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Im Wahlprogramm soll im Kapitel “Genderpolitik“ hinzugefügt werden:
Unsere Gesellschaft unterliegt einer zunehmenden Individualisierung der Lebensstile. Traditionelle Vorstellungen verlieren weiter an Bedeutung und auch der Begriff des Multikulturalismus kann dies nicht mehr fassen. Menschen können und dürfen nicht mehr in Klassen oder Schichten eingeordnet werden, die willkürlich gewählten Grenzen soziale Milieus verschwimmen in immer stärkerem Maße. Wir leben in einer Welt, in der Frau nicht gleich Frau, Mann nicht gleich Mann ist. Geschlechterrollen sind nicht festgeschrieben und jedem Menschen steht es zu, sich selbst zu definieren. Die PIRATEN haben diese Realität erkannt und zielen auf eine Anpassung der Gesetzeslage an die heutige Gesellschaft statt einer gesetzlichen Forcierung einer einzelnen Leitkultur ab. +
Im Wahlprogramm soll im Kapitel “Genderpolitik“ hinzugefügt werden:
Selbstbestimmtes Leben ist für Individuen, für mündige Bürger nur möglich, indem ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der offen ist für die freie Entfaltung einzigartiger Persönlichkeiten. Subkulturen gilt es daher nicht zu diskriminieren, sondern zu akzeptieren. Sexuelle Orientierung und Identität sowie Zuschreibungen einer Geschlechterrolle dürfen nicht zur Benachteiligung in Bildung, Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe führen. Die PIRATEN stehen daher für eine moderne Genderpolitik, bei der durch geeignete Maßnahmen eine bessere Chancengleichheit geschaffen werden soll. +
Im Wahlprogramm soll im Kapitel “Genderpolitik“ als neuer Absatz hinzugefügt werden:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Förderung anonymer Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie eine Verlängerung der Elternzeit, die eine gleichmäßigere Verteilung zwischen den Eltern ermöglicht, sind Maßnahmen, auf welche die PIRATEN hinwirken. +
RP:Satzung §4.1 [Der Landesparteitag (LPT)] (2) b) die Wahl von mindestens
zwei Rechnungs- und Kassenprüfer / innen jedes 1/2 Jahr für mindestens 1
Jahr. +
Es wird beantragt die Satzung wie folgt zu ändern:
Im §4.1 (2)
soll
b) die Wahl von Rechnungsprüfern,
durch
b) die Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfern
ersetzt werden.
Am Ende von §4.1 sollen folgende Passagen eingefügt werden:
(10)
Wird auf dem Landesparteitag ein neuer Vorstand gewählt, wählt der
Landesparteitag mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des
Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
(11)
Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das "Gesetz über die politischen Parteien" (PartG) eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem ordentlichen Landesparteitag
die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes oder sie endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag beziehungsweise mit der Wahl ihrer Nachfolger.. +
Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung.
Im Landesverband Rheinland-Pfalz werden für alle Kreise und kreisfreie Städte ohne eigenen KV "vorläufige Kreisverbände" (vKV) eingerichtet.
Durch den Landesfinanzausschuss wird ein Grundbetrag festgelegt.
Jeder Kreisverband erhält diesen Grundbetrag und der Landesverband erhält
den 10 fachen Grundbetrag.
Die "vorläufige Kreisverbände" erhalten keinen Grundbetrag.
Die verbleibenden Mitteln werden wie folgt aufgeteilt:
Der Landesverband erhält 50%.
25% werden nach Flächengröße der Landkreise und kreisfreien Städte
aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.
25% werden nach Einwohneranzahl der Landkreise und kreisfreien Städte
aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.
Das Geld für die vKV verbleibt beim Landesverband und dieser verwaltet die Mittel für die örtlichen Regionalgruppen.
Wenn sich ein KV gründet, bekommt er das nicht für Zwecke des vKV (örtlichen Regionalgruppen) bereits ausgegebene Geld.
Wenn bei einer Region mit "vorläufigem Kreisverband" das Geld zum Jahresende nicht aufgebraucht ist, fließt es an den LV zurück.
