Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/SGO/SA1
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Version vom 19. Februar 2013, 00:21 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
- Änderungsantrag Nr.
- SGO1
- Beantragt von
- Arne Hildebrandt
- Betrifft
- Schiedsgerichtsordnung / §7
- Beantragte Änderungen
Erweitern um zwei Absätze:
- (2) Existiert kein Landesverband, so entscheidet das zuständige Gericht des Landesverbandes, der die Patenschaft für die PIRATEN eines entsprechendes Bundesland übernommen hat.
- (3) Gibt es auch keine Patenschaft, so ist das Bundesschiedsgericht zuständig.
- Begründung
Auch die Piraten, die keinem Landesverband angehören brauchen eine Regelung. Durch den neuen Abs. 2 bleibt es erstmal noch Landessache, wenn auch in Patenschaft. Durch den neuen Abs. 3 wird die Angelegenheit dann schließlich auf das Bundesschiedsgericht verwiesen.
- Diskussion
- Dann mußt Du auch die Patenschaft an sich regeln. Alleine ist dieser Antrag Nonsens. --Bodo Thiesen 23:15, 20. Mai 2009 (CEST)
- Ich denke du hast recht. Hab einen Satzungsänderungsantrag geschrieben --Daresch 14:33, 5. Jun. 2009 (CEST)