Datenschutzerklärung für Unterstützerunterschriften

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Datenschutzerklärung zu Unterstützerunterschriften für die Wahlzulassung

Beschlossen durch den Vorstand am 2008-09-04

  1. Die Piratenpartei sammelt zum Zwecke der Zulassung zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützerunterschriften. Zu diesem Zweck muss der Unterstützer persönliche Daten in das vom zuständigen Wahlleiter dafür ausgegebene Formular eintragen.
  2. Die Piratenpartei nutzt die angegebenen Daten ausschließlich im Verfahren zur Wahlzulassung, eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die zuständigen Behörden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht.
  3. Die Piratenpartei verpflichtet sich alle in ihrem Besitz befindlichen Daten der Unterstützer vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.
  4. Verstöße gegen diese Grundsätze werden von der Piratenpartei innerparteilich geahndet und ggf. auch juristisch verfolgt.

Anmerkung (nicht Teil der offiziellen Erklärung)

Hier noch einige Hinweise dazu, was die Rechtslage über die Speicherung der Daten der Unterstützer durch die zuständigen Behörden aussagt:

  • Die Gemeinde speichert bei der Beglaubigung im Melderegister zu welcher Wahl eine Unterstützerunterschrift geleistet wurde. Explizit nicht gespeichert wird für welche Partei. Vom Prinzip her ist es etwa ein Hinweis wie "Unterstützerunterschrift zur Europawahl 2009 geleistet: ja" (vgl. z.B. §32(5) EuWO)
  • Der Wahlleiter hat die Formblätter zusammen mit den restlichen Wahlunterlagen so zu verwahren, dass sie gegen die Einsichtnahme von Unbefugten geschützt sind. Auskünfte dürfen nur bei Ermittlung in Wahlstraftaten o.ä. gegeben werden. Steht kein solches Verfahren im Raum, sind die Formblätter zusammen mit den restlichen Wahlunterlagen 6 Monate nach der Wahl zu vernichten (vgl. z.B. EuWO bzw. BWO)