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Attribut:Begründung

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Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.

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A
Die Volkszählung 2011 ist soweit abgeschlosssen. Das noch bestehende Zensus-Gesetz wollen wir abschaffen, weil es überflüssig ist. Alle Daten und Informationen zur Planung und Verwaltung sind aus den vorhandenen Stamm- und Bewegungsdaten der Verwaltungen zu entnehmen. Nachtrag 2012-05-13: die Änderung des gestrichenen Satzes wurde so begründet: dieser Satz ist etwas unglücklich, da das Meldewesen viel mehr als "ausreichend" ist und zwar ein extremer Datenmoloch!  +
Hinterzimmerpolitik und Bestechungen kann so vorgebeugt werden, freie Entscheidungswahl der Unternehmen/Konzerne hat nichts mit demokratischen Gedanken zu tun, sondern dient nur den Eigeninteressen der Unternehmen und der Bereicherung Einzelner. Eine Ausspielung der Gemeinden gegeneinander auf das niedrigste Verhandlungsniveau dient ebenso nur den Unternehmen und nicht dem Staatswesen oder dem Bürger und kann so verhindert werden. Belegbar benötigte Infrastruktur muss aus Länder-/Bundeskasse bedarfsgerecht bereitgestellt werden und strukturschwache Regionen bedürfen einer besonderen Berücksichtigung um unnötigen Ballungszentren entgegen wirken zu können. Unnötiger Erstellung von Industrieparks in landlichen Gebieten und weiterer Zerstörung der Natur ist aber auch entgegen zu wirken, da die bisherige Praxis gezeigt hat, dass viele großzügig angelegte Industrieparks in ländlichen Regionen brach liegen und nur weitere Folgekosten ohne entsprechende Einnahmen erzeugen.  +
Gesetzliche Quoten führen nicht zu einer Gleichstellung sondern sie führen zu Diskriminierungen (z.B. Quotenfrau).  +
Dieser ehemals monolitische Antrag wurde am LPT 2012.1 in einzelnen Wahlprogrammanträgen von P29 bis P52 eingereicht: [[RP:Landesparteitag_2012.1/Antr%C3%A4ge#P29:_Bildungspolitik_-_Modul_01:_Grunds.C3.A4tze|Bildungspolitik - Modul 01: Grundsätze]]  +
Seit der Bolognareform wird die Studiengangakkreditierung durch private Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Sowohl die Qualitätskontrolle als auch die Vergleichbarkeit der Studiengänge wird durch dieses Verfahren nicht ausreichend sichergestellt. Private Agenturen, die mit Gewinnabsichten operieren müssen, sind nicht geeignet, die für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe der Studiengangakkreditierung ausreichend unbeeinflusst sicherzustellen. Zu den Bedenken der Befangenheit der privaten Agenturen gesellen sich in der Praxis hohe Kosten von 10000-15000€ pro Akkreditierung. Das im Antrag geforderte System vereinfacht die Akkreditierung und stellt durch Losverfahren und die demokratische Wahl der Ratsmitglieder sowohl Unbestechlichkeit als auch Unbefangenheit der Akkreditierung sicher. Dadurch, dass die Ratsmitglieder alle von unterschiedlichen Hochschulen kommen, wird die Vergleichbarkeit der Studiengänge gewährleistet. Durch den relativ kleinen Akkreditierungsrat sowie den Verzicht auf eine reguläre Bezahlung ist eine deutliche Reduktion der Kosten pro Akkreditierung zu erwarten.  +
Hier entspricht unsere Satzung nicht unserem "basisdemokratischen" Ansatz.  +
Durch verschiedene Ereignisse der letzen Jahre und die besondere Situation der Piraten als "Hoffnungsträger für Verwirrte oder nationalsoziale Karrieristen erscheint es mir erforderlich einen Rahmen in der Satzung zu verankern, der uns allen die Möglichkeit gibt, Mitglieder im "rechten politischen" Sektor durch Ihr nationalsoziales Handeln oder die Meinungswiedergabe nationalsozialer Aussagen die Tür der Piraten auch dann weisen zu können, wenn nicht Vorsatz sondern grobe Fahrlässigkeit die Ursache ist, und kein Nachweislicher Schaden im Sinne eines Materiellen oder anderen Schadens nach BGB 823 entstanden ist. Der Antrag steht in direkter Konsequenz dieses Beschlusses des Landesparteitages und dient der Klärung der Partei nach innen und aussen. Zusätzlich weise ich noch darauf hin, das für die Piraten, die für eine freiheitlich - demokratische Grundordnung eintreten ein Grundsätzliches Thema im Bezug auf