Archiv:2009/Regionalgruppe Aachen/Entwurf Infrastruktur

Aus Piratenwiki Mirror
< Archiv:2009‎ | Regionalgruppe Aachen
Version vom 20. Januar 2010, 23:39 Uhr von imported>Trias (hat „Archiv:Regionalgruppe Aachen-2009/Entwurf Infrastruktur“ nach „Archiv:2009/Regionalgruppe Aachen/Entwurf Infrastruktur“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
ACHTUNG: Wenn ihr Gegenargumente aufführen wollt, so nutzt bitte die Diskussionsseite.

Grundsätzliches

Für das Funktionieren eines Gemeinwesens sind bestimmte Netze nötig. Hierzu gehören: Kommunikations-, Energie- und Transportnetze für Güter und Menschen. Aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung, hat der Staat ihre Aufrechterhaltung unter Mindeststandards zu garantieren.

  • alternativ organisierte Netze sind grundsätzlich möglich.
  • Frisch- und Abwasser weiterhin in kommunaler Hand (nicht privatisiert!)
  • "Regulierungsbehörde" (je Staat) für elektronische Kommunikationsnetze (Ziel: alles über IP(v6)): TV, Internet, Telefon, Radio, Mobilfunk
  • "Regulierungsbehörde" (je Staat) für Energienetze: Strom, Gas, Prozesswärme
  • "Regulierungsbehörde" (je Staat) für physische Transportwege: Straßen, Schienen, Wasserwege, Luftraum, Post
    • "Regulierungsbehörden" werden zunehmend zu Betreibern und Verwaltern der Netze umgebaut, so nicht schon gegeben.

grundsätzliche Vorteile

  • transparente Kostenübersicht
  • gleiche Zugangsbedingungen
  • langfristige Netzplanung möglich

Kommunikation

Die gesamte physikalische Internetinfrastruktur gehört dem Staat bis zur Grenze der jeweiligen Privatgrundstücke. Die Infrastruktur wird als dezentrales Mesh-Netz mit (Glasfaser-)Backbone aufgebaut. Für die Instandhaltung ist eine Netzagentur verantwortlich. Diese schließt regional und zeitlich eng begrenzte Wartungsverträge mit privaten Unternehmen. Außerdem ist sie für die Annahme von Störungsmeldungen verantwortlich.

Ziele

  • gleichberechtigter Zugang für alle Haushalte (Grundversorgung, einkommensunabhängig)
  • ein (IP-)Anschluss für alles (Telefon, Internet, TV, Radio):
    • mit Notruffunktion
    • mit für HDTV ausreichender Bandbreite
  • zusätzliche Bandbreite gegen Aufpreis grundsätzlich zu gleichen Konditionen möglich (zuzüglich evtl. nötiger Anschlussgebühren)
  • nur offene Geräte- und Protokollstandards verwenden
  • Netzneutralität
  • dezentraler Aufbau (Mesh)

Vorteile

  • geringere Anschlusskosten pro Haushalt (weniger als die Hälfte)
    • "Milchmädchenrechnung":
      22 Mio. Anschlüsse(Kabel) * 15 EUR = 330 MEUR
      38 Mio. Telefonanschlüsse * 10 EUR = 380 MEUR
      18 Mio. DSL-Anschlüsse * 10 EUR = 180 MEUR
      Summe: 890 MEUR also pro Haushalt (bei 40 Mio.) = 22,25 pro Monat
      • Es gibt kommerzielle 3-Play-Angebote für 25 EUR (inkl. DTV-Inhalt), da Betreiber aber als non-profit tätig sein soll, ließe sich der Netzzugang (auch wegen höheren Stückzahlen an Hardware) kostengünstiger realisieren, geschätzt 10 EUR pro Haushalt.
  • langfristige Wirtschaftsförderung (durch Umbau der Netze, Konjunkturprogramm)
  • sehr hohe Ausfallsicherheit
  • geringere Betriebskosten, da nur ein Netz statt 3 Netzen
  • kein Ärger mit Zugangsproviderwechsel mehr (da es nur noch einen Zugangsprovider gibt)
  • kommunikatives Zusammenwachsen von Europa wird gefördert

