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Eine Liste der Datenwerte des Attributs „Begründung“.

Hier sind 50 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 2.051.

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Liste der Ergebnisse

  • muss bezahlt werden  +
  • mündlich  +
  • parteischädigendes Verhalten  +
  • politische Arbeit  +
  • reine Formalität, Budget vorhanden  +
  • s.o.  +
  • satzungsgemäße Verabschiedung  +
  • selbsterklärend  +
  • siehe Antrag Nummer 1  +
  • siehe Mail vom Bundesvorstnd  +
  • siehe Text  +
  • siehe ersten Antrag.  +
  • steht im Papier.  +
  • turnusmäßige Überprüfung der Beauftragungen  +
  • von jedem LV sollen 2 Vertreter teilnehmen  +
  • weil wir es wollen!  +
  • wichtig zur Vernetzung  +
  • wichtiges Treffen  +
  • wichtiges Treffen der Schatzmeister  +
  • wurde auf RL-Treffen so vereinbart  +
  • {{{Begründung}}}  +
  •    +
  • Änderungen notwendig  +
  • übliche Praxis  +
  • man kann sich auf den Standpunkt stellen, die Rückerstattung sei laut Satzung nicht erforderlich, aber ich halte unter den bestehenden Umständen eine kulante Behandlung für förderlich im Sinne des Ansehens der Partei.  +
  • nicht immer wird ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter neu gewählt. Deshalb sollte "neu gewählt" durch "aktuell gewählt" ersetzt werden. Dazu weitere kleine grammatikalische Korrekturen.  +
  • santa_cee ist momentan als Wahlkampfkoordinator, Stammtischkoordinator  für die Westpfalz und Materialwart sehr viel Unterwegs. Aus diesem Grund beantrage ich das Budget.  +
  • siehe Text, Kosten können nicht genau bezisiehe Text, Kosten können nicht genau beziffert werden , aber hier nachzulesen https://www.book-n-drive.de/preise/, ohne Transportmöglichkeit wäre kein Ausliefern von Werbemitteln und Plakaten möglich! Wir eröffnen im positiven Abstimmungsfall ein FIRMENKonto.positiven Abstimmungsfall ein FIRMENKonto.  +
  • tl;dr Die Piraten setzen sich für die Eintl;dr</br></br>Die Piraten setzen sich für die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern ein.</br>In einer vom Landtag einberufenen Kommission aus Vertretern des Bildungsministeriums und der Landes-ASten-Konferenz wird ein Konzept erarbeitet, in dem Details der Ausgestaltung und das Prozedere bei der Einführung festgelegt sind.</br></br>/tl;dr</br></br>Die Verfasste Studierendenschaft für Bayern bedeutet: mehr Demokratie wagen, auch an den Hochschulen. Die Forderung nach ihrer Einführung verbindet also in Mitbestimmung und Bildung zwei Kernthemen der Piratenpartei.</br>Als eine für den Fortschritt stehende Partei in einem Bundesland, das in Sachen Demokratie an den Hochschulen allen anderen hinterherhinkt, sollten die Piraten sich deutlich pro Mitbestimmung und pro Verfasste Studierendenschaft positionieren.</br></br>=====Hintergrundinfos=====</br>* Unter Studentenschaft oder Studierendenschaft versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studentinnen und Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studentenschaft oder Studierendenschaft.</br>http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft</br>* Zusammenfassung der HSG Freibeuter München zum Thema Verfasste Studierendenschaft und politisches Mandat</br>http://wiki.piratenpartei.de/HSG:M%C3%BCnchen/Projekte/Verfasste_Studierendenschaft</br>http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/HSG_Freibeuter_Verfasste_Studierendenschaft_und_Politisches_Mandat.pdf</br>* Was ist eigentlich eine VS? Was sind die Folgen des Verbots? Was sind die Vorteile einer VS? (Studierendenvertretung der LMU München)</br>http://www.stuve.uni-muenchen.de/themen/verfasste/index.html</br>* Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern ist der Zusammenschluss aller gewählten Studierendenvertretungen Bayerns. Als landesweiter Dachverband ist die LAK Bayern das Sprachrohr der Studierenden Bayerns und vertritt deren Interessen gegenüber anderen Verbänden, Politik und Gesellschaft.</br>http://www.studierendenvertretungen-bayern.de/://www.studierendenvertretungen-bayern.de/  +
