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Attribut:Antrag

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L
Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen folgenden Antragstext in das Parteiprogramm unter dem Punkt „Wirtschaft und Wirtschaftspolitik“ aufnimmt: Die PIRATENPARTEI NRW setzt sich für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung ein. Vergabeprozesse der öffentlichen Hand müssen transparent und für alle nachvollziehbar sein. Die PIRATEN NRW stehen für: Beschaffung von fairen und nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen Öffentliche Beschaffungsstellen sollen nur jenen Bietern den Zuschlag erteilen, deren Produkte bzw. Dienstleistungen ökologisch nachhaltig und unter der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt bzw. durchgeführt werden. Nachhaltigkeit bedeutet an dieser Stelle auch, dass die Lebenszykluskosten eines Produktes ein zentrales Kriterium in der Vergabepraxis darstellen. Jene Angebote, die nur aufgrund der Nicht-Einhaltung sozialer, arbeitsrechtlicher oder ökologischer Mindeststandards besonders wirtschaftlich erscheinen, sollen keine Berücksichtigung in der öffentlichen Vergabepraxis finden. a) Transparenz<br/> Transparenz muss bei allen Schritten in öffentlichen Beschaffungsvorgängen gewährleistet werden. Erst dadurch wird eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit möglich. Dafür müssen die Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst, ausgewertet und diese Information für alle zugänglich gemacht werden. Es muss nachvollziehbar sein, welche Produkte und Dienstleistungen in welchem Umfang und zu welchen Konditionen eingekauft werden. b) Unabhängige Kontrollen<br/> Es sollen wirksame und unabhängige Kontrollmechanismen geschaffen werden, um überprüfen zu können, ob jene Produkte und Dienstleistungen, die von Unternehmen als fair geltend gemacht werden, auch tatsächlich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt werden. Genauso soll überprüft werden, ob Kriterien der Nachhaltigkeit tatsächlich eingehalten werden. Selbstverpflichtungserklärungen von Unternehmen reichen allein nicht aus, um sicherzustellen, dass deren Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen produziert werden. Deshalb sollen Prüfmöglichkeiten in den Unternehmen vor Ort etabliert werden. c) Sanktionen<br/> Es sollen effektive Sanktionsmechanismen gegen jene Bieter eingeführt werden, die ihr Angebot wissentlich unter Verwendung falscher oder unzureichender Angaben einreichen. Dazu gehört auch die Schaffung eines Klagerechts für Dritte sowie eine Veröffentlichung jener Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben eines Vergabeverfahrens gehalten haben. Nur so kann der gängigen Praxis des greenwashings zahlreicher Unternehmen erfolgreich entgegen gewirkt werden.  
Die Versammlung möge beschliessen, das Parteiprogramm NRW an geeigneter Stelle im Bereich Bildung um den folgenden Text zu erweitern: In keiner Region weltweit ist das Angebot an Hochschulen so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Die Politik setzt für dieses Hochschulnetzwerk den nötigen ordnungspolitischen und finanziellen, wenn auch aktuell nicht ausreichenden Rahmen. Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde dieser Rahmen um eine vermeintliche Hochschulautonomie ergänzt. Die Hochschulen wurden unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Output-Orientierung umgestaltet. Das neu installierte Gremium des Hochschulrates hat die Entscheidungsbefugnisse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, also der Hochschulangehörigen entscheidend verändert. Gleichzeitig wurden dadurch die Machtbefugnisse der Rektorate und Präsidien merklich ausgebaut. Wissenschaft und damit auch Hochschule funktionieren allerdings nicht durch ein Top-Down-Management. Deshalb ist es nötig, in den Rahmenbedingungen der Hochschulsteuerung neue, moderne Managementelemente zu etablieren. Die Piraten NRW stehen dafür ein, dass effektives Hochschulmanagement durch demokratische Entscheidungsstrukturen legitimiert werden muss. Die Akzeptanz der Entscheidungen durch alle Hochschulmitglieder ist entscheidend für eine positive Entwicklung der Hochschule  +
