NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Neukirchen-Vluyn
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Version vom 8. September 2009, 12:49 Uhr von imported>Andi nRw
Plakatierung in Neukirchen-Vluyn
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!
Aktiver Pirat | TobyS |
Status | Plakatierungsinfos liegen vor |
Ansprechpartner: Roberto Sonfeld <R o b e r t o [dot] S o n f e l d [at] n e u k i r c h e n [dash] v l u y n [dot] d e>
Antwort auf Email vom 20.7.:
ich beziehe mich auf Ihre u.g. Email und teile Ihnen mit, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn keine Wahlwerbeträger zur Verfügung stellt. Es bleibt Ihnen frei gestellt, eigene Wahlwerbeträger aufzustellen, die nach der Wahl auch wieder eigenständig zu entfernen sind. Die Plakatwerbung ist innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag möglich. Plakatwerbung jeglicher Art darf, was aber allgemein bekannt ist, nicht zu ordnungs- bzw. straßenverkehrsrechtlichen Problemen führen, z.B. Sichtbehinderungen in Kreuzungsbereichen. Vor Aufstellung der Wahlwerbeträger bitte ich um Bekanntgabe der Aufstellorte. Eine sonst übliche Sondernutzungsgenehmigung ist bei Wahlwerbung entbehrlich.
- 08.09.2009: habe heute (vorab per Mail) die generelle Genehmigung zur Plakatierung und für Infostände in NK-Vlyn erhalten. Den Antrag hatte der Andrè gestern vor Ort schriftlich eingereicht. Infostände sollen auf dem Marksplatz stattfinen. An Markttagen wird uns dann vom Marktleiter jeweils ein Platz zugewiesen. Ansonsten gelten die üblichen bekannten Bedingungen zu Plakatierung.
Log
Datum | Aktion | User |
---|---|---|
2009-07-20, 08:00 | Email-Anfrage versandt | TobyS |
2009-07-20, 11:30 | Email-Antwort erhalten | TobyS 11:23, 21. Jul. 2009 (CEST) |
2009-07-21, 11:30 | Daten eingetragen | TobyS 11:23, 21. Jul. 2009 (CEST) |