Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA12
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Version vom 19. Februar 2013, 00:20 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
- Änderungsantrag Nr.
- FO12
- Beantragt von
- Angelo Veltens 01 Jun 2009 13:08:54
- Betrifft
- Finanzordnung / §2(3)
- Beantragte Änderungen
In § 2 (3) der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird das Wort Beitrittswilligen durch Beitragswilligen ersetzt: Alte Fassung:
- (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Neue Fassung:
- (3) Auf begründeten Antrag eines Beitragswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
- Begründung
Die alte Fassung lässt eine Beitragsminderung bei bestehenden Mitgliedern eigentlich nicht zu, sondern nur bei Beitrittswilligen