Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT3 Auflösung von Landesverbänden

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Änderungsantrag BPT-2008.1-BT3: Auflösung von Landesverbänden

§13 [Auflösung und Verschmelzung] Abs 5

(5)
Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach 
Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der 
Zustimmung eines Bundesparteitages bedürfen.

§13 Abs 5 wird ersatzlos gestrichen

Begründung: Wenn sich ein Landesverband auflösen will, dann hat das einen Grund. Der Bundesparteitag hat kein Recht, einem Landesverband die Auflösung zu verwehren. Schlußwendlich ist dieser Absatz mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso juristisch gegenstandslos. Alles für sich genommen Gründe, ihn nicht länger in der Satzung zu belassen.