Fragen/Privatkopie, nichtkommerzielle Kopie, oder jede Kopie?

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Seit den Anfängen der Piraten, steht die Fragen offen, wie liberal wir das Kopieren von Informationen gestalten wollen. Ich (Jan Huwald) sehe dabei im wesentlichen 4 Modi (mit jeweiligen Abstufung die es ggf. auszuführen gilt):

Definitionen

Sicherheitskopie: lediglich zum persönlichen Gebrauch und selbstverständlich quantitativ eingeschränkt.

  • weshalb die quantitative einschränkung? Wenn ich in jedem Zimmer eine Sicherheitskopie liegen haben will, ist das doch auch gut. (ob sinnvoll oder nicht ....) (es handelt sich um einen Gegenstand in meinem Besitz, die Kopien verlassen meinen Besitz nicht)Ralph 13:31, 12. Jul. 2007 (CEST)

Privatkopie: Weitergabe im privaten Kreis und ohne Gewinnabsicht erlaubt. Wie weit der persönliche Bekanntenkreis reicht und wie viele Kopien angefertigt werden, ist dabei nicht klar. Für die Diskussion schlage ich vor:

  • Kopienzahl: nicht begrenzt
  • Bekannter = schon mal ein Wort mit der Person gewechselt (Chat/Forum/Telefon); nicht nur automatisierter, technischer Kontakt
  • von der Kopie dürfen wieder Kopien gemacht werden

nicht-kommerzielle Kopie: jede Form des Kopierens, so lange dahinter keine (monetäre) Gewinnabsicht steht. Siehe dazu: Was sind nichtkommerzielle Kopien?

Der vierte Modus bringt demnach keine Beschränkungen mehr bzgl. des Kopierens. Im Rahmen der Diskussion könnte man von unbegrenzter Kopie sprechen.

Für die Diskussion kann diese Reihenfolge als Ordnung dienen, da jede Stufe die vorhergehende umfasst. In diesem Sinne meint "Privatkopie oder strenger" Privatkopie und Sicherheitskopie.

Argumente

  • zur Artikulation der Meinungsfreiheit muss es möglich sein, Meinungen und meinungsbildende Medien auch in großem Umfang zu zitieren (also zu kopieren).
    • Zur Artikulation im persönlichen Umfeld reicht dazu die Privatkopie; um auch an eine Öffentlichkeit zu sprechen, bedarf es der nichtkommerziellen Kopie (oder einer weniger strengen Privatkopie).
    • Um NGOs, Vereinen, ... die gleichen Artikulationsrechte einzuräumen, bedarf es der nichtkommerziellen Kopie.

pro bedingungslose Kopie

  • Es ist die Natur von Informationen (im Gegensatz zu Materie) kopiert zu werden.
  • die unbegrenzte Kopie erlaubt die maximale Wiederverwertbarkeit des Wissens

- Man sollte meiner Meinung nach jedoch zwischen wiederverwertbarem Wissen und Kulturgut im Sinne von Unterhaltung (beispielsweise U-Musik) unterscheiden. Sollte sich ein Künstler wissentlich dafür entscheiden, Kulturgut zur Unterhaltung der Menschen anzubieten, so ist das im herkömmlichen Sinne ein Berufsweg. Es gilt dann also, die Rechte dieses Künstlers zu schützen. Bedingungslose Kopien seiner Werke wären in diesem Fall geschäftsschädigend. Ich hoffe, ich habe hier nichts gesagt, was schon tausendmal lang und breit ausdiskutiert wurde.

