Diskussion:2008-02-26 - Vorstandssitzung

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vertagter Antrag zur Änderung der GO des BV vom 5.2.

ursprünglicher Text mit Anmerkungen in ()

Anträge an der Vorstand

An den Bundesvorstand können formlos Anträge und Anfragen (im folgenden als Anträge bezeichnet) gestellt werden. Antragsberechtigt sind

1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei

2. der Geschäftsstellenleiter der PIRATEN (und die Mitglieder des BuVos)

3. Piraten, an deren Wohnsitz kein Landesverband der PIRATEN existiert

Ein Antrag muss spätestens auf der zweiten, auf die Veröffentlichung des Antrags folgenden, Vorstandssitzung beantwortet werden. Zur Antwort reicht die öffentliche Stellungnahme eines einzelnen Vorstandsmitgliedes. Gültig wird diese erst

1. durch einen Vorstandsbeschluss oder

2. durch das Ausbleiben des öffentlichen Widerspruchs mindestens eines Vorstandsmitgliedes binnen 7 Tagen. (dies ist rechtlich so nicht möglich - ein Ausbleiben ist keine belastbare Willenserklärung!)

Im Fall eines Widerspruchs ist der Vorstand verpflichtet, über eine Stellungnahme zum Antrag auf der, auf den Widerspruch folgenden, ordentlichen Vorstandssitzung zu entscheiden.

insgesamt würde ich den Antrag so ablehnen, wir sollten stattdessen einen besseren Text ausarbeiten. --JensSeipenbusch