Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/SGO/SA5

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Änderungsantrag Nr.
SGO5
Beantragt von
Andreas Romeyke
Betrifft
Schiedsgerichtsordnung / §7
Beantragte Änderungen

Der Paragraph §7 wird um ff. Absatz ergänzt:

In Fällen, in denen ein Pirat vermeintlich Rechte eines anderen beschneidet und die nicht direkt Entscheidungen eines Vorstandes oder einer Gliederung betreffen, ist generell das niedrigstmögliche Schiedsgericht des Beklagten zuständig.
Begründung

Neben reinen verwaltungsrechtlichen Fällen gab es auch Ersuchen an das Schiedsgericht bei Konflikten zwischen Piraten zu vermitteln. Der og. Absatz verdeutlicht die Zuständigkeit. Vergleiche die Problematik unter Schiedsgericht/Hilfe_zur_Zuständigkeit.