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Die Menschen in Deutschland haben das Recht und die Freiheit, sich auf Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Bereichen in- und ausserhalb von Gebäuden, frei und unbeobachtet aufzuhalten und zu bewegen. Videoüberwachung schränkt diese Freiheit ein. Daher muss mit deutlichen Hinweisen auf Kameraüberwachte Bereiche hingewiesen werden. Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Gesichtserkennung und -Identifikation sowie insbesondere das Tracking von Personen soll nicht eingesetzt werden dürfen.
Durch die technologische Entwicklung hat sich die Leistungsfähigkeit von Videoüberwachungskameras und Videoüberwachungsanlagen massiv gesteigert. Während in vergangenen Jahrzehnten die Bildauflösung bedingt durch analoge Technik immer gleich geblieben ist, hat sich durch die Digitalisierung diese Grenze erledigt. Hochauflösende Videokameras mit Gesichtserkennung sind schon für wenige hundert Euro zu bekommen. In Verbindung mit vernetzter Installation von Kameras, Fernauswertung und Gesichtsidentifikation ist so die Verfolgung von Personen möglich.
Da der Mensch vor der Kamera derartige Eigenschaften nicht erkennen kann, sind die bereits vorgeschriebenen Hinweisschilder mindestens mit entsprechenden Angaben zu '''<font color="red"><u>ergänzen</u> <s>versehen</s></font>'''. +
Bei dem Kauf von vielen Geräten erhalten Kunden keinerlei Informationen darüber, wie die Geräte mit Daten der Nutzer umgehen. So ist vor dem Kauf nicht erkennbar, welche Geräte Daten automatisiert in der Cloud speichern oder dem Hersteller oder einem Dritten Anbieter erlauben, Updates einzuspielen und auf Geräte- und Nutzerdaten zuzugreifen.
Gerade bei Mobiltelefonen oder medizinischen Geräten sind besonders sensible Bereiche der privaten Daten betroffen. Eine Kennzeichnung erlaubt den Verbrauchern vor dem Kauf besser zu vergleichen und sich ggf. bewusst für datensparsame, autonome Systeme zu entscheiden. +
Wenn Telekommunikationsanbietern ihren Kunden eine verschlüsselte Kommunikation anbieten, sind sie dazu verpflichtet diese für die Polizei und Sicherheitsbehörden zu entschlüsseln (geregelt für Deutschland in § 8 Absatz 3 Telekommunikations-Überwachungsverordnung).
Um eine möglichst große Verbreitung von sicherer Kommunikation zu erreichen, sollten TK-Anbieter Menschen und Unternehmen dabei unterstützen dürfen, ihre Kommunikation vor Mißbrauch und Spionage zu schützen. +
Der Straftatbestand der Gotteslästerung schränkt die Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig ein. Ein säkularer und liberaler Staat sollte die Kunst- und Meinungsfreiheit schützen und diese auch dann verteidigen, wenn geäußerte Meinungen nicht überall geteilt werden.
Mit der Abschaffung des § 166 ermöglichen wir einen pluralistischen und lebendigen gesellschaftlichen Diskurs. +
Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark von Informationstechnologie geprägt. Um diese zu verstehen, nicht nur nutzen zu können, sondern sie auch aktiv mitgestalten zu können, sind Kenntnisse der Informatik erforderlich. Es sind daher umfängliche Angebote für eine informatische Allgemeinbildung notwendig, um allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Diese vermittelt das Fach Informatikan den allgemeinbildenden Schulen. Die Gegenstände der Informatik als Schulfach beschränken sich nicht auf das Programmieren oder die Bedienung von Anwendungsprogrammen. Vielmehr legt das Fach Informatik die systematischen Grundlagen für ein informatisches Verständnis und für den Umgang mit Informationstechnologie. Dazu geben die Rahmenlehrpläne für das Fach Informatik folgende fünf Inhaltsfelder vor:
- Information und Daten
- Algorithmen,
- (formale)Sprachen und Automaten,
- Informatiksysteme
- Informatik, Mensch und Gesellschaft.