pro nicht-kommerzielle Kopie

  • nicht-kommerzielle Kopie oder strenger erlaubt wirtschaftliche Konkurrenz, während es die Meinungsfreiheit beschützt. Veto siehe unten
  • Die unbegrenzte Kopie schafft die Möglichkeit, sich an den Werken anderer auch ohne deren Einverständnis zu bereichern.
  • In Referenz zum "Firma kopiert Konkurrenzprodukte, um wirtschaftlichen Schaden auszulösen" - Bedenken unten: In einer Situation, in der nichtkommerzielle Kopien erlaubt sind, würde es keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmen das macht und mit welcher Absicht, da man davon ausgehen kann, dass bei jedem Gut, für das eine Nachfrage besteht - zumindest wenn es hinreichend verbreitet ist - auch ein Angebot auftauchen wird; i.e. entweder jemand will eine Kopie davon haben und irgendjemand wird sie so oder so anfertigen und zur Verfügung stellen oder niemand will eine Kopie davon haben und die Konkurrenzfirma kann sich dumm und dusslig kopieren, ohne etwas auszurichten. Die interessante Frage ist nur noch, was bei sehr teuren, in ihrem Einsatzfeld beschränkten High-End-Produkten ohne breite Zirkulation passiert (z. B. SAP-Softwarepaketen) - da diese allerdings schon wegen des erforderlichen Budgets Firmenkunden anpeilen (und man wiederum hypothetisieren könnte, dass bei einem für eine breite Masse erschwinglichen Preis eine höhere Zirkulation erreichen würden), könnte man die Definition der "nichtkommerziellen Kopie" so erweitern, dass die Nutzung der Kopie durch den Empfänger ebenfalls nichtkommerziell sein muss. Für diesen Ansatz würde ich mich stark aussprechen, da er für Softwareprodukte etc. schlichtweg zu einer Abkapselung einer akzeptablerweise unfreien, kommerziellen Kultur von einer breiten freien, dafür aber zwangsweise unkommerziellen Kultur führen würde. (i.e. wenn ich mit "geistigem Eigentum" X direkt Geld verdienen will, muss ich dafür bezahlen, ansonsten nicht). Zur Durchsetzung eines solchen eingeschmälerten Konzepts von intellektuellem Eigentum bräuchte man auch nicht die weitreichenden Sicherheitsstaatkonstrukte, da man bestehende legale und exekutive Infrastruktur zur Kontrolle kommerzieller Güter verwenden bzw. minimal erweitern könnte (z. B. Softwareherstellern bei begründetem Anfangsverdacht erlauben, eine notarielle Prüfung dessen zu veranlassen, ob ihre Produkte unlizensiert zur Herstellung eines kommerziell vertriebenen Produkts verwendet wurden). Sicherlich öffnen sich auch hier potenzielle Lücken für Missbrauch, aber ich glaube, dass man diesen durch weiteres Nachdenken begegnen kann. --Blackhole89 09:57, 30. Mär. 2009 (CEST)

pro Privatkopie

  • Zwischen Nicht-Kommerzieller Kopie und Privatkopie besteht der Unterschied nur in der Zielgruppe.
    ‡? bitte kurz ausführen. Meinst du als Zielgruppen natürl. und jurist. Personen? --Jan Huwald 23:00, 21. Mai 2007 (CEST)
    Damit ist gemeint, dass die Privatkopie nur an Bekannte weitergegeben werden darf. Die Nicht-Kommerzielle Kopie hingegen erfährt keine Beschränkung durch Zielpersonen. (siehe oben) --Kissaki 15:44, 6. Jun. 2009 (CEST)


