Diskussion:Bundessatzung

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 5. Dezember 2012, 13:32 Uhr von imported>AMcK (Wort zu viel, bitte entfernen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Satzung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Hallo zusammen ! Leider ist die pdf-Datei der Satzung fehlerhaft: In §5 Abs. 3 und §6 Abs. 2 und Abs. 3 sind jeweils Sätze abgeschnitten...

Die PDF-Version ist nun auch wieder auf dem neuesten Stand--Herr T 15:37, 29. Jul. 2012 (CEST)

Kleiner Fehler: Wort zu viel

In §6, Absatz (6) heißt es: (6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände *sind* möglich

Es müsste also bitte das zweite >sind< entfernt werden. Verbesserungsvorschlag kommt aus einer Eingabe über das OTRS.


Fehlerhafte Diktion bitte korrigieren!

Hier lautet es .. werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.

Das ist falsch und ein Übertragungsfehler aus der Änderung der alten Satzung!

Die eingetragene Bezeichnung der Partei heißt:

"PIRATEN" 

und nicht "Piraten"
Bitte um Korrektur nach Sichtung der Unterlagen! Jasenka 14:03, 6. Jun. 2012 (CEST)

Sexismus der Satzung

Das Mitglieder als Pirat bezeichnet werden ist ja fein aber in unserer Bundessatzung steht oft "der Pirat" im Zusammenhang mit "seiner", "seinen", "seinem" und "seines" desweiteren "bestimmt er selbst, wo er Pirat ist." "dessen Mitglied er ist" und "wenn er vorsätzlich".

Hier sollten wir genderneutraler formulieren, oder zumindest die feminine form dazunehmen. -- Jack09 11:38, 3. Apr. 2012 (CEST)


Hier einige Vorschläge (frei zum verbessern):
§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.

2. jeder Pirat entsprechend des angezeigtem Wohnsitzes automatisch Mitglied dieser Gliederung.

Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat.

Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich der entsprechende Wohnsitz befindet.

kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.

kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung selbst frei bestimmen.

Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.

Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, obliegt es dem Piraten diesen festzulegen

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern

im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des zuständigen Landesverbandes (sowie Kreisverbandes) die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern

Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden dessen Mitglied er ist

Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden der dem Wohnsitz entspricht.

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, den ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit den Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.

Versionen und Satzungsarchiv

Die Schiedsgerichte benötigen den Zugriff auf alle jemals verabschiedeten Satzungen. Dies gilt besonders in den Fällen, wenn sich Verfahren auf Satzungsregelungen beziehen, die sich seit dem Zeitpunkt der Antragstellung an die Schiedsgerichte geändert haben. Bitte umgehend verfügbar machen, Danke. :) --AndreasRomeyke 15:55, 28. Mai 2008 (CEST)

Hier: Satzung, FO und SGO vor den Änderungen des BuPT 2008 --Jamasi 21:24, 28. Mai 2008 (CEST)

Abstimmungsnotwendigkeiten

  • 1. Name der Partei (inkl. Rechtschreibung):
    • 1.1 Piratenpartei - Name der Schweden
    • 1.2 Piratenpartei Deutschlands - Deutschland zu betonen stellt uns in einen europäischen/internationalen Kontext
    • 1.3 entwas komplett anderes

Persönlich bevorzuge ich 1.2.

  • 2. Kurzbezeichnung
    • 2.1 PPD - 3 Buchstaben haben sich in Deutschland durchgesetzt (Nähe zur APPD imho vernachlässigbar). Allgemeine Bezeichnung im Forum.
    • 2.2 PP - 2 Buchstaben äußerst ungewohnt.
    • 2.3 Piraten - Nach Vorbild der Grünen (Grüne) und anderer. Hoher Wiedererkennungswert, imho niedrigere Seriösitätswahrnehmung.
    • Die PP ist eine den GRÜNEN vergleichbare Themenpartei. Daher macht es Sinn, da wo die GRÜNEN erfolgreich waren auch auf deren Zug aufzuspringen. PIRATEN unterscheidet sich wohltuend von dem Allerlei "demokratischer, sozialistischer" und sonstiger Parteinamen. Auch die Medien tun sich mit diesem Namen bestimmt leichter über die PP zu berichten. Zwar ist PPD tatsächlich "konventioneller" aber das schafft keine Aufmerksamkeit. Ich schlage 2.2 und 2.3 vor.

