Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/SGO/SA1

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Änderungsantrag Nr.
SGO1
Beantragt von
Arne Hildebrandt
Betrifft
Schiedsgerichtsordnung / §7
Beantragte Änderungen

Erweitern um zwei Absätze:

(2) Existiert kein Landesverband, so entscheidet das zuständige Gericht des Landesverbandes, der die Patenschaft für die PIRATEN eines entsprechendes Bundesland übernommen hat.
(3) Gibt es auch keine Patenschaft, so ist das Bundesschiedsgericht zuständig.
Begründung

Auch die Piraten, die keinem Landesverband angehören brauchen eine Regelung. Durch den neuen Abs. 2 bleibt es erstmal noch Landessache, wenn auch in Patenschaft. Durch den neuen Abs. 3 wird die Angelegenheit dann schließlich auf das Bundesschiedsgericht verwiesen.

Diskussion
Dann mußt Du auch die Patenschaft an sich regeln. Alleine ist dieser Antrag Nonsens. --Bodo Thiesen 23:15, 20. Mai 2009 (CEST)
Ich denke du hast recht. Hab einen Satzungsänderungsantrag geschrieben --Daresch 14:33, 5. Jun. 2009 (CEST)