Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA12

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Änderungsantrag Nr.
FO12
Beantragt von
Angelo Veltens 01 Jun 2009 13:08:54
Betrifft
Finanzordnung / §2(3)
Beantragte Änderungen

In § 2 (3) der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird das Wort Beitrittswilligen durch Beitragswilligen ersetzt: Alte Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Begründung

Die alte Fassung lässt eine Beitragsminderung bei bestehenden Mitgliedern eigentlich nicht zu, sondern nur bei Beitrittswilligen