Persönlich bevorzuge ich 2.1

  • 3. Bezeichnung der Mitglieder
    • 3.1 Parteimitglied/Parteimitglieder
    • 3.2 Pirat/Piraten (geschlechtsneutral)

Persönliche Meinung: keine Meinung

--Pdg 20:01, 8. Sep 2006 (CEST)

Präambel

Die aktuelle, stark verlängerte Version finde ich sch...e. Es gehört meiner Meinung nach nicht in die Präambel zu erklären, worauf wir uns mit Piraten beziehen. Allerhöchstens in einem knappen Satz, der dann aber auch entsprechend würzig sein müsste. Die jetzige Formulierung ist da viel zu lasch. Der Fokus sollte hauptsächlich auf langfristige, gar utopische Ziele gelegt werden. Aber nicht wildfremde utopische Ziele, sondern unsere jetzigen, nur eben von dem alltagspolitischen Ballast der eingeschränkten Machbarkeit befreit.

Dazu noch einmal Anregungen für möglich Fernziele (fern der Vollständigkeit!)

  • ultimative Freiheit der Gedanken, dabei größtmögliche Freiheit und Förderung der Kommunikation (Gedanke meint hier alles immaterielle)
    • Freiheit gedeutet auch als Offenheit (auch im Sinne von Transparenz)

Televoting (Fernabstimmung ;-)

Signierte E-Mail allein ist kein sehr schlagkräftiger Ausdruck, da dies jede beliebig schwache Signatur einschliesst. Insofern ist sie nicht einmal so sicher wie Fax, weil sich beim Fax zum Teil noch der Absender zurück verfolgen ließe und die Unterschrift eine echte Signatur ist.

Evtl müsste man noch einen Absatz oder Paragraphen zur Fernabstimmung aufnehmen, in dem geregelt wird:

  • welche Verfahren zur Abstimmung ohne persönliche Anwesenheit legitim sind
  • wer diese Verfahren auswählt
  • wo sie niedergeschrieben sind

Mein Vorschlag diesbezüglich ist, das der Vorstand auf der Gründungsversammlung dafür einen technischen Sachverständigen nominiert. Dieser hält die Liste auf Stand und sorgt nebenbei vielleicht für eine kleine Public-Key-Infrastruktur zwischen den Mitglieder. Auf Deutsch: er kümmert sich darum das alle kryptographisch sicher kommunizieren können und niemand vorgibt ein anderer zu sein'. -- jh

Meine Meinung: Televoting nur bei öffentlichen Abstimmungen einsetzen, auf keinen Fall bei geheimen Abstimmungen. --Musikdieb3 10:59, 13. Aug 2006 (CEST)

4-Wochen-Frist für Anträge zur Satzungsänderung

Bedeutet diese 4-Wochen-Frist nicht, das auf einem Parteitag gar keine Satzungänderung beschlossen werden kann, insofern nicht der genaue Wortlaut als Vorschlag eingesendet wurde ? Das halte ich für ein relativ langsames Verfahren. aber vielleicht haltet ihr es ja für nötig, um putschartige Schnellschüsse zu vermeiden.

Anmerkungen ? -- jh

Bei Vereinen ist das gesetzlich so vorgeschrieben, ich vermute bei Parteien ist es ähnlich. Satzungsänderungen müssen in der Einladung enthalten sein, die wiederum frühzeitig bei den Mitgliedern sein muss, damit diese die Möglichkeit haben zu kommen. Außerdem ändert man die Satzung nicht ständig. Es sollte eher selten vorkommen, dass einem 5 Minuten vor dem BPT einfällt, dass man da noch was ändern will. --Veijn 01:16, 8. Jul. 2009 (CEST)

Mitgliedsbeiträge

Zwangsmitgliedsbeiträge, ist das die Lösung? Wären Spenden nicht angebrachter. Politisch muss man sich auch ohne Geld beteiligen können, dass ist ein wichtiger Grundsatz. --Sonic2k 10:11, 6. Aug 2006 (CEST)

