Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA7
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Version vom 19. Februar 2013, 00:21 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
Der Bundesparteitag möge beschließen den Satz 1 des genannten Absatzes zu ersetzen durch.
Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.
- Begründung
Die Verankerung der Finanzordnung in der Satzung ist formal notwendig und geschiet bisher nur implizit, was evtl. einen Formfehler nach sich ziehen könnte.