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L
Die Versammlung möge beschließen den Bereich 13 Bildung, Schule und Weiterbildung an geeigneter Stelle (beispielsweise durch einen neuen Punkt 13.23) zu ergänzen: Die PIRATEN stehen für zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern sowie die für den technologischen Fortschritt. Gerade im Hinblick auf das unvorhersehbare Infektionsgeschehen während der Coronapandemie und als Prävention vor ähnlichen Situationen in der Zukunft gilt es den Unterricht langfristig hybridfähig zu gestalten. So können auch krankheitsbedingte Ausfälle seitens der Lehrkräfte sowie der Schüler:innen kompensiert werden.  +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.1. aus dem Wahlprogramm 13.1 ersatzlos zu streichen.  +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.3. aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen  +
Die Versammlung möge beschließen den Text zu 13.5. aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen  +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.7 zu löschen  +
Der LPT möge folgende neue Präambel annehmen: Die Piratenpartei gründete sich 2006, um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, unsere verfassungsmäßigen Grundrechte aufzuweichen. Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Menschen handelt und der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich weiterzuentwickeln. Mit der Digitalisierung entstehen neue Chancen durch Partizipation, Demokratisierung von Informationen und länderübergreifende Kommunikation. Aber es entstehen auch Gefahren in Form von technologischer Dauerüberwachung und der Steuerung unserer Lebensrealität durch Algorithmen. Wir möchten unser Zusammenleben verbessern mit Lösungsvorschlägen für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Missstände. Mit der konsequenten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und den Folgen der Pandemie stehen wir vor großen Herausforderungen. Die Schere zwischen arm und reich klafft weiter auseinander. Die Pandemie hat die Schwächen unseres Gesundheitssystems und die Rückständigkeit des Bildungssystems aufgezeigt. Unser Anspruch ist es, Problemen an die Wurzel zu gehen anstatt Symptome zu bekämpfen. Wir stellen nicht reflexhaft die Frage nach Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir fragen, welchen Wert Erwerbsarbeit im Vergleich zu Erziehungsarbeit, sozialem Engagement oder Kultur zukünftig in einer hochtechnologisierten Welt darstellt. Mit diesem Anspruch gestalten wir nicht nur unsere politische Willensbildung, sondern auch unsere konkreten Inhalte. Zukunft gestalten, nicht verwalten!  +
die Versammlung möge beschließen, dass der Punkt 13.4 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen  +
die Versammlung möge beschließen, dass der Punkt 13.4 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen  +
Der Landesparteitag beschließt das aktuelle Programm im Oberpunkt 16 + 17 wie folgt zu ändern :von 16 Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft :in 16 Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Energie Sowie :von 17 Wirtschaft, Mittelstand und Energie :in 17 Wirtschaft und Mittelstand  +
Der Landesparteitag beschließt im Wahlprogramm eine Änderung in dem Teilbereich 16.6 Energiewende durchzuführen : Neue Einleitung – die 6 Unterpunkte werden vorläufig gestrichen und in einem weiteren Antrag wieder evtl. modular eingeführt: ------------------------------------------------------------------------------- NRW als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten Verbrauch hinkt in der Energiewende weiter hinterher. NRW muss daher eine selbständige Energiewendepolitik einführen um die aktuellen Klimaschutzziele zu erreichen, die technologische Entwicklung fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Wir stehen ein für eine sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Bei allen neuen Bestrebungen auf Bundesebene, soll NRW als Industriestandort und einwohnerreichste Bundesland zum Vorreiter der Energiewende werden. ------------------------------------------------------------------------------- Die Energiewende ist regional und lokal zu begleiten. Die Energieversorgung muss so schnell wie möglich auf nachhaltige Quellen umgestellt werden. Fossile Energieträger sind endlich, in hohem Masse gesundheitsschädlich, verschmutzen die Umwelt, belasten das Klima und sind Grund für Abhängigkeiten, Konflikte und Kriege. Eine langfristige, zuverlässige, bezahlbare und friedliche Energieversorgung ist nur aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) möglich. Eine erfolgreiche Energiewende ist auch Voraussetzung für die weitere Wettbewerbsfähigkeit NRW´s. Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) sind mittlerweile die preiswertesten Energiequellen. Die Preisvorteile kommen jedoch bei den Endverbrauchern und bei dem überwiegenden Teil der Wirtschaft durch eine falsche Regelsetzung nicht an. Unsere Hauptforderungen für NRW sind: * 100% Erneuerbarer Strom bis 2030 * 100% Erneuerbare Energieversorgung bis 2035 * Dezentrale Strukturen bevorzugen * Verdeckte Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen * Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen * Bürger einbeziehen * Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen  