  • die Kosten sind mehr zur Deckung laufender Mittel (Briefverkehr, Parteitage) gedacht. Für eine vollständige Mitgliedschaft halte ich die für angemessen. Außer juristischen Gründen spricht aber nichts für eine reine Internetmitgliedschaft, die niemanden von politischer Beteiligung ausschließt (oder?)
    • Das geht nicht, auch Personen ohne Geld müssen sich politisch beteiligen können, auch wenn es nur 1€ ist, sonst heißt es nachher Politik für reiche Leute. Du kannst eine Anmeldegebühr einführen. Bei anderen Parteien wird man bei der Anmeldung nach Spendengeldern gefragt, das halte ich für angemessen. --Sonic2k 17:13, 6. Aug 2006 (CEST)


  • die Satzung muss auf viele Eventualitäten eingehen: dazu gehört auch, dass sich viele Mitglieder gleichzeitig anmelden könnten. Wer soll dann die entstehenden Kosten vorschießen und wer begleichen ?
  • Partizipation ist auch ohne Mitgliedschaft möglich
  • Man könnte eine Härtefallregelung einführen (?) -- jh
    • Das ist gut, ein Anmeldeformular für kostenlose Mitgliedschaft. --84.140.249.86 20:44, 7. Aug 2006 (CEST)
    • Ja, wäre ich auch dafür. Bzw. das man vielleicht den Mitgliedsbeitrag im konkreten Einzelfall eben solange "stundet" bis die bezahlung möglich ist. Zwangsmitgliedsbeitrag klingt mir ein wenig wie Wahlsteuer (also nur wählen zu dürfen wenn man eine Steuer zahlt). Ist letztlich auch so, da nur ein Parteimitglied das passive Wahlrecht in der Piratenpartei besitzt und wir somit praktisch Leute von Ämtern ausschließen die sich den Beitrag nicht leisten können (wie gering er letztlich auch aussehen mag... es soll auch in Deutschland Leute geben die am Ende des Jahres mit +/- 0 rauskommen und gerade so überlebt haben). Das verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. --Gecko 15:34, 9. Nov 2006 (UTC)
einen kleinen beitrag von sechs bis zwoelf euro sollten die piraten schon verlangen. fuenfzig eurocent pro monat muesste wirklich fuer jeden moeglich sein. wenn ein ermaessigter beitrag eingefuehr werden soll, koennte man den normalen beitrag auch etwas erhoehen. die einteilung sollte mit richtlinie auf freiwilliger basis geschehen. -- mauk 23:25, 10. Nov 2006 (UTC)
kann mir jemand sagen warum meine Antwort und Mauks Reaktion darauf verschwunden sind? Darf ich so frei sein beides wieder einzufügen?
ist mir ausversehen passiert (keine ahnung wie). frag' nicht nach. mach es einfach :) -- mauk 10:18, 14. Nov 2006 (UTC)
Nenn mich ruhig Prinzipienreiter... nur wo ist die Grenze? 10€, 5€, 0,30 € 0,02€ ? Wieviel muss man(n / Frau) denn nun aufbringen um Pirat werden zu dürfen, oder anders ausgedrückt: Darf die Mitgliedschaft einer Partei mit dem Anspruch so ziemlich alles und jeden aufzunehmen denn überhaupt von den finanziellen Mitteln abhängen? Rein vom Prinzip her... und ganz pragmatisch gesehen gibt es auch Gründe für eine möglichst niedrige Hürde beim Parteieintritt.
eine kleine huerde sollte die abschrecken die eigentlich kein interesse haben. mit dem mitgliedsbeitrag bestaetigt man auch, dass man weiterhin pirat sein will. ist vielleicht unguenstig, dass der beitrag jaehrlich bezahlt werden soll. da muss man erst den beitrag fuer ein jahr zusammen haben. bin aber gegen einen minimum-beitrag von null euro. -- mauk 21:13, 11. Nov 2006 (UTC)

Verbesserungsvorschläge

§1.1 "Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die PiratenPartei Deutschland entschieden ab." kann meiner Meinung nach entfernt werden, stattdessen sollte die Betonung auf demokratisch gelegt werden. Der Satz klingt meiner Meinung nach nicht professionell.

sehe ich ähnlich. --Gecko 02:30, 14. Nov 2006 (UTC)

§1.5 Das muss meiner Meinung nach nicht in der Satzung stehen.