Gegenwärtig wird Informatikan den nordrhein-westfälischen Schulen als Wahlpflichtfach in der Sekundarstufe I angeboten. Zum Beginn der Sekundarstufe II kann es als Grundkurs gewählt und in der Qualifikationsphase auch als Leistungskurs weitergeführt werden. So kann Informatikunterricht zwar an der Mehrzahl der weiterführenden Schulen angeboten werden, aber auf das Fach entfällt nur ein kleiner Unterrichtsanteil. Es wird auch nur von relativ wenig Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II gewählt. Insbesondere ist der Anteil der Schülerinnen, die Informatik als Grund- oder Leistungskurs in der Sekundarstufe II wählen, sehr gering. Ursächlich dafür ist unter anderem, dass Informatik nicht an allen Schulen angeboten wird, da die Zahl der Fachlehrer nicht ausreichend ist. Das Fach Informatik wird oftmals von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die keine Lehrbefähigung für dieses Fach haben.
Informatik an den Schulen kann außerdem einen Beitrag dazu leisten, dass sich mehr junge Menschen für eine Ausbildung oder ein Studium in diesem Bereich entscheiden.
Vor Jahren gelangte man zu der Erkenntnis, dass durch die gesellschaftlichen Veränderungen, alle Schüler ein Grundwissen der englischen Sprache erwerben müssten und dies spielerisch möglichst früh angebahnt werden muss. Das führte zur Einführung des Faches Englisch in den Grundschulen. Das gilt heute gleichermaßen für die Informatik. Um das Interesse der Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig zu wecken und einen spielerisch leichten Zugang zu ermöglichen, müssen auch die Angebote einer informatischen Allgemeinbildung an den Grundschulen verankert werden. Dazu müssen informatische Unterrichtsinhalte auch als solche kenntlich gemacht werden. Ein solches Angebot ist insbesondere auch eine Möglichkeit, mehr Mädchen und Kinder aus einem eher bildungfernen Umfeld für informatische Themen zu begeistern.
Die Piraten fordern prinzipiell eine Schule der individuellen Förderung bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten. (fließende Schullaufbahn) Das ist unsere Vision von Schule. Um diesem Ziel näher zu kommen, fordern wir jetzt eine Weiterentwicklung des G8 zu einem neuen G9. Nach der vierjährigen Primarstufe soll für alle Schüler eine 6 jährige Sekundarstufe II. (G9) gelten, die zu einem mittleren Schulabschluss führt. Die Sekundarstufe II soll individuell und flexibel nach einem Zertifikatssystem gestaltet werden können. Sie soll von 2 bis zu 4 Jahren dauern und von den Schülerinnen und Schülern selbst gestaltet werden können
Die Einführung des G8 ist nie das Ergebnis pädagogischer Überlegungen gewesen, sondern immer ökonomischer. Es geht uns vorrangig nicht um die Vermittlung von möglichst viel Wissen, sondern um die Entwicklung von selbstbestimmten, verantwortungsbewussten Persönlichkeiten.
Die aktuellen Probleme der Schulzeitverkürzung sind,
a) die Verdichtung der Inhalte in der Sekundarstufe I,
b) die Entkopplung des Gymnasiums von den Bildungsgängen anderer Schulformen und
c) dass am Gymnasium zum Abschluss der Sekundarstufe I kein mittlerer Schulabschluss verleihen werden kann.
