Stimmdelegation

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 23. Juni 2010, 11:05 Uhr von imported>Trias (Kategorie:Verwaltungstechnisches entfernt (mit HotCat))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Stimmdelegation ermöglicht es einem Piraten, seine Stimme an einen anderen abzutreten, der ihn dann auf einem Parteitag oder einer ähnlichen Versammlung vetritt. Dies soll es weniger aktiven Piraten erlauben, sich indirekt, d.h. durch die Delegation seiner Stimme zu beteiligen.

Eine mögliche Vertreterversammlung nach PartG kann sich eventuell eines solchen Systems bedienen, klassischerweise ist damit jedoch die Vertretung der Mitgliederanzahl nach einem festgelegten Schlüssel gemeint, und keine individuelle Delegation.

Bezüglich einer Stimmdelegation sind von den rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze, über das genaue Prozedere bis hin zu politischen Fragen der Erwünschtheit einer solchen Regelung noch viele Fragen zu klären, bis es eventuell zu einem notwendigen Antrag zu einer Satzungsänderung kommt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Modelle