Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA4
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Version vom 19. Februar 2013, 00:20 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
- Änderungsantrag Nr.
- FO4
- Beantragt von
- AndreasRomeyke 12:27, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Betrifft
- Finanzordnung / §2(3)
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge beschließen den §2 Absatz 3 ersatzlos zu streichen:
- Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
- Begründung
10¢ pro Tag bzw. 3€ pro Monat bzw. 36€ pro Jahr ist so wenig, daß ein reduzierter Mitgliedsbeitrag unnötig ist.