$2.1 Rechtschreibfehler: Grundätze->Grundsätze

§2.3 "wie z.B. die Scientology-Kirche" dieses Beispiel würde ich auch entfernen, grundsätzlich sind keine anderen Insitutionen in der Satzung zu nennen.

§9a.9 Der Begriff "entlastet" kommt sehr überraschend, die (vermeintliche) Bedeutung wird erst bei mehrfachem lesen des gesamten Paragraphen 9a klar. Sollte der Begriff "entlastet" beibehalten werden, sollte vorher klargestellt werden, so sollte vorher die Belastung klargestellt werden.

spendenabgabe

§16 Abs 4 würde ich bitten nochmal zu überdenken. Konkreter Einzelfall: Wir wollen Flyer drucken. Da wir noch keine offiziellen Mittel haben wollten wir das privat finanzieren... wäre also praktisch eine Spende. Müssen wir nun mehr bezahlen um der Bundespartei 10% abführen zu könenn? Oder 10% der Flyer nach Berlin schicken?! Gerade bei Sachspenden (z.B. spendet jemand ein Büro... wie soll man da 10% des Büros abführen?). Bei Geldspenden ist das insofern kritisch als man dem Spender bitten muss entsprechend mehr zu spenden... oder man müsste die Lücke dann wieder aus internen Mitteln schliessen. Beides zumindest kurz- und mittelfristig problematisch. Insgesamt halte ich den Abs für überarbeitungsbedürftig, auch weil er eben sehr schwammig ist. Was die 10% im allgemeinen angeht dachte ich ja mal das der Kirchenzehnt abgeschafft sei :). Lösungsvorschlag: "Zweckgebundene Sachspenden und Geldspenden verbleiben bei der Gliederung die sie erhalten hat um sie schnellstmöglich gemäß dem Willen des Spenders zu verwenden. Sofern nach Erfüllung es Zweckes noch Mittel übrig bleiben sind diese nach Möglichkeit der nächst höheren Gliederung zuzuführen." Damit wäre die Sache recht eindeutig geregelt. 2 Beispiele dazu: 1) Ein Ortsverband erhält einen Sack Kartoffeln für ein Gartenfest. 10 Kartoffeln bleiben übrig. Da es nicht sinnvoll wäre diese weiterzuleiten verbleiben sie (und werden gegessen). 2. Ein LV erhält eine Geldspende für eine Publicity Aktion. Nach Durchführung bleiben 500€ übrig. Der LV Vorstand prüft nun ob es in nächster Zeit noch weitere Aktionen geben wird die dem Geist der Spende entsprechen (Prinzip: Spenderwille vor Parteiwille) um sie diesen dann zuzuführen, wenn nicht kommt das Geld nach Berlin. --Gecko 15:50, 9. Nov 2006 (UTC)