Der Landesparteitag möge beschließen, im §8 Abs. 4 den folgenden Absatz: Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben. durch diesen Text zu ersetzen: Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung schriftlich vorliegen und vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, im §5 Abs. 3 den Text " innerhalb von Bezirksgrenzen" zu streichen.  +
Der Landesparteitag möge folgende Ersetzungen in der Satzung der Landesverbandes NRW beschließen: * In §5 Absatz 6: "beschliessen" durch "beschließen" * In §6b Absatz 9: "zusammen gefasst" durch "zusammengefasst" * In §6b Absatz 13b: "veröffentlich seine" durch "veröffentlicht seine" * In §8 Absatz 1: "und Sonstige Anträge" durch "und Sonstige Anträge," sowie "Finanzan- und Sonstige-Anträge" durch "Finanz- und Sonstige-Anträge" * In §8 Absatz 2: "Des weiteren" durch "Des Weiteren" * In §8 Absatz 5: "langsfristigen" durch "langfristigen" sowie "Wahlprgramm-Anträge" durch "Wahlprogramm-Anträge" * In §20 Absatz 1c: "Arbeitsgruppen (AG)," durch "Arbeitsgruppen (AG)." * In §21 Absatz 4: "das vorhandensein" durch "das Vorhandensein" * In Anhang D Absatz 1: "der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten" durch "der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten" * In Anhang D Absatz 3a 1.: Streichung von "b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"" * In Anhang E Absatz 2: "Das erfassen" durch "Das Erfassen"  +
Der Landesparteitag möge beschließen §6b Absatz 12 gegen folgenden Text zu ersetzten: "Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, <s> zum </s> auf dem Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit."  +
Der Landesparteitag möge beschliessen, die Satzung im letzten Satz von §6b (10) folgendermassen zu ändern: Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt und existiert kein stellvertretender Schatzmeister, so können die Aufgaben des Schatzmeisters durch Mehrheitsbeschluss im verbliebenen Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Erfolgt ein solcher Beschluss nicht binnen 7 Tagen, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. Ein Vorstandsbeschluss zur Aufgabenübertragung muss auf dem nächsten Landesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.  +
Streichen von §18 Absatz 3 Satz 2 und 3  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §18 Absatz (3) hinter "Bankkonten" die Worte "und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen" gegen das Wort "soll" auszutauschen.  +
Streichen von §8 Absatz 3  +
Ändern von §8 Absatz 3 auf: *Modul 1a: "Anträge können nur von Mitgliedern des Landesverbandes eingereicht werden." *Modul 1b: "Anträge können nur von Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland eingereicht werden." *Modul 1c: "Anträge können nur von Mitgliedern einer politischen Partei, die Mitglied von Pirate Parties International ist eingereicht werden." und Ergänzen der Änderung mit einem der folgenden Modulen: *Modul 2a: "Mit Ausnahme von Positionspapieren können Anträge" anstelle von "Anträge können". *Modul 2b: "Mit Ausnahme von Positionspapieren und Programmanträgen können Anträge" anstelle von "Anträge können". *Modul 2c: "Satzungsänderungsanträge" anstelle von "Anträge". *Modul 2d: "Satzungsänderungsanträge und Finanzanträge" anstelle von "Anträge". *Modul 2e: "Finanzanträge" anstelle von "Anträge".  +
Der Landesparteitag möge folgende Änderungen beschließen: * Ändern in Anhang F §1c Absatz 5 (bei Annahme von SÄA003 Absatz 4): "Satzung §16 Absatz 3" durch "Satzung §13" ersetzen. * Bei Annahme von SÄA003 ändern in Anhang F §4 Absatz 1: "Absatz 10" durch "Absatz 9" ersetzen * Ändern in Anhang F §4 Absatz 9 (bei Annahme von SÄA008 Absatz 8) und Anhang F §5 Absatz 2: "Satzung §X "Basisentscheid" Absatz 3" durch "Satzung §13 Absatz 3" ersetzen. * Ändern in Anhang F §5 Absatz 5: "dem den Urnenbeauftragten" bzw. bei Annahme von SÄA003 "dem Urnenbeauftragten" durch "den Urnenbeauftragten" ersetzen. * Einfügen eines Lehrzeichen hinter "§6" in Anhang F §6 * Einfügen von " -" hinter "§5d" in Anhang F §5d  +