Der Landesparteitag beschließt unter dem Einleitungstext zu dem Thema Energiewende 16.06 folgende weitere Unterpunkte einzufügen…der bisherige Unterpunkt 16.6.1 verschiebt sich nach hinten. Die Punkte können gesamt oder aber auch modular abgestimmt werden. 16.6.1 Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende ---------------------------------------------------------------------------- Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste Stromquelle. * Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung. * PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert. * Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden. 16.6.2 Windenergie als Ergänzung -------------------------------- Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur PV. Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung. * Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter Bürgerbeteiligung erfolgen. * Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen. 16.6.3 Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen ---------------------------------------------------------- Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. * Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe verwendet werden. * Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden. 16.6.4 Power-to-Gas / Wasserstoff --------------------------------- Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen. * Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch skalieren, dies soll gefördert werden. 16.6.5 Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur ----------------------------------------------- Die Energiewende wird dezentral erfolgen * Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen. * Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der Versorgungsicherheit dienen. * Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die Übertragungsverluste 16.6.6. Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei ------------------------------------------------------------- Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten. * Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen. * Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen. <s>16.6.7. Netzentgelte entfernungsabhängig berechnen -------------------------------------------------- Der internationale bzw. überregionale Stromhandel erfordert einen sehr teuren Ausbau der Übertragungsnetze. Dieser übermäßige Ausbau ist bei einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht notwendig. Die heutige Struktur der Netzentgelte berücksichtigt nicht die Gesetze der Physik. Es wird Stromhandel über Strecken ermöglicht, die der Strom nicht zurücklegen kann. Dies führt zu Belastungen der Netze, die kostenintensive Regeleingriffe notwendig machen. Die dadurch verursachten Kosten werden von den Stromkunden bezahlt, obwohl sie nicht davon profitieren. * Für die Förderung einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur muss die Erhebung der Netzentgelte entfernungsabhängig erfolgen.</s> 16.6.8 Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen -------------------------------------------- Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite, die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die Trassen tatsächlich benötigt werden. Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale Energiewende notwendig sind. 16.6.9 Lokale Netzbetreiber Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten. 16.6.10 Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA) ----------------------------------------------- Die BNetzA ist u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig. Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkunden garantieren. Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen. 16.6.11 Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung --------------------------------------------------------------------------- Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa. Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden. Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen. Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden. 16.6.12 Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung ------------------------------------------------------------- Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber konventioneller Kraftwerke keine Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2 Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen. 16.6.13 Forschungsinitiativen Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen. 16.6.14 Förderung aus Landesmitteln Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem Bürger die Handhabung zu erleichtern. 16.6.15 Dekarbonisierung Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.  
Der Landesparteitag beschließt im Punkt 16.6 Energiewende folgenden weiteren Unterpunkt einzufügen: Kohleausstieg ---------------------------------------------------------------------------- NRW ist deutschlandweit das Bundesland mit den meisten Kohlekraftwerken. Zwischen Rur und Weser stehen 52 Kraftwerksblöcke mit einer installierten Bruttoleistung von etwa 25.000 Megawatt. Trotz Klimaschutzgesetz sollen neue Kohlekraftwerke gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Nutzung von Kohle muss schnellstmöglich beendet werden. Das „Kohleausstiegsgesetz“ ist in jeder Hinsicht unzureichend und gerade NRW trägt eine Hauptanteil der CO2 Ausstoßes in Deutschland, dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst werden. Kohlekraftwerke haben eine begrenzte Reaktionsfähigkeit. Da ein Betriebsstart lange dauert und die Kraftwerke nicht einfach abgestellt werden können, bleiben sie am Netz. So wird der Strom unnötig teuer, da EE-Strom abgeregelt oder an der Börse für negative Preise verkauft wird. Daher wollen wir die Merit-Order, also die Reihenfolge nach der Kraftwerke