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Attribut:Antragstext
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A
§5.7 (1) soll wie folgt geändert werden.
'''Alte Fassung'''
§5.7 (1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
'''Neue Fassung'''
§5.7 (1) Änderungen der Landessatzung bedürfen der mindestens doppelten Zahl an Zustimmungen wie Ablehnungen. Die weiteren Vorgaben der Wahlordnung bleiben davon unberührt. +
§5.5 (1) soll wie folgt geändert werden.
'''Alte Fassung'''
§5.5 (1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.
'''Neue Fassung'''
§5.5 (1) Eine Versammlung kann mit einfacher Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen. +
Es wird beantragt, einen Absatz 5a einzuführen, der lautet:
"Programmatische Anträge sind grundsätzlich vor Satzungsänderungsanträgen zu behandeln." +
'''ACHTUNG: aktuelle Version um 06.02.10 / Änderungen und Kritik wurden eingearbeitet.'''
'''alt:'''
(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer absoluten 3/4 Mehrheit für die Änderung dieses Paragraphen.
'''neu:'''
(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung dieses Paragraphen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, in §4.1 (5) den letzte Satz zu ersetzt.
'''Alte Fassung:'''
Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.
'''Neue Fassung:'''
Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. Damit über Anträge abgestimmt werden kann müssen sie, mindestens zwei Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt und veröffentlicht werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 4.1 (5) wie folgt ergänzt wird.
'''Neue Fassung:'''
Des weiteren muss jeder Antrag von mindesten 1% der Landespiraten unterstützt werden, damit er auf dem Parteitag zugelassen wird. Den Landesvorstand ist vor dem Beginn des Parteitages eine Liste der Unterstützer vorzulegen. +
§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem
# Vorstandsvorsitzenden
# Stellvertretenden Vorsitzenden
# Schatzmeister
# Generalsekretär
# Politischen Geschäftsführer
# Transparenzbeauftragten
# Technischen Leiter"
Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:
"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der technische Leiter übernimmt die Verantwortung für die IT-Systeme des Landesverbands. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."
'''Alte Fassung:''' (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an. +
§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem
# Vorstandsvorsitzenden
# Stellvertretenden Vorsitzenden
# Schatzmeister
# Generalsekretär
# Politischen Geschäftsführer
# Transparenzbeauftragten
# Pressesprecher"
Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:
"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der Pressesprecher vermittelt und pflegt den Kontakt zu Presse und Medien. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."
'''Alte Fassung:''' (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an. +
§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
"(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:
# Vorstandsvorsitzender
# Stellvertretender Vorsitzender
# Schatzmeister
# Generalsekretär
# Politischen Geschäftsführer"
Weiterhin werden folgenden Absätze (2a) und (2b) hinter Absatz (2) ergänzt:
"(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.
(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt." +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §4.4 der Landessatzung das Wort „soll“ durch „muss“ ersetzt wird.
'''Alte Fassung:'''
Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
'''Neue Fassung:'''
Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie muss mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. +
In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt werden.
'''Alte Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
'''Neue Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. +
In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „4“ ersetzt werden.
'''Alte Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
'''Neue Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. +
Es wird beantragt, dass in §4 der Punkt "Jugendverband" gestrichen wird.
'''Alte Fassung:''' <br>
Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:
* Landesparteitag (LPT)
** Landesmitgliederversammlung (LMV)
** Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
* Landesvorstand (LVOR)
* Landesschiedsgericht (LSG)
* Beschwerdeausschuss
* Landesfinanzausschuss
* Jugendverband
* Arbeitsgruppen
'''Neue Fassung:''' <br>
Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:
* Landesparteitag (LPT)
** Landesmitgliederversammlung (LMV)
** Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
* Landesvorstand (LVOR)
* Landesschiedsgericht (LSG)
* Beschwerdeausschuss
* Landesfinanzausschuss
* Arbeitsgruppen +
Der Landesparteitag möge die testweise Einführung von Liquid Feedback beschließen und den Vorstand beauftragen, die dazu notwendigen Schritte durchzuführen oder durchführen zu lassen. +
§4.1 (2) Nr. e) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
"e) die Beschlussfassung über die Landesliste bzw. die Bezirkslisten für die Wahl zum Bundestag und Landtag. Sind bei einer Wahl Bezirkslisten zugelassen, entscheidet der LPT darüber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,"
'''Alte Fassung'''
e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag, +
'''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''
Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 2 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.
'''Alte Fassung'''
§4.1(5)
Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.
'''Neue Fassung'''
Anträge zum LPT müssen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
'''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''
Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 3 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.
'''Alte Fassung'''
§4.1(5)
Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.
'''Neue Fassung'''
Anträge zum LPT müssen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
'''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''
Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 4 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.
'''Alte Fassung'''
§4.1(5)
Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.
'''Neue Fassung'''
Anträge zum LPT müssen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
Der Landesparteitag möge beschließen nach §4.1 Abs. 5 folgenden Absatz einzufügen:
Anträge mit einem Umfang über 200 Worte müssen um 18 Uhr am Vortag des Landesparteitags im Wiki verfügbar sein. Für je 200 weitere Worte muss der Antrag weitere 24 Stunden früher vorliegen. Maximal jedoch 7 Tage vorher. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Änderung mehr möglich. +
Es wird beantragt, dass in § 2.3 (7) die Worte "des LVORs" in "des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt," geändert werden.<br>
<br>
'''Alte Fassung:''' <br>
Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.<br>
'''Neue Fassung:''' <br>
Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren
Ebenen ist die Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt, notwendig. +