Diskussion:Bundesparteitag 2007/Nachworte
Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Bundesschiedsgericht
sh. Bundesparteitag_2007/Nachbereitung.
Hi Bodo, in Deinem Nachwort schriebst Du unter dem og. Stichwort Schlußendlich sind diese Konsequenzen am 20. Mai 2007 vom Bundesparteitag explizit in Kauf genommen worden, von daher sehe ich nicht ein, darauf bei der Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Rücksicht zu nehmen. Ich kann Dir da überhaupt nicht zustimmen. Jeder Kandidat wurde nach der Wahl befragt, ob er/sie das Amt annimmt. Mit der Annahme des Amtes geht der Amtsträger eine Verpflichtung ein und ist sich ab dem Zeitpunkt all seiner Rechte und Pflichten, die das Amt mitsich bringt bewußt. Da kannst Du jetzt nicht kommen, und sagen, daß darauf bei der Gründung des LV keine Rücksicht genommen werden soll. Du respektierst damit weder den Wunsch der gewählten Kandidaten, noch, was weitaus schwerer wiegt, den Bundesparteitag als höchstes Organ. Ich bitte Dich nachdrücklich die Wahl des Bundesparteitages zu respektieren und nicht aus lokalpatriotischen Motiven die Richterin Kim in ihrer Entscheidung zu verunsichern. Dies wäre AFAIK unparteiliches Verhalten und mißachted Entscheidungen des höchsten Organs. --AndreasRomeyke 14:07, 25. Mai 2007 (CEST)
- Hierzu habe ich schon Bodo im IRC angesprochen. Ich habe mich konsequent entschieden für das Bundesschiedsgericht und werde auch nicht von meinem Richteramt zurücktreten. Keine Frage, ich werde als rheinland-pfälzische Piratin bei der Landesverbandsgründung mitwirken. Aber ich lasse mich nicht als Vorstandskandidatin aufstellen, auch wenn Bodo mich gerne im Landesvorstand von Rheinland-Pfalz sehen würde. Seinem Wunsch werde ich nicht nicht nachgehen (s.o.). Ich würde Bodos Nachworte nicht so schwer bewerten, dass sie in meiner Entscheidung verunsichern würden. Ich glaube, er hat es auch nicht wirklich so gemeint. Hier hat er sich leider etwas zu missverständlich ausgedrückt. Hobbel 14:20, 25. Mai 2007 (CEST)
- Also mich hätte es schon schwer gewundert, wenn ich es ernsthaft geschafft hätte, Kims Entscheidung grundlegend umzukrempeln. Andererseits war es ihr meines Wissens nach nicht bewusse, daß das BSG auf 4 Leute reduziert wurde, bevor sie gewählt wurde und da sie ja nicht anwesend war ... --Bodo Thiesen 00:04, 26. Mai 2007 (CEST)
- Mir war sehr bewusst, dass das BSG auf 3 + 1 Richter gekürzt wurde. Zumal ich ja mit anderen Kandidaten gesprochen habe. :) Und trotzdem war ich im Klaren, dass ich Richterin werden wollte. Ich habe auch schon inoffiziell vorher angekündigt, dass ich auf Landesebene vorerst nicht kandidieren wollte, da meine zeitliche Einschränkung etwas Probleme machen könnte und der Aufwand als Richterin ist nicht so aufwändig. Hobbel 05:31, 26. Mai 2007 (CEST)
- Zu BuPT als höchstes Gremium und Respekt: Es ist das Recht von Kim, vom Richteramt zurückzutreten. Daß sie dieses Recht nicht in Anspruch nehmen will, ist eine andere Sache. Aber ich kann mich da an einen Rücktritt einer Person vom Posten eines Vorsitzenden eines Landesverbandes errinnern. Wo bleibt da denn der Respekt gegenüber der Gründungsversammlung des Landesverbandes? Hat er nicht auch die Wahl zum Vorsitzenden angenommen? Komisch, das ist schon vergessen, wa? --Bodo Thiesen 00:04, 26. Mai 2007 (CEST)
- Was lokal bei Euch gelaufen ist, keine Ahnung. Auf alle Fälle finde ich Deine Bemerkungen in Deinem Nachwort wie oben schon geschrieben, mehr als daneben. Ich hatte Dich auf dem Bundesparteitag als jemanden in Erinnerung gehabt, der zwar in vielen Dingen unterschiedliche Positionen vertritt, aber mir sonst durch Korrektheit und starkes Demokratieverständnis auffiel. Es ist unbestritten, daß jeder vom Amt zurücktreten kann. Darum geht aber auch nicht. Es geht darum, daß Du die Entscheidung des BuPT und die von Kim zu torpedieren versuchtest. So kam und kommt das bei mir an. :( --AndreasRomeyke 19:32, 26. Mai 2007 (CEST)
- Bodo, ich finde es unverschämt, offenbar ohne Rücksprache mit einer gewählten Richterin deren Rücktritt ins Spiel zu bringen. Jeder der hier nur dein Nachwort liest, und nicht auf der Diskussionsseite landet, und damit von Hobbels eigener Stellungnahme Kenntnis erhält, bekommt einen völlig verzerrten Eindruck. Natürlich hat jeder das Recht zurückzutreten, und seinen Hut zu nehmen, aber das sollte doch nicht von Fakten abhängen, die zum Zeipunkt der Wahl bekannt waren! Wie kommst du darauf, das hier so anzusprechen, wenn es offensichtlich jedweder Grundlage entbehrt? Hast du schon mal darüber nachgedacht, dass es vielleicht auch nicht zweckmäßig wäre, ein siebenköpfiges Schiedsgericht zu haben, da dann alle sieben Richter keine anderen Ämter annehmen könnten?--Rka 15:21, 29. Mai 2007 (CEST)
Nochmal RLP und BSG
Bodo hat mit fast allen seinen Ausführungen recht. Deswegen gehe ich nur darauf ein, was mir nicht passt:
Ferner noch: Scheidet Kim als Richterin aus, und fällt ein zweiter Richter - warum auch immer - ebenfalls aus, so hätte die Partei definitiv kein handlungsfähiges Bundesschiedsgericht mehr.