Gegenargumente

  • kann zu Monopolisierung führen
    • regionale und zeitlich enge Begrenzung der Wartungsverträge schafft Einstiegsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen
  • Kosten für Bürokratie
    • regionale Zuständigkeit (z.B. auf Kreisebene) ist billiger als teure zentrale Bürokratie. Pro Kreis würde ein Beamter reichen, um Wartungsverträge zu schließen und das funktionieren des Netzes sicherzustellen. Außerdem könnte auch der Ausbau der regionalen Netze auf unterster Ebene geregelt werden (-> Subsidiarität). Das Netz würde sich dadurch flexibler den regionalen Notwendigkeiten anpassen. Welche Aufgaben sollte da eine zentrale Behörde erfüllen?
  • Wegfall von Wettbewerb
    • Um die Pflege der Netze würde ein neuer Wettbewerb entstehen. Der einzige Markt, der komplett wegfallen würde, wäre der Netzzugangsmarkt. Service-Anbieter (im Netz und in angeschlossenen Dienstleistungen) sind weiterhin möglich.
  • "Das ist doch Verstaatlichung/Kommunismus!"
    • Ist der staatliche Besitz von Straßen Kommunismus? Staatlicher Besitz von Infrastruktur unterscheidet moderne Staaten von nicht-modernen Staaten.
  • So ein gemeshtes Netz ist nicht kontrollierbar. ("böse Inhalte")
    • das Wissen ist auch anderweitig verfügbar
    • die Nutzung des Wissens ist auch so schon/weiterhin verboten
    • interessierte Kreise kommen auch so an die Inhalte
    • Kontrolle nicht durchführbar in der Praxis
    • Die Netzdienstleister (Hostingprovider etc.) können weiterhin in die Haftung genommen werden (ab Kenntnis).

Anknüpfungspunkte

  • Stellungnahme bezüglich gemeinsamen Vorgehen zur Errichtung einer Netzbehörde. (Link)

Energie

Die "Energiebehörde" betreibt als selbsttragende, nicht-gewinnorientierte Organisation das Netz und erfasst alle Netzeinspeisungen und -entnahmen. Dazu benötigt sie genaue Angaben über den jeweiligen Anbieter und Energiemix des Kunden, sowie über die entsprechenden Einspeisungen seitens der Erzeuger. Für Energiedurchleitungen wird grundsätzlich ein Leitungswegkosten abhängiges Entgelt (Geld und Mehreinspeisung, um Leitungsverluste auszugleichen) erhoben. Die Höhe dieses Entgelts kann abhängig von der Energieart unterschiedlich ausfallen.

Die "Energiebehörde" betreibt eine Energiebörse (nach Vorbild der Strombörse) an der alle Energieformen und -träger (Stromsorten, Wärme, Gas, Öl (in Pipelines)) gehandelt werden. Sie tritt dabei als Makler zwischen Kunden und Erzeugern auf.

Stadtwerke und Privaterzeuger sollen natürlich ebenfalls an diesem Markt teilnehmen. Verbraucher haben grundsätzlich freie Anbieterwahl und müssen die Leitungsentgelte auf ihrer Rechnung transparent ausgewiesen bekommen.

Energiespeicherwerke zum kurzfristigen Lastausgleich zählen ebenfalls zur Netzinfrastruktur und müssen damit von der "Energiebehörde" betrieben oder verwaltet werden.

Ziele

  • freier Zugang zum Netz
  • stabileres Netz
  • besser gewartetes Netz

Vorteile

  • transparente Preisgestaltung
  • regionale Stromerzeugung wird gefördert (durch leitungswegkostenabhängige Entgelte)
  • echter Wettbewerb innerhalb des Netzes

Gegenargumente

  • "Das funktioniert doch nicht."
    • Es ändert sich im Bereich der Logistik nichts zu heute. Es entfallen allerdings Absprachen zwischen den einzelnen Netzanbietern, die eine mögliche Fehlerquelle darstellen.
  • "Das ist doch Verstaatlichung/Kommunismus!"
    • siehe oben.
  • Das ist doch ein Riesen(verwaltungs)aufwand
    • Aktuell haben wir diesen (Verwaltungs)aufwand bei jedem Energieversorger einzeln. Zentrale Steuerung und Planung der Netze ist effizienter.
  • "Das ist doch Zentralisierung (=böse), ansonsten doch immer nur Dezentralisierung."
    • Bei den Energieversorgungsnetzen ist eine Regelung auf hoher Ebene nötig, da dies die praktische Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ist, da eine kleingliedrige Organisationsstruktur deutlich erhöhte Energie- und Personalkosten, nach sich zieht und es aufgrund der nötigen Absprachen zu Fehlern und Zeitverzögerungen im Netzbetrieb kommt.
    • Das Netz selber ich nicht zentralisiert, sondern weiterhin gemascht.

