Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA7

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Änderungsantrag Nr.
FO7
Beantragt von
Jens Seipenbusch Fri, 05 Jun 2009 22:57:16
Betrifft
Finanzordnung / §2(5)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge auf 100% zu beschränken, indem die 5% für noch nicht existente Organisationen gestrichen werden.

Vorher: "Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. "

Nachher: "Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband."

Begründung

Derzeit werden 105% des Mitgliedsbeitrages verteilt. Die Vorwegnahme eines Finanzanteils für eine noch nicht gegründete Organisation stellt ein riskante Festlegung dar (wer erkennt eine solche Organisation wie an?) und ist unnötig. Zum einen können die Partei und der Bundesvorstand auch ohne eine solche Vorschrift Geld für die Organisation auf europäischer oder internationaler Ebene ausgeben, zum anderen wird eine Beitrittserklärung der Piratenpartei Deutschland zu einer zukünftigen europäischen oder internationalen Piratenpartei womöglich in sich eine Verpflichtung zur Zahlung eines finanziellen Beitrags enthalten. Ein (auch wegen der anderen potentiell beitretenden Piratenparteien) notwendiger Verhandlungsspielraum wird durch eine Festlegung in der Bundessatzung entweder zerstört, oder es bleibt womöglich ein überschüssiger aber zwangsgewidmeter Betrag übrig.