HE:Landesparteitage/2008.1/Tagesordnung

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Tagesordnung

  1. Registrierung mit der Möglichkeit zur Beitragszahlung (verantwortlich: GenSek und Schatzmeister)
  2. Eröffnung durch den Vorsitzenden Thorsten Wirth
  3. Grundsätzliche Verabschiedungen und Wahlen
    1. Verabschiedung der Tagesordnung
    2. Verabschiedung der Wahl- und Geschäftsordnung
    3. Wahl des Versammlungsleiters, Wahlleiters und Protokollanten
  4. Kandidatur zur Landtagswahl (geheime Wahl)
    1. Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson und ggf. deren Vertreter
      1. Aufstellung der Kandidaten
        Vertrauensperson:
        Stell. Vertrauensperson:
      2. Fragerunde an die Kandidaten
    2. Landtagsabgeordnete
      1. Aufstellung der Kandidaten zur Landtagswahl
        Kandidatenliste: Hermes, Sikk, Thorsten Wirth, Nicole Hornung, Karin Dambier, Peter Dambier
      2. Vorstellung der Landtagswahlkandidaten
      3. Fragerunde an die Kandidaten
    3. Wahl der Kandidaten aus 4.1
    4. Wahl der Kandidaten aus 4.2
  5. Pause
  6. Fortsetzung der Wahl aus 4.1 und 4.2
    1. Bekanntgabe der Wahlergebnisse (angefangen mit der Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson sowie ggf. deren Vertreter)
    2. Ausfüllen und Überreichen der Zustimmungserklärung (Anlage 14 LWO) und Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 9 LWO) der gewählten Kandidaten in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
    3. Ausfüllen und Überreichen der Erklärung über den Versammlungsverlauf (Anlage 15 LWO) in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
  7. Schlussworte des neu gewählten Spitzenkandidaten
  8. Beendigung des Parteitags durch den Versammlungsleiter

anschließend ggf. Pressekonferenz


  1. Beschreibung der Aufgaben:
    1. Veranstaltungsleiter (VL):

An sich selbsterklärend, führt der VL durch das Plenum. Dabei obliegt es ihm die Einhaltung der Geschäftsordnung und Tagesordnung und einen Regel gerechten Verlauf sicher zu stellen. Der VL kann, aber sollte nicht gleichfalls Kandidat zur Landesliste oder VP sein.

    1. Wahlleiter (WL):

Der Wahlleiter überwacht die anstehenden Wahlen insbesondere auf Hinsicht (soweit zutreffend geheimen), freien und demokratischen Willensbildung. Der zählt mit Hilfe der Wahlhelfer die abgegebenen Stimmen, gibt unter Beachtung des Verwendung findenden Wahlverfahrens das Ergebnis bekannt und fragt die Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Werder der WL noch seine Helfer dürfen gleichfalls Kandidaten zur Landesliste oder VP sein. VL und WL können die gleiche Person sein.

    1. Protokollant/Protokollführer (PF):

Der PF legt ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Protokoll über die Versammlung ab. Der PF sollte kein Kandidat zur Landesliste oder VP sein (hier kann es sogar sein, dass er nicht darf).

VL und PF versichern an Eides statt die Richtigkeit des abschliessenden Protokolls (Anlage 15 LWO). Damit endet der Aufgabenbereich der oben genannten und sie werden mit der Schließung der Sitzung aus ihren Ämtern entlassen.

    1. (stellvertretene) Vertrauensperson (VP):

Die VP ist die einzige Kontaktperson zum Landeswahlleiter, die ihm gegenüber bindende Aussagen zur Wahl, oder den Kandidaten machen kann. Bei Fragen (in beiden Richtungen) und Aussagen über die Kandidaten, ist sie erforderlich. Daher ist eine räumliche Nähe zu Wiesbaden (vom LWL) erwünscht. Die VPen dürfen nicht ebenfalls Listenkandidaten sein.