Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/65

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Satzungsänderung §16 Abs. 4 Satz 2

Antragsnummer: 065
Satzungsänderungsantrag: §16 Abs. 4 Satz 2
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§16 Abs. 4 Satz 2 (RLP) § 35 und § 36 bzw. entsprechendes nicht vorhanden

(4) Zweckgebundene Spenden (auch Barspenden) werden, nach Abzug von 10% an die Bundespartei, unverzüglich dem vom Spender bestimmten Zweck zugeführt. Landes-, Kreis- und Ortsverbände sind gehalten, bis zur Einzahlung durch den Spender, die Zweckbestimmung der Spenden zu klären. Nicht zweckgebundene Spenden verbleiben bei der Bundespartei. Spendenzahlungen, auch von Nichtmitgliedern, sind ebenfalls in voller Höhe an das zentrale Bundeskonto weiterzuleiten. Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Spendenweiterleitung unverzüglich an die benannten Gliederungen korrekt erfolgt. Nur der Bundesvorstand kann Spendenbescheinigungen ausstellen. § 16 Abs. 4 Satz 2 wird durch „Bezirks-,“ ergänzt.

Kommentar:

Vervollständigung der Aufzählung der Gliederungsebenen.