Mittelfristig ist eine Umstrukturierung des Bildungsgangs am Gymnasium anzugehen. Eine Umstrukturierung, die den Schülerinnen und Schülern eine größere zeitliche Flexibilität bietet, so dass sie selbst entscheiden können, ob sie das Abitur nach acht oder neun Jahren ablegen wollen, wurde gefordert. Dies darf aber keine Entscheidung nach der 4. Klasse sein und sich nicht in einer verkürzten Mittelstufe widerspiegeln. Ein Vorschlag dazu war eine modular aufgebaute Oberstufe, die von zwei bis zu vier Jahren umfassen kann. Diese Empfehlungen müssen jetzt umfänglich umgesetzt werden
Der nächste konsequente Schritt ist also eine grundlegende Oberstufenreform. Hier kann man es Schülerinnen und Schülern freistellen, ob sie nach zwei, drei oder vier Jahren den Nachweis erbringen, dass sie die für das Abitur verlangten Standards erreicht haben? Mit einer flexiblen, modular aufgebauten Oberstufe könnten individuelle Bildungsverläufe besser berücksichtigt werden. Das Oberstufenkolleg Bielefeld arbeitet schon seit vielen Jahren so.
Die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in NRW führt weiterhin zu vielen Problemen und ist bei weitem nicht zufriedenstellend. Die Rahmenbedingungen haben sich an einigenSchulen eher verschlechtert. Schulen, die schon seit vielen Jahren inklusiven Unterricht in integrativen Lerngruppen bzw. im Gemeinsamen Unterricht angeboten haben, sind die Ressourcen gekürzt worden.
Inklusion hat nichts mit der Quote der Schüler im allg. Schulsystem zu tun, auch wenn diese Quoten als Erfolg von der Landesregierung gefeiert werden.
Die zunehmende Schülerzahl der Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen, bei gleichbleibend schlechter Ausstattung der Schulen und unzureichenden Rahmenbedingungen führen zur Überforderung der Lehrkräfte, der Förderschüler und aller anderen Schüler.
Da in den ersten 3 Schuljahren keine standartisierte Diagnostik (AO-SF) durchgeführt werden soll, verbleiben die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an der Schule, ohne dass es eine aussagekräftige Diagnose und eine angemessenen sonderpädagogische Unterstützung für sie gibt.
Das Argument,wegen einer möglichen Stigmatisierung auf ein Diagnoseverfahren verzichten zu wollen, ist ein Scheinargument. Bei zieldifferenter Förderung muss zwingend der Förderbedarf offiziell festgestellt werden, um nach Kompetenzplänen arbeiten zu können,die auf einen entsprechenden Abschluss hinarbeiten. Eine ausführliche Diagnose ist für eine zielgerichtete Förderung unerlässlich.
Die Klassengröße ist insbesondere bei inklusiv arbeitenden Klassen weiterhin viel zu hoch und wird, wie alle anderen Klassen, durch die steigende Anzahl von Flüchtlingskindern weiter ansteigen, . Trotz der zunehmenden Schülerzahlen darf die Klassengröße nicht weiter steigen sondern muss weiter abgesenkt werden, um qualitativ hochwertiges inklusives Arbeiten zu ermöglichen.
DasStellenbudget ist unzureichend. Neben der nicht ausreichenden Anzahl anSonderpädagoginnen in den allgemeinen Schulen wird auch die Verteilung demAnspruch an Inklusion nicht gerecht. Besonders Schulen in sozialenBrennpunkten, haben es schwer ausreichend Sonderpädagoginnen für die eigene Schule zu gewinnen.
Das Fehlenvon Fachpersonal führt dazu, dass die Sonderpädagoginnen nicht mehrkontinuierlich in die Arbeit der inklusiven Klassen eingebunden sind, sondern als „Feuerwehr“ die Arbeit in den Klassen ohne ausreichende Unterstützung von Fachpersonal nur noch punktuell unterstützen können.
