HE Diskussion:Struktur/AK/Basisdemokratie/Dokumente/Satzungsantrag

Aus Piratenwiki Mirror
< HE Diskussion:Struktur‎ | AK/Basisdemokratie‎ | Dokumente
Version vom 23. Juli 2008, 19:41 Uhr von imported>MadDog
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Wort "Mitgliederversammlung"

"Das Plenum fungiert als erweiterte zusätzliche Mitgliederversammlung der Hessischen Piraten."

es ist auch im Wortlaut (!) des Antrags (!) eine Mitgliederversammlung!!!
Und sie unterliegt damit § 9 PartG und Abschnitt A §9 b der Bundessatzung n. F. 
mit allen Vorschriften zu Fristen, Versammlungsämtern, Protokollen etc., die 
dann auch in der Satzung abweichend geregelt sein müßten, aber tatsächlich in 
den Entwürfen nicht ausreichend beschrieben sind.

Mögliche Verstösse gegen PartG und unsere Satzung

Fangen wir mal mit dem Einfachen an: (1) §6 (9) Das PartG schreibt vor, dass die Fristen etc. in der Satzung genannt sind. Hier sehen beide Anträge lediglich einen Verweis auf eine GO vor und das auch nur für das offene Plenum, dafür fehlt hier eine Erläuterung der Zusammensetzung. Gleiches gilt umgekehrt für das virtuelle Plenum.

Sehe ich nicht als Problem, da eindeutig benannt - MadDog

(2) Unklar ist auch die Bewertung des Stimmrechts. Da beide Anträge sehen übereinstimmend ein Stimmrecht für alle hessischen Piraten vor - "(3) Im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten abstimmen". Unsere Satzung (§4 (4)) schränkt das Wahlrecht ein (aktives Wahlrecht).

Sehe ich nicht als Problem, da eindeutig benannt - MadDog

(3) Da es sich beim Plenum um ein Organ handelt, wäre der Vorstand gemäß Satzung (§9a(2)) an seine Beschlüsse gebunden. Was wiederum von beiden Anträgen negiert wird.

Das ist wahr, das muss geändert werden - MadDog

(4) Als problematisch erachte ich es, wenn ein Kontrollorgan eine GO von eben dem Organ erhält, dass es kontrollieren soll. Das betrifft zunächst nur deinen Antrag und ist kein Ausschlusskriterium, sondern lediglich ... irritierend. *g*

Irritierend ist nicht Problem :-) - MadDog

Kommen wir zum schwierigen Teil: (5) Die Bewertung, ob eine erweiterte Mitgliederversammlung dem §9 entspricht bzw entsprechen muss. Kommt man zu dem Schluss, dass das der Fall ist, ergeben sich daraus zahllose Ungereimtheiten, Schwierigkeiten und Inkonsistenzen in Bezug auf die Kompetenzen des Plenums.

Abgesehen davon, dass ich die Aufteilung des Plenums in offenes und virtuelles eh nicht verstehe, was aber mein persönliches Problem sein kann, haben sich dadurch Fehler eingeschlichen, die ein KO-Kriterium sind. Punkt 2 ist evt. kritisch. Die Punkte 3 und 4 sind wahrscheinlich für sich genommen nicht ausschlaggebend. Die Bewertung von Punkt 5 ist schwierig und lässt Raum für Interpretationen. Wollen wir uns das für das Wahljahr 2009 antun? Ich zumindest möchte nicht an einem außerordentlichen LaPT teilnehmen, der das ggf. korrigieren muss.

Natürlich steht es jedem Antragsteller frei, seinen Antrag wieder zurück zu ziehen. Nichts desto trotz muss er zunächst einmal in der Tagesordnung Berücksichtigung finden. da du dich selbst bereits mit der Erstellung/Veränderung der TO beschäftigt hast, weißt du ja in etwa, was das bedeutet.