesetzlichen Auflagen zur Plakatierung sind zu beachten
  • Die gesetzlichen Fristen für die Dauer der Aufstellung der Wahlplakate sind zu beachten.
10 Hohenfurch
11 Hohenpeißenberg
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Keine besonderen Auflagen bzgl. Menge, Größe, Standort, Zeitraum.
  • Der Herr vom Bauamt hat mich gebeten, nicht allzu grosse und allzu viel aufzuhängen.
12 Huglfing
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Vorgeschriebene Plakatierungstafeln
  • Zusätzlich eine A1 HaFa an den jeweiligen Ortseingängen
  • Gebührenpflichtig mit Anmeldung
13 Ingenried
14 Iffeldorf
  • 4 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • Nur auf Plakatständern von der Gemeinde (Datei:Gemeindliche Anschlagtafeln Seeshaupt.pdf)
  • Die Anzahl ist je Standort auf 1 Stück pro zugelassener politischer Partei oder Wählergruppe begrenzt.
  • Maximal DIN A1
15 Oberhausen
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Vorgeschriebene Plakatierungstafeln
  • Zusätzlich eine A1 HaFa an den jeweiligen Ortseingängen
  • Gebührenpflichtig mit Anmeldung
16 Obersöchering
  • 6 Wochen vorher (ohne eigene Verordnung)
  • Die gesetzlichen Auflagen zur Plakatierung sind zu beachten
  • Die gesetzlichen Fristen für die Dauer der Aufstellung der Wahlplakate sind zu beachten.
17 Pähl
  • 4 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • Anmeldung zwei Wochen vor Aufstellung
  • Adresse auf die Plakatständer
  • Nur an den vorgesehenen Anschlagtafeln
  • Veraltete Plakate können überklebt werden
18 Peißenberg Ordnungsamt Peißenberg, Hr. Lieb/Hr. Fischer, 08803/690- 140/143
  • 44 Tage vorher
  • 1 Woche danach
  • auf höchstens 20 Wahlplakatständer im Format bis zu DIN A0 beschränkt
  • ausschließlich auf den 5 bereitgestellten Anschlagtafeln:
    • vor der Esso-Tankstelle
    • am Bahnhof
    • am Rathaus
    • Glückauf-Platz in der Sonnenstraße
    • an der Rigi Rutschn
  • Genehmigung muss nicht eingeholt werden
  • Zeitlich gibt es keine Begrenzung
  • Veraltete Plakate dürfen einfach überklebt werden
19 Peiting
  • 6 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • Träger müssen mit Namen und Anschrift des Aufstellers versehen sein
20 Penzberg
  • 6 Wochen vorher
  • An maximal 20 Standorten bis zur Größe A0
  • Vor der Aufstellung sind die Orte beim Ordnungsamt bekannt zu geben
  • Nur auf den von der Stadt Penzberg dafür bestimmten oder zugelassenen Plakatsäulen, Anschlagtafeln oder Schaukästen.
21 Polling (mit Etting und Oderding) Gemeindeverwaltung
  • 8 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • Nur an den vorgesehenen Anschlagtafeln mit zugeteilten Plätzen
    • Polling
      • Am Torbogen vor dem Kirchplatz
      • Im Bereich der Kreuzung Längenlaicher-/Propst-Hartl-Straße (EDEKA)
    • Etting
      • Im Bereich Maibaum
    • Oderding
      • In der Nähe der Anschlagtafel am Dorfgemeinschaftshaus
22 Prem
  • Die Gemeinde Prem wird für die anstehenden Wahlen eine Zentrale

Wahlplakatwand aufstellen und wir bieten Ihnen an, an dieser Wand auch Plakate für die Piratenpartei anzubringen. Die Plakate müssen eine Größe von DIN A1 haben. (max. Anzahl von drei Plakaten). Falls Sie dies wünschen, bitten wir um kurze Rückmeldung.

23 Raisting
24 Rottenbuch
25 Schongau
  • 6 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
26 Schwabbruck
27 Schwabsoien
28 Seeshaupt
  • 4 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • Nur auf Plakatständern von der Gemeinde (Datei:Gemeindliche Anschlagtafeln Seeshaupt.pdf)
  • Die Anzahl ist je Standort auf 1 Stück pro zugelassener politischer Partei oder Wählergruppe begrenzt.
  • Maximal DIN A1
29 Sindelsdorf
  • Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • Kommunalwahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • 1 Woche nach der Wahl
  • Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
  • Mobile Plakattafeln sind trotzdem erlaubt
30 Steingaden
  • 6 Wochen vorher
  • 1 Woche nachher
  • max. 4 Plakate der Größe DIN A1.
31 Weilheim in Oberbayern
  • Eine Plakatierung in Weilheim ist 23 Tage vor dem eigentlichen Wahltag möglich.
32 Wessobrunn
  • Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • Kommunalwahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • 1 Woche nach der Wahl
33 Wielenbach Thomas Hiltl
  • Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • Kommunalwahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
  • 1 Woche nach den Wahlen
  • Anmeldung 2 Wochen vorher schriftlich
  • Adresse auf den Tafeln
  • Genehmigte Plakate sind mit einem Aufkleber zu kennzeichnen, die von der Gemeinde an den Antragsteller ausgegeben werden.
  • Die Gemeinde Wielenbach unterhält Anschlagtafeln zur Ankündigung von Veranstaltungen und Mitteilungen an folgenden Standorten:
    • Rathaus
    • Buswartehäuschen vor Rathaus
    • Peter-Kaufinger-Straße/Ecke Wilzhofener Straße
    • Demollstraße
    • Zugspitzstraße
    • Siedlung „Am Hardt“
    • Wilzhofen, Feuerwehrhaus
    • Buswartehäuschen Haunshofen (Mühlrainstr. 1)
    • Bauerbach, Dorfplatz
    • Rudolf-Seeberger-Allee 23
34 Wildsteig