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Version vom 20. Juli 2006, 01:30 Uhr von imported>JensSeipenbusch
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Hier hat man natürlich das grundsätzliche Problem ob man alles ins Deutsche übersetzt, auch 'copyright' etc. Ich bin der Meinung, dass man grade um Verwirrung zu vermeiden, Begriffe der jeweiligen Sprache benutzen sollte soweit möglich. Da die Urherberrechte in JEDEM Land anders sind, macht es erst recht keinen Sinn plötzlich auf andere Sprachen auszuweichen. Der Begriff Urheberrecht ist von mir im Gegensatz zum konkreteren Urheberrechtsgesetz gewählt worden.

In gewisser Hinsicht willkürlich ist die Übersetzung von 'publishers' und 'consumers' in "The official aim of the copyright system has always been to find a balance between the interests of publishers and consumers..."

Im Interesse der Klarheit, dass Kulturgüter nicht 'verbraucht' werden, sondern durch Nutzung vervielfacht/vervielfältigt werden, hab ich mich für 'Abnehmer' statt 'Verbraucher' entschieden (der Abnehmer ist ausserdem der vielseitigere Begriff, wenn wir an Wiederverwendung denken). 'Publisher' mit Herausgeber zu übersetzen ist ebenfalls dem Inhalt des Textes geschuldet, und kann diskutiert werden, wobei es hier m.E. gilt, die Allgemeinheit zu erhalten.