Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/24

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Satzungsänderung Briefwahl

Antragsnummer: 024
Satzungsänderungsantrag: Briefwahl
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Ingo Ponickau / Mitglied der Piratenpartei
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Antrag 4 (siehe Antrag 23):

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung um folgende Formulierung als eigenen Paragraphen mit dem Titel „Briefwahl“ zu ergänzen: „ Eine Briefwahl zu den Ämtern des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts ist zulässig, wenn durch diese Satzung sichergestellt ist, dass die Kandidaten zu einem Termin mindestens zwei Wochen vor Beginn des Parteitags feststehen. Der Bundesparteitag beschließt eine Briefwahlordnung, die Näheres regelt. Diese umfasst im Speziellen die Sicherstellung einer geheimen und gleichen Wahl, einer öffentlichen und transparenten Auszählung sowie die Sicherstellung, dass ein Pirat, der Briefwahl beantragt hat, kein Stimmrecht zur Wahl des Bundesvorstands und Bundesschiedsgerichts auf dem Bundesparteitag erhält. “

Kommentar:

Diese Regelung soll eine Briefwahl des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts ermöglichen. Sinn ist es, die Briefwahl als Option in die Satzung zu integrieren und bestimmte Grundvoraussetzungen zu definieren, die eine nähere Regelung durch den Bundesparteitag enthalten muss.