  • zu §4.1.4 (c) - Dies würde bedeutet dass bzu §4.1.4 (c) - Dies würde bedeutet dass bei nur 4 KV in unserem LV 1 KV eine SDMV einberufen könnte.</br>Siehe hier auch SÄA 2017.2/003 <br></br>Zu §4.1. (4a) a) Dies wurde bei Annahme von SÄA2017.2/001 schon auf den Vorstand übertragen. Abstimmungsleitung ist Teil des LaVo.</br>b) - Die SDMV bei nur einem Antrag wird hier ebenfalls in die Hände des LaVo gelegt. Dieser entscheidet ob der Antrag so wichtig ist dass er gegebenenfalls auch alleine abgestimmt werden soll. Eine SDMV z.B einzuberufen wenn es um einen Antrag geht der auch auf einem der folgenden LPT abgestimmt werden könnte, würde der SDMV nicht gut tun.mmt werden könnte, würde der SDMV nicht gut tun.  +
  •  Als Anregung kann das folgende Pad dienen https://silvan.piratenpad.de/RZ  +
  •  Es gibt im Saarland keine Flyer mehr, die Es gibt im Saarland keine Flyer mehr, diese müssen erst gedruckt werden und sind wohl nicht vor dem Wochenende fertig. Damit die Wahlkämpfer nun nicht völlig ohne Material dastehen sollten wir als benachbarter LV aushelfen.</br></br>Begründung  für Umlaufbeschluss: Die Flyer fehlen JETZT, es muss ASAP für Hilfe gesorgt werden.ZT, es muss ASAP für Hilfe gesorgt werden.  +
  •  Für den OB Wahlkampf werden weitere Plaka Für den OB Wahlkampf werden weitere Plakate benötigt. Da die Plakate mit RLP-Bezug bisher nicht genutzt werden, können sie dort verwendet werden.</br></br>Begründung für Umlaufbeschluss: </br>Der Wahlkampf läuft bereits. Nun wurde festgestellt, dass die Plakate</br>nicht ausreichen.stellt, dass die Plakate nicht ausreichen.  +
  • § 11 Abs. 4 schreibt vor, dass SÄA zwingen§ 11 Abs. 4 schreibt vor, dass SÄA zwingend ins Wiki eingestellt werden müssen. Unklar formuliert ist dabei, wer hierfür verantwortlich ist. Aus Satz 2 lässt sich jedoch herleiten, dass der Antragsteller die Eintragung vorzunehmen hat. Sonst müsste er ja nicht explizit auch beim Vorstand einreichen. Weiter ist durch den Antragsteller eine Veröffentlichung über die zentrale Mailingliste durchzuführen.</br>Diese Norm impliziert, dass alle Mitglieder einen Wiki-Account haben, ausreichend damit umzugehen verstehen und an die zentrale Mailingliste angeschlossen sind. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat ungleiche Bedingungen SÄA zu stellen. Das Wiki sollte eher Hilfsmittel als Hindernis sein. Es muss auch Ungeübten eine Möglichkeit gegeben sein, SÄA barrierefrei zu stellen.</br>(Auch ich habe da so meine „Problemchen“).</br>Deshalb sollte eine alternative Einreichung von SÄA beim Landesvorstand eröffnet werden.n SÄA beim Landesvorstand eröffnet werden.  +
  • § 11 Absatz 4 sollte wegen der inhaltliche§ 11 Absatz 4 sollte wegen der inhaltlichen Zuordnung in § 14 integriert werden, da dieser 'lex spezialis' ist. Der Text bildet die Neufassung von § 14 Absatz 2.<br /></br>§ 11 Absatz 5 kann entfallen, da kein Bezug zu den Absätzen 1- 3 besteht und Absatz 4 entfallen ist.<br /></br>§ 14 Absatz 2 und 3 der derzeitigen Satzung werden im neuen Absatz 4 zusammengefasst.<br /></br>Bei § 14 Absatz 3 wird verdeutlicht, dass neben der Landessatzung auch das Landesparteiprogramm elementarer Bestandteil der innerparteilichen Ausrichtung. Die Hürde an Satzung und Programm Änderungen vorzunehmen, sollte bei beiden gleich hoch sein. Dieses ist für die Bundesebene in § 12 Bundessatzung verankert und sollte auch in der Landessatzung formuliert werden.ert und sollte auch in der Landessatzung formuliert werden.  +
  • § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins is§ 2 Zweck des Vereins</br>Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Volksbildung auf dem</br>Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und</br>verwandten Themen sowie des kreativen Umgangs mit diesen.</br>(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige</br>Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der</br>Abgabenordnung.</br>(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:</br>1. Durchführung von öffentlichen, entgeltfreien Veranstaltungen für</br>Computersicherheit, Informationsrecht und kreativen Umgang mit neuen</br>Technologien und deren Anwendungen.</br>2. Förderung von Forschung, Entwicklung und Aufklärung im Bereich der</br>Informationstechnologien.</br>3. Förderung der Allgemeinbildung der Bevölkerung im Umgang mit neuen</br>Technologien.</br>4. Betrieb von Räumlichkeiten, die Vereinsmitgliedern und Außenstehenden</br>zum kreativen Umgang mit Technik und zum gegenseitigen</br>Informationsaustausch zur Verfügung stehen.</br></br>Satzung etc. findet sich auf Github (als tex, ist aber leserlich)</br>https://github.com/maschinendeck/Documentshttps://github.com/maschinendeck/Documents  +