Der Landesparteitag möge beschließen §6b Absatz 13, die Paragraphen der Strukturordnung sowie Anhang D und E wie folgt neu zu fassen. <br/> '''§6b - Der Landesvorstand<br/> (13) Der Landesvorstand :a) dokumentiert seine Tätigkeit nach den Vorgaben von Anhang D, :b) veröffentlicht seine Dokumentation nach den Vorgaben von Anhang E, :c) dokumentiert jede seiner Sitzungen, :d) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit, :e) hält seine Beschlüsse in der Dokumentation der Sitzung fest, :f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf nach den Vorgaben von Anhang E ein und :g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab. <br/> '''§20 – Begriffe<br/> (1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Strukturordnung sind :a) Crews, :b) Arbeitskreise (AK), :c) Servicegruppen (SG). (2) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) bilden die der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet sind.<br/> (3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Strukturordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.<br/> <br/> '''§21 – Crew<br/> (1) Crews sind flexible und tatkräftige Teams des Landesverbandes, und bieten den Spielraum für neue Ideen.<br/> (2) Crews sollten sich in der Regel in kurzen Abständen zusammenfinden.<br/> (3) Eine Crew kann vom Landesvorstand zu einer Servicegruppe gewandelt werden, wenn die Crew einen Service ins Leben gerufen hat, der fortan im Auftrag des Landesverbandes durchgeführt werden soll.<br/> <br/> '''Modul: "oder dem Landesparteitag" in Absatz 3 hinter "vom Landesvorstand" einsetzten.<br/> <br/> '''§22 – Arbeitskreis<br/> (1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, innerhalb des Landesverband NRW. Sie unterteilen sich in landesweite und lokale Arbeitskreise.<br/> (2) Arbeitskreise dienen zusätzlich als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes.<br/> (3) Mandatsträger sind dazu angehalten, die thematisch und geographisch zuständigen Arbeitskreise in ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und über selbige informiert zu halten.<br/> <br/> '''§23 – Servicegruppe<br/> (1) Eine Servicegruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel die Internetplattform oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.<br/> (2) Servicegruppen sind automatisch für die in Ihrer Geschäftsordnung beschriebene Tätigkeit vom Landesvorstand beauftragt.<br/> (3) Die Beauftragungen einer Servicegruppe<br/> :a) können ganz oder in Teilen an andere Servicegruppen oder Untergruppen weitergegeben werden und :b) bleiben bei einem Wechsel des Landesvorstandes erhalten.<br/> <br/> '''§24 – Untergruppen<br/> (1) Untergruppen übernehmen Teilaufgaben der übergeordnete Organisationseinheit.<br/> (2) Mitglieder einer Untergruppe müssen Mitglied der übergeordneten Organisationseinheit sein.<br/> (3) Untergruppen müssen in den Sitzungen ihrer übergeordneten Organisationseinheit über ihre Tätigkeit berichten.<br/> (4) Untergruppen sind von der Pflicht zur Dokumentation und Kommunikation befreit. Dies muss von der übergeordneten Organisationseinheit übernommen werden.<br/> <br/> '''§25 – Transparenz<br/> (1) Alle Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.<br/> (2) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich.<br/> (3) Die Tätigkeit der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang D zu dokumentieren.<br/> (4) Die Dokumentation der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.<br/> <br/> '''§26 – Gründung und Name einer Organisationseinheit<br/> (1) Servicegruppen werden durch den Landesvorstand gegründet.<br/> (2) Der Termin der geplanten Gründungssitzung einer Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.<br/> (3) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen gründen. In diesem Fall ist der Termin der ersten Sitzung nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.<br/> (4) Zur Gründung einer Crew oder eines Arbeitskreis müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Landesverbandes sein. Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die Mitglieder des Landesverbandes sind, muss dem Landesvorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliedsnummer mitgeteilt werden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.<br/> (5) Der Landesvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Tagen widersprechen, wenn sie die satzungswidrige Bestrebungen einer durch Schiedsgerichtsurteil oder Entscheidung des Landesparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muss vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Landesschiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br/> (6) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.