die Bearbeitung und Abwehr rechtsradikaler Tendenzen hat und deshalb hier eine ausserordentliche Handhabe benötigt. Beschlossen auf dem Landesparteitag am 29.11.2009 in Limburgerhof: Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit. Wir wenden uns dabei, getragen von der Verantwortung für die Geschichte, insbesondere gegen die Leugnung, Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus, durch die diese perverse Ideologie auch heute noch gesellschaftsfähig gemacht werden soll. Wir erkennen den Holocaust als historische Tatsache an und dulden keine Relativierung oder Verharmlosung. Wir haben keinen Zweifel daran, dass im Zuge dieses historisch einmaligen Verbrechens des nationalsozialistischen Deutschlands circa 6 Millionen Menschen umgebracht worden sind, die meisten von ihnen Juden. Wir haben demütigen Respekt und tiefes Mitgefühl für die Opfer dieses Verbrechens und ihre Angehörigen. Wir ächten alle Ideologien, die Menschen aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Kultur, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung, ihrer äußeren Erscheinung, ihrer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihres Gesundheitszustands, aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status ausgrenzen, unterdrücken, verurteilen, diskriminieren, oder bevorzugen. Der demokratische und menschenrechtsorientierte Standpunkt der PIRATEN leitet sich bedingungslos aus dem Grundgesetz und aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ab. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Wir respektieren die individuelle Freiheit und wertschätzen die freie Meinungsäußerung. Wir treten für Toleranz ein und auch für die Meinungsfreiheit derjenigen, deren Meinung wir nicht teilen oder deren politische Ziele den unseren entgegenstehen. Die Freiheit des Einzelnen endet aber dort, wo andere Menschen in ihrer Würde, Ehre oder körperlichen Unversehrtheit eingeschränkt werden. Wir stehen daher für eine friedliche, kreative und laute Zivilgesellschaft, die sich mit Courage vehement gegen Diskriminierung, gegen Gewalt und gegen antidemokratische und totalitäre Bestrebungen einsetzt.  
*Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder Person. *Für den Ausnahmefall des Ablehnung wäre genauer geregelt, wie das läuft und wer es macht. *Die schriftliche Begründung aus der Bundessatzung steht dann auch in unserer Landessatzung. Dieses Recht auf Begründung wäre nochmal deutlicher ersichtlich. *Sich gegen den Beschluss wehren könnte sich der Bewerber je nach Wunsch mittels Schiedsgericht oder Landesparteitag. *Zusätzlich habe ich eine 4-wöchige Frist für die Bearbeitung eingebaut, damit der Bewerber ein Recht auf zügige Bearbeitung hat. Die 4 Wochen sind absolute Höchstgrenze für den Fall, dass der gesamte Vorstand krank oder im Urlaub ist. *Ursprünglich hatte ich "LSG und / oder LPT". Das habe ich geändert in ein "oder". Es wäre wohl wirklich schwierig, wenn LPT und LSG verschieden beschließen würden. Da müsste man wohl eine Rangfolge festlegen. Und irgendwie will mir keine von beiden möglichen Rangfolgen gefallen. Neuformulierung von [[Benutzer:niemand13|niemand13]] Aus der Begründung der alten Version: *Zur komplizierten Formulierung "Das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet". Das habe ich aus folgenden Gründen so kompliziert geschrieben: **Es sollte klar sein, dass es jemand aus dem Vorstand macht. **Es sollte klar sein, dass es eine einzelne Person alleine machen kann und es keinen Beschluss zu jedem Einzelfall braucht. **Der Vorstand sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wer bearbeitet oder ob das überhaupt in der GO verbindlich geregelt wird oder ob das einfach das Vorstandsmitglied machen kann, dass den Antrag zufällig grade in die Hand bekommt / gerade Zeit hat. (Deshalb kein "Der GenSek" oder "Das nach GO zuständige LVor-Mitglied...") **Welcher Vorstand zuständig ist, soll hier nicht festgelegt werden, z.B. LVor, KVor oder Ortsvorstand. Das wird an andere(r/n) Stelle(n) festgelegt. Dazu zur Änderung: In der neuen Version müssen Anträge nicht von jemandem aus dem Vorstand bearbeitet werden, der Vorstand kann jemanden mit der Bearbeitung beauftragen.   