  • § 4.1, Abs. 2, Punkt e) der Landessatzung § 4.1, Abs. 2, Punkt e) der Landessatzung lautet:<br /></br>"(2) Die Aufgaben der LMV sind:<br /></br>[..]<br /></br>e) die Beschlussfassung über die Landesliste bzw. die Bezirkslisten für die Wahl zum Bundestag und Landtag. Sind bei einer Wahl Bezirkslisten zugelassen, entscheidet der LPT darüber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,ber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,  +
  • §1b: Die Piratenpartei Deutschland wird k§1b:</br></br>Die Piratenpartei Deutschland wird kurz- bis mittelfristig wesentlich mehr Gelder verwalten müssen. Unter Berücksichtigung des basisdemokratischen Ansatzes der PIRATEN scheint ein Beratungs- und Kontrollgremium für den Bundesschatzmeister angebracht; die Kombination aus Basisvertretern ohne Amt und Landesschatzmeister trägt dem basisdemokratischen Ansatz der PIRATEN Rechnung und berücksichtigt im weitesten Sinne Transparenzgebote.</br></br>§5:</br></br>Alte Fassung:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 5 - Jahresabschluss</br></br>(1) Es ist ein Jahresabschluss des Bundesverbandes, sowie, durch die für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstände der Verbände, aller untergeordneten Verbände, zu erstellen. Der Jahresabschluss umfasst Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte sowie Anhängen und Erläuterungen und folgt den Vorschriften des Parteiengesetzes.</br></br>(2) Die Jahresabschlüsse sind spätestens einen Monat nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen.</br></br>(3) Die Jahresabschlüsse der untergeordneten Gliederungen werden zum Zwecke der Erstellung eines Gesamtjahresabschlusses an die übergeordneten Gliederungen weitergeleitet.</br></br>(4) Der Gesamtjahresabschluss der Piratenpartei Deutschland wird vor seiner Weiterleitung an den Bundeswahlleiter durch den Bundesvorstand beraten.</br></br>(5) Jahresabschlüsse werden vom Vorsitzenden und dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied zu unterzeichnet.</br></br>(6) Der Bundesvorstand lässt den Jahresabschluss nach den Maßgaben der §§29 ff. PartG prüfen.</div></br></br>Neue Fassung:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 5 - Jahresabschluss</br></br>(1) Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem sechsten Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages.</br></br>(2) Die Landesverbände legen dem Bundesverband jährlich bis zum 31. Mai Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab.</br></br>(3) Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände legen ihren Landesverbänden jährlich bis zum 31. März Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab.</br></br>(...)</br></br>(7) Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsmäßige Kassenführung der Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände und gewährleisten damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, muss der jeweils höhere Gebietsverband über sein entsprechendes Organ die Kassenführung des nachfolgenden Organs an sich ziehen oder einen Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen.</div></br></br>Die Piratenpartei Deutschland hat seit ihrer Gründung erhebliche Probleme, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Der Regelungskontext soll die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren und zeitliche Vorlagefristen explizit aufführen.</br></br>Die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2009 damit begonnen, auch unterhalb der Landesebene, Teilgliederungen aufzubauen. Diese sind in die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landes- und Bundesebene zeitlich einzubinden.</br></br>Die Regelung in Absatz 7 soll sicherstellen, dass die jeweiligen Landesschatzmeister ihrer Rechenschaftspflicht auch nachkommen können, auch wenn der Fall eintritt, dass in den Teilgliederungen unterhalb der Landesebene eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht mehr möglich ist.</br></br>§7:</br></br>Anpassung an das Parteiengesetz.ung nicht mehr möglich ist. §7: Anpassung an das Parteiengesetz.  +
