Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA8

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Änderungsantrag Nr.
FO8
Beantragt von
Jens Seipenbusch 05 Jun 2009 23:09:05
Betrifft
Finanzordnung / §2(3)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, in der Satzung die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung für Geringverdiener auf Grundlage einer einheitlichen Regelung erneut zu schaffen.

Vorher: "Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr."

Nachher: "Für Mitglieder ohne oder mit geringem Einkommen können der Bundesparteitag oder der Bundesvorstand eine einheitliche sozialverträgliche Regelung treffen."

Begründung

Die aktuelle Formulierung ist bereits auf dem vergangenen Bundesparteitag als schlecht erkannt worden. Die neue Formulierung erlaubt wieder eine für alle gleich gültige Ermäßigungsregelung, sofern sie als nötig erachtet wird. Die Einheitlichkeit gewährleistet die bundesweit gleichen Kriterien, die aber einer Delegation der Sachentscheidung über eine Ermäßigung in niedrigeren Gliederungen nicht entgegenstehen muß. Unabhängig von den Festlegungen der Beiträge in §2(1) zu bestimmten Ermäßigungsgruppen ist diese Regelung eine Möglichkeit, die nicht wahrgenommen werden muß, aber jegliche Flexibilität bietet. Ein Beispiel einer Regelung, die der frühere Bundesvorstand aufgrund der damaligen Satzungsbestimmung erlassen hat, findet sich hier: Beitragsminderung