Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA1

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Änderungsantrag Nr.
S1
Beantragt von
Andi 10:25, 13. Mai 2009 (CEST)
Betrifft
Bundessatzung & Schiedsgerichtesordnung / §9a (3) BS & §2(2) SGO
Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge beschließen, in §9a (3) BS den Satz
Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die 
Dauer von einem Jahr gewählt.
durch
Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der 
Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt.
, sowie in §2(2) SGO den Satz
Die Richter werden für ein Jahr gewählt (Amtsperiode).
durch
Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgericht im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens 
einmal im Kalenderjahr statt.
zu ersetzen.
Begründung

Durch die bisherige Regelung kann es geschehen, dass die Bundespartei "kopflos wird" bzw. kein Schiedsgericht hat.

Achtung: Mit diesem Vorschlag wird die geheime Wahl des Bundesvorstands abgeschafft! --Niemand23

Wie kommst du darauf? --Niemand2 18:52, 1. Jun. 2009 (CEST)
Der Änderungsantrag ersetzt den Satz mit der geheimen Wahl durch zwei neue Sätze in denen nicht mehr von geheimer Wahl die Rede ist. --Niemand23
Und deswegen ist eine geheime Wahl nicht mehr möglich? --Niemand2 20:55, 2. Jun. 2009 (CEST)
Das ist hanebüchen, da Personenwahlen zum Vorstand immer in geheimer Abstimmung erfolgen müssen, siehe §15(2) Parteiengesetz. --dh 23:29, 5. Jun. 2009 (CEST)
Und was spricht dann dagegen, auch in der neuen Fassung die Worte "in geheimer Wahl" zu belassen, alleine zur Klarstellung? --Tessarakt 12:28, 11. Jun. 2009 (CEST)

Der Vorstand war durch das BSG aufgefordert, einen Änderungsantrag in dieser Sache zu formulieren. Dieser Antrag von Andreas Popp entspricht allerdings exakt dem, was wir uns auch vorgestellt haben. Insofern verzichten wir auf einen eigenen Antrag und verweisen stattdessen auf diesen hier. --dh 23:29, 5. Jun. 2009 (CEST)