Transportnetze (physisch)

  • Trennung zwischen Netzbetreiber und Dienstleistern innerhalb der Netze.
  • Netzausbau/-betrieb/-erhaltung darf nicht privatisiert werden/sein.
  • Verknüpfungspunkte zwischen den verschiedenen Transportnetzen müssen sinnvoll ausgebaut und erhalten werden, um Netzengpässe auf einzelnen Netzen zu vermeiden.
  • EU-einheitliche Regelung der Finanzierung (Maut, Steuern, Netznutzungsentgelte, etc.).
  • Zweckbindung von zugehörigen Steuern/Abgaben
  • langfristige netz- und regionsübergreifende Verkehrstruktursplanung zur Anbindung großer Regionen und Städte (Hochgeschwindigkeits-Backbone, eigene Trassen, EU-weit)
  • Ausbau der lokalen (Nah-)Verkehrsnetze ist Aufgabe der regional passenden staatlichen Stelle.

Wasserwege

  • sind aktuell gut geregelt (lokale Verwaltung, allgemeines Wegerecht), kein Änderungs-/Handlungsbedarf.
  • private Schleusen etc. sollten, so noch nicht geschehen, in staatliche (kommunale) Hände überführt werden.

Straßen

  • Verwaltung wie bisher (föderal)
  • grundsätzlich freier Zugang für jeden

Luftraum

  • Netzverwaltung (Luftraumüberwachung) weiterhin hoheitliche Aufgabe (vgl. Bundesverfassungsgericht)
  • Flughäfen als Zugangspunkte sind Teil des Netzes und müssen damit von staatlichen (europäischen) Stellen verwaltet werden. Dies beinhaltet insbesondere die Planung von Ausbau und Umstrukturierung des Netzes nach Effizienzgesichtspunkten.
  • Luftraumkapazitäten werden zu festen Konditionen (kostendeckend, auch kurzfristig) vermietet.

Schienen (nach EBO*)

*) EBO = Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (zur Abgrenzung gegen U- und Straßenbahnen, BOStrab)
  • Netzverwaltung (Schienennetz) hoheitliche Aufgabe
  • Bahnhöfe (Personen- und Güter-/Umschlagbahnhöfe) als Zugangspunkte sind Teil des Netzes und müssen damit von staatlichen Stellen verwaltet werden. Dies beinhaltet insbesondere die Planung von Ausbau und Umstrukturierung des Netzes nach Effizienzgesichtspunkten unter anstreben europaweit einheitlicher, offener Standards (z.B. Spurbreite, Lichtraumprofil, Sicherungssysteme, Stromversorgung, ...).
  • kostenlose staatliche Grundversorgung (per langfristiger Ausschreibung einzelner Linien) durch private Firmen
  • Restkapazitäten werden zu festen Konditionen (kostendeckend, auch kurzfristig) vermietet
    • dabei Priorisierung von Linienverkehr

Schienen (nach BOStrab)

  • kostenlose staatliche Grundversorgung (per langfristiger Ausschreibung einzelner Linien) durch private Firmen
  • Restkapazitäten werden zu festen Konditionen (kostendeckend, auch kurzfristig) vermietet
    • dabei Priorisierung von Linienverkehr

Gegenargumente

  • "Das ist doch Verstaatlichung/Kommunismus!"
    • siehe oben.
  • "Das ist nicht finanzierbar."
    • Die Netze existieren zu großen Teilen schon
    • Der ÖPNV als Mobilitätsgrundversorgung ließe sich geschätzt mit ca. 40 EUR pro Monat und Erwerbstätigen finanzieren