<br/> (7) Mit Ausnahme von Crews ist aus dem Namen von Organisationseinheiten der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Lokale Arbeitskreise tragen hierfür auch die Bezeichnung der Region in der sie tätig sind in ihrem Namen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ bzw. „SG“ gekennzeichnet und hat, sofern keine Region im Namen benannt ist, das Suffix „NRW“.<br/> (8) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen ihren Namen zu ändern und wenn sie der Anweisung nicht nachkommen sie umzubenennen.<br/> <br/> '''Modul: "oder den Landesparteitag" in Absatz 1 hinter "vom Landesvorstand" einsetzten.<br/> '''Modul: "Die Geschäftsordnung der zu gründenden Servicegruppe wird vom Landesvorstand festgelegt." an Absatz 1 anhängen.<br/> <br/> '''§27 – Entscheidungsmodell, Arbeitsstruktur und Mitgliedschaft in Organisationseinheiten<br/> (1) Der Landesvorstand kann jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.<br/> (2) Jede Organisationseinheit kann sich in ihrer Geschäftsordnung ein eigenes Entscheidungsmodell geben. Außer für Servicegruppen muss das Entscheidungsmodel basisdemokratisch sein. Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit.<br/> (3) Die Organisationseinheiten sollte sich in ihrer Geschäftsordnung selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheiten geben.<br/> (4) Die Mitgliedschaft in einer Organisationseinheit setzt keine Mitgliedschaft im Landesverband NRW voraus.<br/> (5) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.<br/> (6) Sollte sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.<br/> (7) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit eine Kontaktmöglichkeit.<br/> (8) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die Kommunikationskanäle die nach Anhang E seiner Organisationseinheit sowie dem Landesvorstand zugeordnet sind zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusammengefasst mitzuteilen.<br/> <br/> '''Modul: "oder der Landesparteitag" nach "Der Landesvorstand" in Absatz 1 einfügen.<br/> <br/> '''§28 – Auflösung<br/> (1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn :a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung diesbezüglich keine anders lautenden eigenen Regelungen gegeben hat, :b) durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind, :c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (§25) verstößt, :d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt, (2) Die Aktivität einer Organisationseinheit wird vom Vorstand :a) bei Arbeitskreisen über das Vorhandensein der Protokolle und :b) bei Servicegruppen Anhand der Tätigkeitsberichte festgestellt. <br/> '''Modul: 1e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.<br/> <br/> '''ANHANG D: Dokumentation<br/> (1) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten dokumentieren :a) ihre Mitglieder bzw. bei Landesparteitagen die Inhaber der Versammlungsämter mit Pseudonym oder Klarnamen,  :b) ihre Geschäftsordnung, :c) das Entscheidungsmodell, :d) den Tätigkeitsbereich, :e) vorhandene Untergruppen mit ihrem Tätigkeitsbereich, :f) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit bzw. das Organ direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann, :g) die Termine der Treffen sowie deren Ort :h) und Protokolle von Treffen. (2) Protokolle von Treffen der Organisationseinheit müssen erstellt werden :a) bei der Gründung :b) bei der Planung von Aktionen, :c) bei Aufnahme und Ausschlüssen von Mitgliedern, :d) wenn Abstimmungen durchgeführt werden, :e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird, :f) eine Untergruppe gegründet oder aufgelöst wird, :g) Finanzmittel verwendet werden. (3) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte wenn eine thematische Position beschlossen wurde.<br/> (4) Jede Servicegruppe erstellt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht in dem die geleistete Arbeit kurz zusammengefasst wird.<br/> (5) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.<br/> <br/> '''Modul: "mit Ausnahme von Wahlhelfern" in Absatz 1a hinter "bei Landesparteitagen" einsetzten.'''