Diese Regelung ist bereits auf die Zuwendungen für 2012 anzuwenden. +
Der Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#2c:_weiterf.C3.BChrende_Schule|Bildung -> Bildungssystem -> Weiterführende Schule]] des Wahlprogramms wird am Ende des ersten Absatzes folgendermaßen ergänzt:
"Langfristig soll auch das Gymnasium in die Gesamtschule integriert werden. Die Qualität des Abiturs ist derzeit schon vergleichbar. Durch das Kurssystem wird eine Über- oder Unterforderung der Schüler vermieden und eine gleichbleibende Qualität sichergestellt, ohne dass ein vielgliedriges Schulsystem nötig ist." +
Satz 3 und 4 im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1f:_S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Bildung -> Grundsätze -> Säkularisierung der Bildung]] des Wahlprogramms werden durch folgende Formulierung ersetzt:
"Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden." +
Der Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1f:_S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Bildung -> Grundsätze -> Säkularisierung der Bildung]] im Wahlprogramm wird um folgenden Absatz ergänzt:
"Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden." +
Im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#2a:_Vorschulische_Bildung|Bildung -> Bildungssystem -> Vorschulische Bildung]] des Wahlprogramms wird als eigener Unterpunkt eingefügt:
"'''Aufsuchende Hilfsprogramme für Eltern ab Geburt'''
Die PIRATENPARTEI setzt sich für frühe, aufsuchende und nachhaltige Programme zur Unterstützung von Eltern ab der Geburt ein. Gerade für die Eltern mit keinen oder nur unzureichenden Kenntnissen reicht die freie Zugänglichkeit zu den Hilfen nicht. Sie können diese nicht in Anspruch nehmen, weil selbst diese Schwelle oder ihr Schamgefühl noch zu hoch ist. Zum Wohle der Kinder müssen Hilfsprogramme aufsuchend angeboten werden. +
Im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#4b:_Berufliche_Aus-_und_Weiterbildung|Bildung -> Erwachsenenbildung -> Berufliche Aus- und Weiterbildung]] des Wahlprogramms wird als vorletzter Absatz eingefügt:
"Sobald möglich soll ein existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen, das auch die soziokulturelle Teilnahme sicherstellt, eine Teilnahme an sämtlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen." +
Dem Punkt
[[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#Modul_8:_Entlastungen_an_Schulen|Bildung -> Entlastungen an Schulen]]
im Wahlprogramm ist als weiterer Unterpunkt hinzuzufügen:
'''Kleinere Schulklassen und Kita-Gruppen'''
Durch den demographischen Wandel sinkt die Anzahl von Kindergartenkindern und
Schülern. Dies darf nicht zum Anlass genommen werden, Lehrer und Erzieher aus
Kostengründen zu entlassen. Vielmehr sollen die freiwerdenden Kapazitäten dazu
genutzt werden, um die Gruppengrößen in Kindergärten / Kindertagesstätten und
Schulen zu reduzieren, sodass eine individuellere Förderung möglich ist. +
* Der Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#Modul_1:_Grunds.C3.A4tze|Bildung -> Grundsätze]] des Wahlprogramms wird am Ende folgendermaßen ergänzt.
"Ein Ziel bei dieser Reform ist die Dezentralisierung des Lernens durch E-Learning (Onlinevorlesungen, Dokumentationen, Lernprogramme, Online-Lernplattformen etc.)."