Schlußendlich sind diese Konsequenzen am 20. Mai 2007 vom Bundesparteitag explizit in Kauf genommen worden, von daher sehe ich nicht ein, darauf bei der Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Rücksicht zu nehmen. Ursprünglich sollte ein 1+4+2-Köpfiges Bundesschiedsgericht gewählt werden, damit hätte man diese Probleme nicht gehabt. Ausreichend Bewerber waren vorhanden.
Ich habe nocheinmal bei der Wahl der Richter darauf hingewiesen, dass diese kein weiteres Amt annehmen können. Daraufhin hat der eine oder andere auch die Kandidatur zurückgezogen (und mir noch gedankt). Kim war nicht anwesend, aber sie hat sich ausreichend mit dem Thema beschäftigt, dass sie wissen müsste, dass sie kein weiteres Amt annehmen könnte. Kim wollte Schiedsrichterin werden und das ist sie jetzt auch. Wenn sie sich jetzt für RLP wählen lässt, macht sie sich unglaubwürdig und schadet der Partei. Und was du (Bodo) da schreibst (fett hervorgehoben) ist in höchsten Maße destruktiv und ich hoffe Kim will das nicht machen (ich wüsste auch nicht warum sie dann gewählt werden würde; wenn sie so sprunghaft ist). Meiner Meinung nach müsste ein solches Vorgehen Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. H0sch1
- + Meine volle Zustimmung!.--Rka 15:31, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich verweise auf die Diskussion, #Gründung_des_Landesverbandes_Rheinland-Pfalz_und_Bundesschiedsgericht.
@H0sch1: wenn ich jetzt mich umentscheiden würde, dann würde ich mir ja selbst widersprechen. Ich schrieb in meiner Rede davon, dass ich die Struktur der Partei festigen wolle. Ich glaube nicht, dass ich in grundlegenden Entscheidungen so sprunghaft bin. Hobbel 15:21, 25. Mai 2007 (CEST)- Das will ich doch hoffen. Das war vor allem an Bodo gerichtet.H0sch1 18:56, 25. Mai 2007 (CEST)
Zurückziehen von Satzungsänderungsanträgen
Problem gut erkannt, aber der Lösungsvorschlag ist m.E. schlecht. Stattdessen könnte man einfach bei allen gestellten Anträgen zusätzliche Antragsteller zulassen (hilfsweise auch beantragt von ....), die bis zur Frist ihren Namen unter den jeweiligen Antrag setzen können. Zurückgezogen kann der Antrag dann nur einstimmig unter allen Antragstellern. --Nanuk
- wo ist der vorteil deines vorschlags bzw. wo ist der nachteil des anderen vorschlags? -- mauk 16:21, 25. Mai 2007 (CEST)
- der nachteil des anderen Vorschlags ist der zusätzliche GO-Antrag, wohingegen bei meinem Vorschlag auf die Tatsache, dass auch andere Leute den Antrag unterstützen vor Ort nur im Streitfall überhaupt zurückgegriffen werden muss. (und einstimmig natürlich nur von allen _anwesenden_ Antragstellern ;-) ) --Nanuk
- Vor allem hat Dein Vorschlag einen großen Nachteil: 50 Leute schreiben ihren Namen unter die Anträge. Einer ist nicht anwesend -> schon müssen über alle Anträge - einzeln abgestimmt werden. Ich denke, dann kann man besser eine der von mir angesprochenen Lösungen anwenden (Zurückziehen nur via GO oder Recht auf Neueinstellung). --Bodo Thiesen 00:53, 26. Mai 2007 (CEST)
- Üblicherweise ist es so, daß der Bundesparteitag auf Wunsch der Mehrheit einen Antrag einfach übernehmen kann. (Unabhängig davon, ob der Antragsteller ihn zurückzieht oder nicht.) Der Bundesparteitag wird dadurch dann zum formalen Antragsteller. --Jamasi 01:43, 26. Mai 2007 (CEST)
- ja, das ist doch auch sinnvoll --Nanuk