<br/> <br/> '''ANHANG E: Veröffentlichung von Dokumentationen<br/> (1) Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen betreibt selbst oder durch die Piratenpartei Deutschland mehrere Mailinglisten sowie eine Internetplattform. Diese Mailinglisten sind öffentlich lesbar, werden archiviert und dienen nicht der Diskussion. Sie unterscheiden sich in moderierte Mailinglisten die ausschließlich der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten die zusätzlich der Koordination dienen.<br/>    a) moderierte Mailinglisten:<br/>      1. „NRW-Info“ die dem Landesvorstand zugeordnet ist.<br/>    b) unmoderierte Mailinglisten:<br/>      1. "NRW-Kommunalpolitik“ die lokalen Arbeitskreisen zugeordnet ist.<br/>      2. "NRW-Landespolitik“ die Landespolitischen Arbeitskreisen zugeordnet ist.<br/>      3. "NRW-Servicegruppen“ die Servicegruppen zugeordnet ist.<br/>      4. "NRW-Verbände“<br/>    c) Die Internetplattform ist das Piraten-Wiki<br/> (2) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten unterhalten eine Internetpräsenz auf der Internetplattform und veröffentlichen dort, in der Regel binnen 7 Tagen, ihre Dokumentation nach Anhang D.<br/> (3) Der Landesvorstand veröffentlicht zusätzlich auf der Mailingliste „NRW-Info“ die Protokolle seiner Sitzungen und unverzüglich die Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen. (4) Servicegruppen veröffentlichen zusätzlich ihre Tätigkeitsberichte auf der Mailingliste "NRW- Servicegruppen".<br/> (5) Landesweite Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste "NRW- Landespolitik".<br/> (6) Lokale Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste "NRW- Kommunalpolitik".<br/> (7) Arbeitskreise informieren die betroffenen Mandatsträger über ihre Ergebnisberichte.<br/> (8) Protokolle von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen die nicht zu einer Untergliederung des Landesverbandes gehören veröffentlichen ihre Protokolle auf der Mailingliste „NRW-Verbände“. Die Protokolle der Untergliederungen sollten ebenfalls auf dieser Mailingliste veröffentlicht werden.<br/> (9) Der geplanten Termin der Gründungssitzung einer Organisationseinheit bzw. der Termin der ersten Sitzung einer Servicegruppe ist mit Angabe des Themas der Organisationseinheit auf der Mailingliste „NRW-Info“ und mit einer Frist von 7 Tagen auf der unmoderierten Mailingliste, die der Organisationseinheit unter Absatz 1 zugeordnet ist, zu veröffentlichen.  
Unter § 6a – Der Landesparteitag ist an geeigneter Stelle einzufügen: Ein Parteitag soll nicht länger als einen Tag stattfinden.  +
Der Landesparteitag möge beschließen die Texte in §5 Absatz (2), (3) und (4) sowie in §17 Absatz (1) Punkt b) den Satz: "Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände." zu streichen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §5(1) zu ändern nach "Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Regional-, Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden)."  +
Der Landesparteitag möge beschließen, §8 ("Satzungs- / Programmänderungen und Anträge") der Satzung um folgenden Absatz zu erweitern: (5) Die aktuell gültige Satzung ist auf den Webseiten des Landesverbandes als PDF/A Dokument oder in einem vergleichbaren Format zu veröffentlichen. Der Zeitpunkt, ab dem diese neue Satzung gilt, ist im Dokument kenntlich zu machen. Nach Änderungen an der Satzung ist die dadurch veraltete Fassung um einen klaren Hinweis auf den abgelaufenen Gültigkeitszeitraum zu erweitern und in dieser Form weiter zum Download bereit zu halten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, den Abschnitt "STRUKTURORDNUNG" ersatzlos aus der Satzung zu streichen.  +
'''§8, Absatz 1, Satz 1 wird geändert von: (1) Änderungen :der Landessatzung, :der Grundsatzprogramme, :des Parteiprogramms :und der Wahlprogramme des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. '''zu: (1) Änderungen :der Landessatzung, :der Grundsatzprogramme, :des Parteiprogramms :der Wahlprogramme :und der Positionspapiere des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.  +
§8, Absatz 5 wird an geeigneter Stelle um - Arbeitspapiere (AP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen oder Themen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen. Vom Landesparteitag beschlossene Arbeitspapiere werden nach a) 12 b) 18 c) 24 Monaten ungültig. ergänzt.  +