Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA4

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Änderungsantrag Nr.
FO4
Beantragt von
AndreasRomeyke 12:27, 5. Jun. 2009 (CEST)
Betrifft
Finanzordnung / §2(3)
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen den §2 Absatz 3 ersatzlos zu streichen:

Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Begründung

10¢ pro Tag bzw. 3€ pro Monat bzw. 36€ pro Jahr ist so wenig, daß ein reduzierter Mitgliedsbeitrag unnötig ist.