  • Die Definition der nichtkommerziellen Kopie erlaubt eine indirekte Gewinnerzielungsabsicht. Dies sollte AFAIK ausgeschlossen werden. Nach obiger Definition wäre es z. B. einer Firma möglich, ohne direkte Gewinnerzielungsabsicht einen Konkurrenten zu schaden, indem dessen urheberrechtlichen Werke als nichtkommerzielle Kopie herausgegeben werden. --AndreasRomeyke 16:03, 21. Mai 2007 (CEST)
    +/-Ich bin mir nicht sicher, ob dies gut oder schlecht ist. Die Förderung von Wissens- und Kulturverbreitung ist doch unser Anliegen. --Jamasi 16:22, 21. Mai 2007 (CEST)
    &#151;Wenn nichtkommerzielle Kopien erlaubt sind, ist keine Firma nötig, die ihrer Konkurrenz schaden will, um an eine nichtkommerzielle Kopie zu kommen. Wer die Künstler unterstützen will, wird sie unterstützen und wer nicht eben nicht (also eigentlich wie heute auch schon (unerlaubter Weise)). -- mauk 17:23, 21. Mai 2007 (CEST)
    Die Frage ist, in welchem Kontext die obigen Definitionen gebraucht werden. Wenn wir es jedem Schöpfer (nicht jeder ist Künstler, nur weil er ein Werk veröffentlicht) selbst überlassen, dann würden die heutigen Möglichkeiten (Lizenzwahl) reichen. Wenn wir aber als Partei z. B. das nichtkommerzielle Kopieren nach obiger Definition straffrei lassen, könnte ein Schöpfer, der sein Werk veröffentlicht, durch meine oben erwähnte Möglichkeit wirtschaftlich beschädigt werden. Es geht hier nicht um Mashups oder Zitate aus dem Werk, es geht um Vervielfältigungen. Nicht, das ich da falsch verstanden werde. --AndreasRomeyke 17:59, 21. Mai 2007 (CEST)
    Es ist faktisch so, daß ein Künstler auch heute schon eine unkommerzielle Weitergabe (z. B. per P2P) nicht unterbinden kann. Leute, die dies negieren, fordern letztlich einen Überwachungsstaat. --Jamasi 19:16, 21. Mai 2007 (CEST)
    Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Was hat das mit Überwachungsstaat zu tun? Ist es nicht so, daß auch die Rechte des Schöpfers eines Werkes respektiert werden sollen? Oder hat er keine? Wenn doch, sollte der Staat diese nicht genauso, wie auch alle anderen, auch Deiner Rechte, schützen? Denkst Du ernsthaft, dieser Schutz zieht automatisch einen Überwachungsstaat nach sich?. --AndreasRomeyke 19:38, 21. Mai 2007 (CEST)
    Das die traditionellen Mittel nicht zum Schutz im Sinne der Musikindustrie (also vollständige Verfolgung) ausreichen, hat die Vergangenheit gezeigt (z. B. P2P-Netze). Um gegen P2P-Netze langfristig effektiv vorzugehen, werden zwingend zwei der drei folgende Punkte benötigt:
    1. starke Überwachungsmittel
    2. Verbot von Tauschbörsen
    3. Verbot von Kryptographie
    Dies sage ich als Entwickler von P2P-Software. Wenn über diese Tatsachen weiterer Klärungsbedarf besteht, bitte ich um Ausgliederung in einen neuen Artikel und Link hier ... allg. wäre ein Artikel darüber gut, ich schreib es auf meine ToDo-Liste --Jan Huwald 23:00, 21. Mai 2007 (CEST)
    &#151;Die Situation ist symmetrisch und deswegen zumindest im Sinne der Spieltheorie nicht im Sinne einer Gewinnabsicht ausnutzbar. (grobe Vereinfachung!) --Jan Huwald 23:00, 21. Mai 2007 (CEST)
    &#151;Kein Argument, insofern tatsächlich nicht gewinnorientierte Vereine dies ebenso tun können. Nichtkommerzielle Kopie heißt für mich gerade die freie Verfügbarkeit des intellektuellen Gutes, aber ohne die Möglichkeit direkt Geld mit fremder Leute Arbeit zu erwirtschaften
    (i)Das ein Unternehmen dies direkt tut, könnte man verhindern. Inoffiziell dafür einen firmennahen Verein zu gründen geht aber immer. --Jan Huwald 23:00, 21. Mai 2007 (CEST)

pro Sicherheitskopie

  • Die Sicherheitskopie muss Jedem zustehen, um einen Verschleiß oder Verlust der Ware zu verzögern/verhindern.


Pro Piratenlizenz

Piratenlizenz Vorteil, umsetzbar für jeden einzelnen Künstler, keine Änderung von Gesetzen notwendig, kann angewendet werden, auch wenn die Piraten nicht gewählt werden, wenn sich genug Künstler finden, das aktuell starke Urheberrecht kann in Kraft bleiben. Langfristig, wenn die Piraten mal genug Macht in der Politik haben, kann der Grundgedanke der Piratenlizenz in ein neues Urheberrecht einfliessen oder auch nicht. Grundgedanke: Kopieren erwünscht, Nutzung erlaubnispflichtig. --Neuanfang 13:45, 12. Jul. 2007 (CEST)

sonstige

  • DRM lässt sich nur durch Enteignung der Computerbesitzer durchführen (durch juristische und technische Einschränkung der Verfügungsgewalt auf die eigenen Medien und Computer)