Es ist wichtig, dass z.B. auch Vorstandsmitglieder von mitgliederschwachen Verbänden die Möglichkeit haben für den Landesvorstand zu kandidieren, ohne dass der ganze Kreisverband gleich handlungsunfähig wird. Zu starke Häufungen von Ämtern wird ein Parteitag kaum durchgehen lassen, denn letzlich entscheidet ja immer noch der Parteitag ob er einen Kandidat auch trotz Vorstandsamt in noch ein weiteres wählen würde. Bezüglich Doppelbelastung: Beisitzer im Landesvorstand und Kreisvorstand wäre z.B. eine Belastung die man je nach persönlichem Engagement auch stemmen kann. Wir legen uns nur selbst Steine in den Weg und behindern uns selbst, wenn wir uns der Möglichkeit komplett verschließen. Eine Kontrolle erfolgt ja durch Wahl auf dem Parteitag!  +
Im Pad erarbeiteter Entwurf für die Neuregelung des § 6.1 der Landessatzung. Grundlegend für die Aufstellungen zur BTW13!  +
Bisherige Praxis der Umlaufbeschlüsse via E-Mail (und möglicherweise auch die der fernmündlichen) stellt wahrscheinlich nach BGB § 28 iVm § 32 jene, die Beschlüsse durchführende Person oder Personengruppe unter das Risiko, dass der Beschluss erfolgreich angefechtet wird und somit erfolgte Ausgaben privat getragen werden müssen. Dieser Antrag macht von BGB § 40 Gebrauch und lockert die strengen Regelungen aus BGB § 32 im Falle von virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen.  +
Ziel ist es wirklich niemanden auszuschließen. Die aktuelle Maßgabe eines finanziellen Härtefalls könnte evtl. für die eine oder andere Person ein Hindernis darstellen. Ich stelle mir ein Formular vor, indem es 5 Beitragsempfehlungen gibt (z.B. 13,37€/Jahr; 42,42€/Jahr; 133,7€/Jahr; 08,15€/Monat; 13,37€/Monat) und ein Feld in das eine beliebige Zahl eingetragen werden kann. Das dürfte auch insbesondere für die finanziellen Unterstützer interessant sein, die jedoch nicht aktiv spenden möchten, sondern lieber eine Abbuchung haben.  +
Bisheriger §6.1: »(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten neben dieser Satzung die Bestimmungen der Wahlgesetze. (2) Bewerber müssen zu der Volksvertretung wählbar sein (passives Wahlrecht).« Wir haben bisher keine wirklichen Regelungen zur Aufstellungsversammlung in der Satzung. Unterschied zu Vincent's Antrag: In diesem Antrag wird klar festgeschrieben, dass alle Wahlberechtigten einzuladen sind. Die Einladungsfrist wird auch bei vorgezogenen Neuwahlen klar festgelegt. Die Mitgliederversammlung muss nicht das Wahlverfahren jedes mal neu beschließen, es reicht, dieses in die GO zu schreiben, so dass es für zukünftige Versammlungen Gültigkeit behält, außer es wird geändert. Anrufung des LSG raus, da nach BSGO nicht zulässig. Nach Gesetzeslage hat der Landesvorstand ein Einspruchsrecht.  +
Es ist evident, dass sich die Piratenpartei zur FDGO bekennt und dies auch von ihren Mitgliedern erwartet. Da es hierüber konstant Diskussionen gibt, soll dies hiermit ein für alle Mal klar gestellt werden.  +
Um sich an der Basis besser aufzustellen ist die Untergliederung des LV RLP der Piraten notwendig. Da es hier immer wieder Fragen nach dem wie, wo und was gibt, sollten Grundlagen in die Satzung aufgenommen werden um rechtliche und organisatorische Klarheiten zu schaffen. Der Punkt §4.4 (5) ist notwendig um Gründungsbestrebungen nicht z.B. an der Zahl 10 (akkreditierte Piraten) oder an einer Zeitüberschreitung (6 Monate) scheitern zu lassen. Dies sollten aber Ausnahmen bleiben. Zusatz: Eine genaue „HOW To“ zur Gründung einer Gliederung (hauptsächlich Kreisverband) werde ich in Kürze in einem Pad anlegen, um dann diesen Vorschlag gemeinsam zu überarbeiten und eine Vorgehensweise mit SA und GO Angeboten sowie einer ToDo Liste mit Hinweis auf diese Satzungspunkte ins RLP Wiki einzupflegen.  +