ins Netz gerufen werden, neu definieren. Dadurch würden mehr Gaskraftwerke statt Kohlekraftwerke eingesetzt, diese haben dann deutlich kürzere Laufzeiten, da sie auf schwankende Erzeugung und wechselnden Verbrauch schneller reagieren können. Dies reduziert den CO2-Ausstoß deutlich, entlastet die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage und entzieht den Kohlekraftwerken weitere Marktanteile, so dass diese kurzfristig freiwillig den Markt verlassen werden. Aufgrund dieser kurzfristigen Abhängigkeit ist ein Kohleausstieg per sofort leider nicht realisierbar, trotzdem kann NRW kurzfristiger aussteigen als geplant. * Kraftwerke mit höherem CO2-Ausstoß dürfen erst später, also bei deutlich höherem Bedarf ins Netz gerufen werden * Kurzfristiger Stopp der Abbaggerung neuer Gebiete * Klare Bekenntnis das nach der Inbetriebnahme von Erneuerbaren Energie Anlagen in NRW mit gleicher Leistung die jeweiligen Kraftwerke sofort abgeschaltet werden * Unterstützung der lokalen Stadtwerke und Unternehmen aus den langjährigen Energielieferverträgen auszusteigen * Sonderförderungsprogamm durch die NRW-Bank „Förderung von Photovoltaikanlagen“ wird auf alle Dächer von Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten in NRW ausgedehnt * Volle Unterstützung des Kohleausstieg bis 2030 , die Bundesmittel sind transparent und zukunftssicher in neue Energieerzeugung in NRW zu investieren  
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text unter "Hochschulen demokratisieren" als Positionspapier anzunehmen: Wir Piraten kämpfen aktiv für die Demokratisierung aller Lebensbereiche. Dazu gehört auch der Hochschulcampus. Dieser muss wieder ein Zentrum des politischen Denkens und Handels werden. Daher setzen wir uns für die Gestaltung eines Raumes zur kritischen und interdisziplinären Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Lehrinhalten ein. Wir wollen das Studium flexibel gestalten, so das Studierende die Möglichkeit haben politisch zu partizipieren, sowie die verfassten Studierendenschaften in ihrer hochschulpolitischen Arbeit fördern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, §1 Absatz 3 der Landessatzung wie folgt zu ändern: „Der Sitz des Landesverbandes ist seine Geschäftsstelle. Sein Tätigkeitsbereich ist das Land Nordrhein-Westfalen.“  +
Der Landesparteitag möge beschließen, den neuen Landesvorstand zu beauftragen, für die Landesgeschäftsstelle einen möglichen neuen Ort, welcher gut erreichbar und für soziale Zusammenkünfte der Piraten in Nordrhein-Westfalen geeignet ist, zu finden. Diese kann, muss sich aber nicht in der Landeshauptstadt befinden.  +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Lippe rückwirkend zum 31.12.2022.  +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Ennepe-Ruhr rückwirkend zum 31.12.2022  +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Duisburg rückwirkend zum 31.12.2022  +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Minden-Lübbecke rückwirkend zum 31.12.2022.  +
Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW möge diesen Antrag beschließen, er soll dann an geeingneter Stelle dem Wahlprogramm Gesundheit zu gefügt werden. Wir fordern eine ortsnahe Gesundheitsversorgung. Hierfür sind unserer Meinung nach zusätzlich folgende Einrichtungen erforderlich: Medizinische Versorgungszentren Wenn im ländlichen Raum kleine Krankenhäuser geschlossen werden, muss durch einen ortsnahen Ersatz die Grundversorgung gewährleistet werden, z.B. durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen mehrere ambulant tätige Ärzt:innen kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten oder, wie die Robert Bosch Stiftung vorschlägt, so genannte PORT-Zentren, Patient:innenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung . PORT-Zentren übernehmen sowohl präventive Aufgaben als auch auf die Region abgestimmten Bedarfe. Community Health Nurse In den PORT-Zentren ist vorgesehen, Community Health Nurses aus dem neuen pflegerischen Berufsbild zu beschäftigen. In Finnland, Kanada oder auch den USA werden Community Health Nurses schon seit vielen Jahren eingesetzt. Dies wäre auch für Deutschland eine Chance, das marode Gesundheitssystem zu entlasten. Hierzu braucht es ein Studium und einen Master in Pflege, um zur Weiterbildung zu gelassen zu werden. Community Health Nurses, kurz CHN, werden bei Prävention, Grundversorgung und bei der Koordination der nächsten Behandlungsschritte eingebunden. Zu ihren Aufgaben gehören: * Prävention * Gesundheitsförderung * heilkundliche Aufgaben, die Aspekte der Steuerung, Beratung und Unterstützung beinhalten * Stärkung der Gesundheitskompetenz der Patient:innen Die CHN ist also eine Weiterentwicklung des früheren Berufsbild der "Gemeindeschwester". Rettungsketten Ebenso muss der Standard für alle Rettungsketten vereinheitlicht werden. Hierzu werden zum Beispiel Stroke-Krankenwagen gebraucht, wie sie bereits in Berlin erfolgreich im Einsatz sind. Stroke-Krankenwagen sind Rettungswagen, die Schlaganfallpatient:innen schon im Fahrzeug adäquat versorgen können, bis der Transport zum nächsten, möglichst auf Schlaganfälle spezialisierten Krankenhaus erfolgt ist. Wichtig sind auch geschultes Rettungspersonal und medizinische Ausrüstung zur Erstversorgung von z.B. Infarkten und Schlaganfällen, denn auch wenn der neue Krankenhausplan verspricht, dass Krankenhäuser mit internistischem und chirurgischem Versorgungsangebot für mindestens 90% der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein werden, vergeht für viele Patient:innen wertvolle Zeit auf dem Weg dorthin.