Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT1 Ende der Mitgliedschaft durch Streichung
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Änderungsantrag BPT-2008.1-BT1: Ende der Mitgliedschaft durch Streichung
§5 Abs 1
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
§5 Abs 1 wird ergänzt um das Wort "Streichung" und lautet dann wie folgt:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
Begründung: Mein Vorschlag für eine neue Finanzordnung benutzt den Begriff Streichung für den Ausschluß eines Piraten, weil er seinen Mitgliedsbeitrag nicht geleistet hat. Streichung ist kein Ausschluß, erlaubt daher auch keine Anrufung des Schiedsgerichtes.