HH:Satzung/Anträge/Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands
< HH:Satzung | Anträge
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr von imported>Fridtjof (hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands“ nach „HH:Satzung/Anträge/Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands“ verschoben)
Begründung
Ihre Rechmäßigkeit bekam diese Satzung durch ihre Beschließung auf der Gründungsversammlung. Änderungen sind nicht rückwirkend gültig. Für die Rechtmäßigkeit dieser Satzung ist § 20 daher nicht mehr nötig. Weiter ist die Gründungsversammlung selbst als Organ des Landesverbands nicht mehr von nöten und kann abgeschafft werden. Fridtjof 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)