also bei sachspenden macht das wirklich wenig sinn. ist nicht das erste mal, das jemand darauf hinweist. kann mich aber an kein ergebnis erinnern. vieleicht wurde es einfach wieder vergessen.
bei dem vorschlag finde ich das 'nach moeglichkeit' komisch. was soll das denn heisen? -- mauk 23:42, 10. Nov 2006 (UTC)
Naja, über die genaue Ausformulierung kann man debattieren. Worum es mir geht ist klar zu stellen das der LV keinen "Kirchenzehnt" abführen muss wenn das im konkreten Einzelfall keinen Sinn macht. Siehe auch oben das 2. Beispiel mit dem übrigen Betrag. Momentan ist es eine Zwangsabgabe von 10%, unabhängig des Spenderwillens. Mir schwebt da eine - sagen wir mal flexiblere - Lösung vor. Das "nach Möglichkeit" könnte man durch "sofern es Sinn macht" ersetzen. --Gecko 07:01, 11. Nov 2006 (UTC)
es geht ja um die finanzierung des bundesverbandes. wie viel geld brauch er (wofuer)? wie kommt er an das geld.
'sofern es sinn macht' sagt mir genausoviel wie 'nach moeglichkeit' -- mauk 21:23, 11. Nov 2006 (UTC)
Okay, über die Formulierung kann man ja noch reden :) aber können wir uns prinzipiell darauf einigen das eine Zwangsabgabe von 10% in einigen Fällen (besonders Sachspenden) keinen Sinn macht und der Absatz entsprechend einer Umformulierung / Neudefinition bedarf? --Gecko 02:29, 14. Nov 2006 (UTC)
ich denke schon. wer entwirft eine konsensfaehige umformulierung? -- mauk 10:25, 14. Nov 2006 (UTC)
Schau mich nicht so bittend an :) - ich habe das Problem erkannt und somit schon die halbe Arbeit geleistet... es gibt soviele engagierte Leute hier... ;) ne, okay, im ernst. Einen Versuch habe ich ja oben schon gemacht. Vielleicht sollten wir zuerst überlegen wohin das führen soll. Also, wann hat eine untergeordnete Gliederung wieviel an eine überstehende abzugeben. Wobei sich die Frage stellt wozu ein LV z.B. Geld abzugeben hätte, ein Ortsverband hingegen nicht... besonders wenn das Geld dem LV gespendet wurde; im Sinne von Spenderwille über Parteiwille ist eine Abgabe sowieso zweifelhaft... (pers.Anm.: Noch kein müder Cent geflossen, aber schon heftig am diskutieren... wie dir Profis :) ). Persönlich wäre ich dafür das Spenden jeglicher Art nach Willen des Spenders benutzt werden sollen. Nur für den Fall das dieser tatsächlich ausnahmsweise nicht klar feststehen sollte bräuchte man eine Sonderregel. Wobei ich mir spontan kein derartiger Fall einfallen will. Insofern wäre meine favorisierte Formulierung: "Zweckgebundene Spenden werden schnellstmöglich dem genannten Zweck zugeführt. Überschüsse daraus oder nicht-zweckgebundene Spenden verbleiben bei der Gliederung welcher die Spende zugeführt wurde zur weiteren Verwendung." Kurz und bündig. --Gecko 11:21, 14. Nov 2006 (UTC)

Mitgliedsbeiträge

Nach § 2 – Mitgliedsbeitrag: "(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband." Ich finde dort ist eine Konkretisierung notwendig. Was passiert, wenn es einen Ortsverband, aber keinen Kreisverband gibt? Fallen dann die 15 % für den Kreisverband dem Ortsverband zu oder dem Landesverband?

...Innen

Ich wäre dafür in der Satzung ordenliches Deutsch zu verwenden: Hier sind ein paar Argumente (in dem langen Wust an Kommentaren). --Jamasi 02:41, 10. Sep 2006 (CEST)

Und noch ein Link, der sehr gut erklärt, weswegen wir diesen Quatsch vermeiden sollten. --Jamasi 22:25, 1. Aug. 2007 (CEST)
Und wovon genau redest Du? --Tessarakt 02:10, 24. Mai 2010 (CEST)

todo

entfernen:

  • markierung (fett)

hinzufuegen:

  • Kategorie:Satzung upps da hate ich doch mein ach so geliebte Kategorie vergessen, merci für die Hinweise greetz klml 22:09, 27. Okt 2006 (UTC)

Satzung - aber welche?

Welche Satzung ist denn gültig? Diese hier: Bundessatzung

Offiziell

Hi allerseits,
ich hab diese Satzung gegengelesen, und nun gesperrt, um eine offizielle Version zu haben. Äderungen an dieser Seite sind nur noch nach realer offizieller Veränderung möglich. Änderung der Satzung können über den Inkubator projektiert werden. greetz klml 21:39, 26. Okt 2006 (UTC)

Entfernte Diskussionen

Sollte "Freiheit" enthalten sein, und wie passt das Wort hier rein?

Genügt Email als rechtlich verbindliche Mitteilung?

Kat

bitte wer mit rechten die Kategorie:Bundessatzung einfügen, danke --Tueksta 12:23, 18. Sep. 2009 (CEST)

Archivieren

Kann man alte Diskussionen archivieren? SÄAs werden inzwischen eh woanders diskutiert ... --Tessarakt 08:19, 20. Mai 2010 (CEST)

BPT 2010.1

Änderungen auf dem BPT 2010.1: Bundesparteitag_2010.1/Protokoll#Ergebnisprotokoll bitte einpflegen! --Tessarakt 08:20, 20. Mai 2010 (CEST)