Das ermöglicht Amtsträgern in den Untergliederungen des Landes (zB. KV) eine Kandidatur für den Landesvorstand ohne das die Untergliederung darunter zu leiden hat. Alle anderen Konstellationen sind überflüssig und bringen weder die Untergliederung noch den Landesverband weiter. Alle Ämter, egal in welcher Gliederung sind sehr arbeitsintensiv und sollten daher mit der nötigen Voraussicht und Respekt angenommen werden.  +
Bitte mitarbeiten: * Teilhabe: einfacherer Einstieg für Neupiraten und weniger technikaffine Piraten / Freibeuter / Interessierte * Neupiraten können Diskussion der letzten Wochen nachvollziehen * Datenschutz ist ähnlich der Mailingliste * einfache pseudonyme Nutzung möglich  +
"raubkopiert" von [[Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_021|einem Antrag zum Bundesparteitag]] ("Ableismus" ist die Beurteilung von Körper und Geist anhand von Fähigkeiten, eine Form von Diskriminierung oder gesellschaftlicher Vorurteile gegen Menschen mit Behinderungen. Quelle: Wikipedia) Hier geht es ganz klar auch um die Außenwirkung. Ein solcher neuer Parteitagsbeschluss wird von der Presse eher wahrgenommen, als wenn unser Pressesprecher auf unseren 2 1/2 Jahre alten Beschluss verweist. Zudem damals der größete Teil der heutigen Mitglieder noch garnicht dabei war. Ein neuer Beschluss kann auch Anlass sein für eine Pressemeldung. Und das scheint ja nötig. Aktuell sehen wir ja wieder einmal, dass unsere alte klare Positionierung nicht wahrgenommen wird.  +
===Einrichtung einer Geschäftsstelle=== Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wächst erfreulicherweise immer weiter, bereits jetzt sind mehr als 800 Piraten im Landesverband. Um unsere Arbeit zu professionalisieren, benötigen wir daher dringend eine Landesgeschäftsstelle. In einer Landesgeschäftsstelle könnten viele Aufgaben, die aktuell vom Landesvorstand erledigt werden müssen, in dessen Auftrag abgearbeitet werden. Dazu zählen z. B. die Mitgliederverwaltung, die Erstellung von Landes-Newslettern, das Versenden von Mitgliederpost und Infopaketen, die Kommunikation mit anderen Landesverbänden und dem Bundesvorstand, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Koordination von Projekten und Aktionen. Auch die Koordination der einzelnen Kreisverbände wird eine stärkere Bedeutung bekommen. Landesarbeitsgruppen benötigen Tagungsräume und im Wahlkampf brauchen wir Arbeits- und Lagermöglichkeiten. Der Landesparteitag beschließt daher die Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle. ===Finanzierung & Beauftragung=== Der Landesparteitag beauftragt daher den Landesvorstand mit der Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit für eine Landesgeschäftsstelle. Der Landesvorstand bestimmt eine maximale Obergrenze zur Finanzierung der Landesgeschäftsstelle.  +
Diese Regelung ermöglicht es uns, alte Flyer weiterbenutzen zu können und nicht im Nachhinein einen höheren Beitrag zu verlangen. Ich denke, dass hiermit einiges an Verwaltungsaufwand gespart werden könnte.  +