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Attribut:Antrag

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L
<u>Der Landesparteitag möge beschliessen in der Landessatzung das Wort "Request-Tracker" in das Wort "Ticketsystem" zu ändern.</u> <s>In §21 (2) ... b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) ... Request-Tracker ist ein Produktname. Ich beantrage die Änderung des Wortes "Request-Tracker" in "Ticketsystem"</s>  +
§16 - Virtuelle Kreisverbände (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Es ist mit weniger Aufwand verbunden, wenn vKV keine Konten sondern lediglich ein Budget bekommen. Daher beantrage ich die Änderung von §16 zu: (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Budgets bereitgestellt (virtuelle Kreisverbände). Die Budgets entsprechen der Höhe, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Für die Ausgabe des Budgets ist ein Finanzantrag beim Landesvorstand einzureichen. Daraus ergeben sich auch Änderungen in den Terminologien von §17 (2) und §18 (2) und (3) §17 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel ... Alt: (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, Neu: (4) Mittel der Budgets virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, §18 – Verwaltung und Buchführung Alt: (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen. Neu: (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen.  
<u>Der Landesparteitag möge beschliessen, den virtuellen Verbänden ein Budget und kein Konto zur Verfügung zu stellen.</u> <s>§16 - Virtuelle Kreisverbände (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Es ist mit weniger Aufwand verbunden, wenn vKV keine Konten sondern lediglich ein Budget bekommen. Daher beantrage ich die Änderung von §16 zu: (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Budgets bereitgestellt (virtuelle Kreisverbände). Die Budgets entsprechen der Höhe, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Für die Ausgabe des Budgets ist ein Finanzantrag beim Landesvorstand einzureichen. Daraus ergeben sich auch Änderungen in den Terminologien von §17 (2) und §18 (2) und (3) §17 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel ... Alt: (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, Neu: (4) Mittel der Budgets virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, §18 – Verwaltung und Buchführung Alt: (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen. Neu: (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen.</s>  
Der Landesparteitag möge beschliessen in der Satzung §6B in Absatz (2) den Satz hinzuzufügen: "Vertretungeberechtigt gerichtlich und aussergerichtlich ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, sowie der Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied."  +
Der Landesparteitag möge den Satz 2 aus Anhang B der Satzung wie folgt ändern: 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden,  +
Der Landesparteitag möge Für die für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs in einem Jahr zweckgebundene, aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung."  +
Der Landesparteitag möge die Neufassung des §16 Abs. 4 Punkt d) wie folgt beschließen: Finanzordnung §16 (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände ... :d) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände des jeweils letzten Geschäftsjahres fallen an den Landesverband NRW zurück, wenn dort im Vorjahr keinerlei Verwendung zu verzeichnen war.  +
Der Landesparteitag möge die Änderung des §17 Abs. 2 wie folgt beschliessen: Finanzordnung §17 — Verwaltung und Buchführung (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf jeweils gesonderten Buchhaltungskonten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, den Verteilungsschlüssel für Kreisverbände und virtuelle Kreisverbände aus ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG wie folgt zu ändern: 30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel: – 20% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt, – 20% nach Einwohneranteil, – 20% nach Flächenanteil, – 40% nach ihrem jeweiligen Anteil an der stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.  +
Der Landesparteitag möge beschliessen, unter folgendem Abschnitt der Satzung des Landesverbandes § 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge (1a) Änderungen den folgenden Satz: "Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage." auszutauschen mit folgendem Satz: "Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt 14 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms zu ordentlichen Parteitagen beträgt 28 Tage."  +
Änderung der Satzung NRW in § 6a – Der Landesparteitag Satz 1, anhängen von: "Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen."  +
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei fordert eine grundsätzlich Zulassung von MSM (Männern, die Sex mit Männern haben), Weiblichen und Männlichen Sexarbeitern sowie Drogengebrauchern, die Drogen intravenös I.v.anwenden oder schnupfen zur Blutspende. Sie dürfen durch keinerlei fristen, die länger sind als die, die für heterosexuelle Männer gelten, die Un-Safen Sex Praktizieren (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetz ein.  +
Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden. Die Piratenpartei lehnt die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen. Der Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen ist abzuschaffen. Geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern sind abzulehnen, wenn deren Selbstbestimmung dadurch eingeschränkt wird.  +
Unterpunkt zu Open Government und die Transparenz öffentlicher Organe Die PIRATEN NRW setzen sich dafür ein, dass die politischen Prozesse auf kommunaler und regionaler Ebene sowie im Landtag transparent und offen zugänglich gemacht werden. Dazu gehört für uns die Nutzung einheitlicher freier und offener Schnittstellen und Formate für Rats- und Parlamentsinformationsysteme. Entscheidungen und Beschlüsse sollen in einer landesweiten Datenbank gesammelt und zum Vergleich von Ratsbeschlüssen zur Verfügung gestellt werden. Offene Systeme ermöglichen neue Formen der Verbreitung politischer Anträge und Diskussionen und fördern damit die gesellschaftliche Diskussion im Netz und über die sozialen Medien. Zudem profitieren auch Journalisten, wenn die Recherche kommunalpolitischer Unterlagen schnell und unkompliziert ermöglicht wird.  +
Der Landesparteitages empfiehlt dem Landesschatzmeister nachfolgende Mandastträger Abgaben zu vereinbaren. Basis für die Mandatsträgerabgaben sind Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen netto, d.h. insbesondere nach Abzügen von Pflichtbeiträgen und Steuern sowie persönlich gezahlten Mitarbeitergehältern oder sonstigen amtsbedingten Auslagen z.B. für ein Wahlkreisbüro, soweit nicht durch Zuschüsse abgedeckt. Konkurrierend (1) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 25% auf der Landesebene und 20% auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart. (2) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 20% auf der Landesebene und 15 % auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart. (3) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 20% auf der Landesebene und 10 % auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart. (4) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 15% auf der Landes-, Bezirks-, Regional- und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart. (5) Empfohlen wird das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 15% auf der Landesebene und 10% auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.  +
Es wird beantragt, die auf der Webseite der Piratenpartei NRW veröffentlichte Satzung auf den aktuellen Stand zu bringen und zukünftige Änderungen der Satzung priorisiert dort zu aktualisieren. Alternativ kann auf der Webseite des Landesverbandes ein Link auf eine gesonderte Webseite erfolgen, unter welcher Änderungen gepflegt werden.  +
Der Vorstand des KV Gütersloh ist handlungsunfähig und kann zu keiner Mitgliederversammlung mehr laden, auf welcher über einen neuen Vorstand oder über eine Auflösung des KV entschieden werden könnten.  +
Sollte Bernd Janotta zum Zeitpunkt des LPT noch Schatzmeister des Landesverbandes als auch des Kreisverbandes Rhein-Erft-Kreis sein, möge der Parteitag über die Ämterkumulation bis zum Ende der Wahlperiode abstimmen.  +
Der Landesparteitag möge beschliessen, die komplette Personalverwaltung einschl. der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung an den Bundesverband abzugeben, so dass wir nur eine zentrale Personalabteilung in Berlin haben. Das Einstellen von Mitarbeitern bringt einen ganzen Rattenschwanz an Verwaltung mit sich. Sei es jetzt das ordnungsgemäße Führen von Personalakten, die Meldung bei den Sozialversicherungen, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Urlaubs- und Krankheitsverwaltung, Stellenbeschreibung, ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag, rechtliche Klauseln in Arbeitsverträgen, Berücksichtigung von Klausens bzgl. HomeOffice, Zahlung von Pauschalen für Arbeitsmitteln usw. Neben dem Bundesverband könnte jetzt jeder Landesverband seine eigene Personalverwaltung hochziehen und somit noch mehr Manpower in Verwaltungstätigkeiten stecken, die wir in der Politik besser gebrauchen könnten. Der Bundesverband hat bereits eine funktionierende Personalabteilung. Selbst große Firmen haben in der Regel nur eine einzige Personalabteilung am Hauptsitz und nicht in jeder Niederlassung eine eigene. Warum machen wir uns das Leben hier extra kompliziert? Es ist sinnvoll, kosten- und zeitsparend, wenn der Bundesverband die Personalverwaltung für den Landesverband NRW mit übernimmt.  +
Die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes sorgte in jüngster Zeit immer wieder für negative Schwingungen. Unsere ITler sind daneben um die Datensicherheit der Daten im im Verwaltungsportal besorgt. Datenschutztechnisch ist das Portal eine Katastrophe. Wir haben kaum Leute, die das System ordnungsgemäß warten können. Es ist sinnvoll, die Verwaltung komplett an den Bund auszulagern.  +