Auch bei denQualifizierungsmaßnahmen muss nachgebessert werden, um mehr Lehrerinnen undLehrer zu motivieren, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Die Kolleginnen, die sich dort anmelden, werden sofort, mit Beginn der Maßnahme, an den Schulen alsSonderpädagoginnen geführt und gezählt. Die damit verbundenen Aufgaben, wie z.B die Durchführung von standartisierten Verfahren (AO-SF) und dasErstellen von Gutachten ist aber eine Überforderung in dieser Ausbildungsphase.Außerdem müssen die Ermäßigungsstunden für diese Maßnahme deutlich erhöht werden und die betroffenen Schulen müssen einen entsprechenden Ausgleich erhalten.
Es gibt keine Garantie, dass die Kollegin nach der Qualifizierung auch an der Schule bleiben kann. Dabei macht sie die Qualifizierungsmaßnahme doch aus dem Grund,ihrer eigenen Schule helfen zu wollen. Hier muss es für die KolleginnenKlarheit geben wenn gewünscht, zumindest für eine Schutzzeit weiterhin an der eigenen Schule beschäftigt zu werden.
Die Anzahl der Anmeldungen an den Förderschulen SE steigt bis hin zu Wartelisten an einzelnen Schulen. Dies zeigt deutlich, dass eine ausreichende Versorgung mitFörderschulen von den Eltern gewünscht und daher von der Landesregierung sicherzustellen ist. Eine echte Wahlmöglichkeit muss erhalten bleiben.
Der Mindestgrößenerlass für die Förderschulen ist daher zu kurz gedacht und erschwert, bzw. verhindert eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern.
Viele Schulen sind auch räumlich für die Inklusion nicht ausreichend gerüstet. Es mangelt an Differenzierungsräumen, Besprechungsräumen und Therapieräumen. AuchFachräume, wie Lehrküchen und/oder Werkräume sind mancher Orts nichtausreichend vorhanden. So kann z.B. der für Schülerinnen und Schüler mit demFörderschwerpunkt Lernen ab Kl. 7 vorgesehene Arbeitslehreunterricht, der eine besondere Bedeutung für die Berufsvorbereitung darstellt, an den meistenGymnasien nicht angeboten werden.
Auch beim Einsatz von Inklusionsassistenten ist Nachbesserung erforderlich. Auch für Inklusionsassistenten gibt es keine ausreichendeArbeitsplatzbeschreibung, keine verbindlichen Standards und Mindestqualifikationen. Oftmals wird diese Aufgabe an wenig qualifizierte,möglichst „billige“ Arbeitskräfte vergeben. Auch bleiben viele Fragen hinsichtlich rechtlicher Stellung der Inklusionsassistenten offen. Schulen handhaben den Umgang mit IA’s sehr unterschiedlich, da es keine verbindlichen Regeln gibt. Während mancher Orts Inklusionsassistenten zur Pausenaufsicht herangezogen werden, dürfen sie an anderen Schulen nicht einmal dasLehrerzimmer betreten. Hier stellt sich auch die Frage der Berechtigungen vonAnweisungen. Anweisungen durch die Schulleitung bzw. den Lehrer, der nichtVorgesetzter also auch nicht weisungsberechtigt ist. Viele Fragen müssen in diesem Zusammenhang diskutiert und geklärt werden um für alle MitwirkendenRechtssicherheit zu schaffen.
Dieser Antrag ist zur Aktualisierung des Parteiprogramms, für die Vorbereitung des Wahlprogamms +
Dieser Antrag ist zur Aktualisierung des Parteiprogramms, für die Vorbereitung des Wahlprogamms +
Dieser Antrag ist zur Aktualisierung des Parteiprogramms, für die Vorbereitung des Wahlprogamms +
Die Piratenpartei hat bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach 2011 die Trennung von Staat und Religion in ihrem Grundsatzprogramm verankert.
Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Grundposition in detaillierter Form in das Programm der Piratenpartei NRW aufgenommen werden. Der Antrag ist nicht gegen den religiösen Glauben und nicht gegen Gläubige gerichtet. Der Staat soll sich neutral verhalten und die historisch bedingte Bevorzugung der organisierten Glaubensgemeinschaften beenden. Damit wird die religiöse und weltanschauliche Vielfalt gewährleistet. +
Es ist unverantwortlich, Schülerinnen und Schüler unter den hohen Leistungsdruck einer Schule zu setzen und ihnen dabei nicht präventiv eine schul- und elternhausfremde, fachlich kompetente Person zur Seite zu stellen. Desweiteren bieten Schulsozialarbeiter die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, einer Person Dinge anzuvertrauen, ohne, dass Eltern das mitbekommen.
Die Frage der Finanzierung stellt sich auch nicht. Ein zerstörtes Leben eines / einer Schüler*in kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als ein Schulsotzialarbeiter. Weiter noch: Er kann sogar Steuereinnahmen generieren, indem er Schüler*innen motiviert, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen. +
Es ist unverantwortlich, Schülerinnen und Schüler unter den hohen Leistungsdruck einer Schule zu setzen und ihnen dabei nicht präventiv eine schul- und elternhausfremde, fachlich kompetente Person zur Seite zu stellen. Desweiteren bieten Schulsozialarbeiter die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, einer Person Dinge anzuvertrauen, ohne, dass Eltern das mitbekommen.
Die Frage der Finanzierung stellt sich auch nicht. Ein zerstörtes Leben eines / einer Schüler*in kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als ein Schulsotzialarbeiter. Weiter noch: Er kann sogar Steuereinnahmen generieren, indem er Schüler*innen motiviert, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen. +
Es ist unverantwortlich, Schülerinnen und Schüler unter den hohen Leistungsdruck einer Schule zu setzen und ihnen dabei nicht präventiv eine schul- und elternhausfremde, fachlich kompetente Person zur Seite zu stellen. Desweiteren bieten Schulsozialarbeiter die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, einer Person Dinge anzuvertrauen, ohne, dass Eltern das mitbekommen.
Die Frage der Finanzierung stellt sich auch nicht. Ein zerstörtes Leben eines / einer Schüler*in kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als ein Schulsotzialarbeiter. Weiter noch: Er kann sogar Steuereinnahmen generieren, indem er Schüler*innen motiviert, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen. +
Es ist unverantwortlich, Schülerinnen und Schüler unter den hohen Leistungsdruck einer Schule zu setzen und ihnen dabei nicht präventiv eine schul- und elternhausfremde, fachlich kompetente Person zur Seite zu stellen. Desweiteren bieten Schulsozialarbeiter die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, einer Person Dinge anzuvertrauen, ohne, dass Eltern das mitbekommen.
Die Frage der Finanzierung stellt sich auch nicht. Ein zerstörtes Leben eines / einer Schüler*in kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als ein Schulsotzialarbeiter. Weiter noch: Er kann sogar Steuereinnahmen generieren, indem er Schüler*innen motiviert, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen. +
Kinder und Jugendliche werden in der Aktuellen Poltik nicht genug beachtet. Dies würde sich ändern, wenn Kinder und Jugendliche ein eigenes Parlarment haben würden welche echten Einfluss auf die Politik der jeweiligen Ebene haben. +
Kinder und Jugendliche werden in der Aktuellen Poltik nicht genug beachtet. Dies würde sich ändern, wenn Kinder und Jugendliche ein eigenes Parlarment haben würden welche echten Einfluss auf die Politik der jeweiligen Ebene haben. +
So kann der Kauf von Produkten Transparenter gestaltet werden, was für Lebensmittel gilt, kann auch für Konsumgüter eingeführt werden.
Nachhaltigkeit kann sich so besser durchsetzten, und kann zu einem Verkaufsargument werden. +
Die Fristen für Anträge sollen vereinheitlicht werden.
Wir brauchen in NRW keine 42 Tage Antragsfrist +
Die Fristen für Anträge sollen vereinheitlicht werden.
Wir brauchen in NRW keine 42 Tage Antragsfrist +