* Außerdem ist als eigenständiger Punkt hinter dem Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#Modul_7:_Lizenzfreies_Unterrichtsmaterial|Bildung -> Linzenzfreies Unterrichtsmaterial]] einzufügen:
"'''E-Learning'''
E-Learning ermöglicht das dezentrale Vermitteln von Lerninhalten per Computer. Von Zuhause aus kann man Vorlesungen verfolgen, Lernprogramme anwenden und medial aufbereitete Dokumentationen und Lehrvideos ansehen, wodurch die physische Anwesenheit in Klassen- und Hörsaal weitgehend obsolet wird. Dies kommt zum einen dem persönlichen Lernrhythmus zugute, der nicht bei jedem mit den Unterrichts-/Vorlesungszeiten übereinstimmt. Zum anderen entlastet man somit überfüllte Universitäten und Schulgebäude. Derzeit wird E-Learning bereits erfolgreich im Rahmen von Fernuniversitäten angewendet. Unser Ziel ist eine Ausweitung auf alle Bildungsangebote ab der Mittelstufe als Ergänzung zum herkömmlichen Lehrbetrieb. Dabei soll der Anteil des E-Learning-Angebots allmählich bis zur Oberstufe gesteigert werden. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen und die Förderung der Selbstlernkompetenzen der Lernenden sollten hierbei im Vordergrund stehen."
+
Beim Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#8c:_Unterst.C3.BCtzung_an_Schulen_durch_nicht_lehrendes_Personal|Bildung -> Entlastungen an Schulen -> Unterstützung an Schulen durch nicht lehrendes Personal]] wird der letzte Satz des ersten Absatz folgendermaßen ergänzt:
"Diese sollen nach freiem Ermessen der Leitung einer Bildungseinrichtung eingestellt werden können, wobei auf eine angemessene Entlohnung gemäß TVöD (Tarif des öffentlichen Dienstes) zu achten ist." +
Beim Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1c:_Wahlfreiheit|Bildung -> Grundsätze -> Wahlfreiheit]] im Wahlprogramm wird hinter dem Satz "Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind auszuwählen, die sie für die angemessenste halten." Folgendes eingefügt:
"Den Kindern ist bei der Wahl der weiterführenden Schule ein Mitspracherecht einzuräumen." +
Der Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#Modul_8:_Entlastungen_an_Schulen|Bildung -> Entlastungen an Schulen]] wird in "Entlastungen an Bildungseinrichtungen" umbenannt.
Der Unterpunkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#8c:_Unterst.C3.BCtzung_an_Schulen_durch_nicht_lehrendes_Personal|Unterstützung an Schulen durch nicht lehrendes Personal]] wird in "Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal" umbenannt und folgendermaßen geändert:
"Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich Erzieher, Lehrer und Dozenten vorrangig auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Einrichtungsleitung eingestellt werden können.
Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Dies steigert Effizienz und Qualität von Lehrveranstaltungen erheblich.
Eine Verbesserung des Arbeitsklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte durch Psychologen und/oder Sozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Lehrenden und Lernenden gleichermaßen als Ansprechpartner zur Verfügung." +
Im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1b:_Bildung_in_Deutschland|Bildung -> Grundsätze -> Bildung in Deutschland]] des Wahlprogramms wird hinter dem Satz "Die Lernenden haben ein Anrecht auf 13 Schuljahre." der Satz "Die bestehende Schulpflicht von 12 Jahren bleibt davon unberührt." eingefügt. +
Im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#2a1:_Freier_Zugang_zu_Kinderg.C3.A4rten_und_Kindertagesst.C3.A4tten|Bildung -> Bildungssystem -> Vorschulische Bildung -> Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten]] des Wahlprogramms wird das Wort "staatlichen" gestrichen. +
Dem Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#Modul_3:_Bildungsinhalte|Bildung -> Bildungsinhalte]] des Wahlprogramms wird als eigener Abschnitt hinzugefügt:
"'''Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung'''
Neben der bildenden Funktion der Schule zertifiziert sie auch Leistungen. Um diese Leistungen miteinander vergleichbar zu machen, soll es einheitliche Abschlussprüfungen geben. Dies gewährleistet, dass an alle Schüler dieselben Anforderungen gestellt werden und garantiert somit eine gerechte Bescheinigung der eigenen Leistung. Dies erfordert ebenso, dass die Lehrpläne der einzelnen Länder einander angeglichen werden." +
Im zweiten Abschnitt des Punktes [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#2c:_weiterf.C3.BChrende_Schule|Bildung -> Bildungssystem -> weiterführende Schule]] im Wahlprogramm wird im dritten Satz "vermehrt" durch "verpflichtend" ersetzt. +