  • §4.2 Abs. 15 unserer Satzung besagt; "Tri§4.2 Abs. 15 unserer Satzung besagt;</br></br>"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben</br>nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein</br>anderes Vorstandsmitglied über."</br></br>a) Konkret geht es um die Abrechnung des Landesparteitags in</br>Pfaffen-Schwabenheim.</br>Hier sollten durch den ausführenden Kreisverband erwirtschaftete</br>Gelder in noch vom</br>Landesvorstand zu beschliessendem Anteil, dem KV Bad Kreuznach zu Gute kommen.</br></br>b) Hierzu sollten im Vorfeld Belege und Quittungen ausgetauscht</br>werden. Bisland konnte</br>in dieser Sache nicht einmal geklärt werden, ob es nun unbedingt die</br>Original Belege</br>sein müssen oder ob nicht auch Kopien genügen, da uns zu bestimmten</br>Beträgen leider</br>keine Original Belege oder Quittungen vorliegen.</br></br>c) Steht nach wie vor die Frage im Raum ob der Kreisverband zum</br>Kreisparteitag einladen</br>muss oder ob diese Aufgabe der Landesverband übernimmt. Im letzteren</br>Fall benötigen</br>wir UNBEDINGT die Mitgliederliste um überhaupt einladen zu können.ederliste um überhaupt einladen zu können.  +
  • Ämter sollen anstatt im Gebietsverband desÄmter sollen anstatt im Gebietsverband des angezeigten Wohnsitzes im Gebietsverband, in dem man Mitglied ist, ausgeübt werden können.</br></br>Es ist sinnvoller, dort ein Amt antreten zu knnen, wo man auch Mitglied ist. Dies deckt sich auch mit der in der Satzung verankerten freien Gebietsverbandswahl. Siehe dazu auch Antrag [[Antragsfabrik/Wahlrecht Ort|Ort der Wahlrechtsausuebung]] und entsprechende Begründung.</br></br>'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, <s>in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat</s> (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, '''in dem er Mitglied ist''' (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div> Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div>  +
  • Änderung: Es wurde in Absatz 3 der Inhalt Änderung: Es wurde in Absatz 3 der Inhalt der Einladung gestrichen, damit wir diese verschicken können ohne einen festen Ort zu haben. Dann müssen wir den LPT nicht wie diesesmal wieder verschieben. In Absatz 2 wurde das Quorum von 1/3 auf 1/6 abgesenkt.</br>Außerdem Typo-Änderungen (e-Mail gibt es nicht...)</br></br>Begründung: Die beiden Änderungen sind wichtig um sich den reellen Bedingungen anzupassen.m sich den reellen Bedingungen anzupassen.  +
  • Änderung: Paragraph wird gestrichen. Begründung: Durch allgemeine Änderung bereits geregelt.  +
  • Änderung: Überarbeitung der Formulierung bÄnderung: Überarbeitung der Formulierung bei dem angezeigtem Wohnsitz und was das Stimmrecht bedeutet. Außerdem wurden die Handlungspflichten für Mitglieder entfernt.</br></br>Begründung: Die Redaktionellen Änderungen sind leichter verständlich und die Pflichten wurden entfernt, da man niemanden zum Mitmachen zwingen kann. man niemanden zum Mitmachen zwingen kann.  +
  • Änderungen sind über Änderungen der GO entÄnderungen sind über Änderungen der GO entsprechend deren Regeln möglich, eine gesonderte Bestimmung ist nicht nötig.</br></br>Um mal wieder nautische Metaphern zu benutzen: Die Fahne die wir aufhängen, ist die Fahne unter der wir segeln. Die ist eindeutig.</br></br>Ob wir uns anderweitig sympathisieren oder aktiv werden ist eine Frage der Tat, nicht der Darstellung und erst recht nicht einer Fahne. Wir verstehen uns als Mitmach-Partei. Was aber nicht heißen darf, dass Mitglieder gezwungen sind in bestimmte Richtungen die Ihnen widerstreben aktiv zu werden oder sich als etwas darzustellen was nicht zwingend Bestandteil der Partei und ihrer Grundsätze ist.dteil der Partei und ihrer Grundsätze ist.  +
  • Über Rücktritte von Schatzmeistern muss wohl kein Wort mehr verloren werden. Die bisherige Situation im Landesverband mit 2 Rücktritten in den letzten 3 Jahren hat ausreichend gezeigt, wie wichtig ein stellvertretender Schatzmeister ist.  +
  • Über den Grundbetrag soll die Arbeitsfähigkeit der Gliederungen sichergestellt werden, durch die Verteilung über Fläche und Einwohner ist eine gerechtere Verteilung gegeben als über die Aktuelle Verteilung über die Anzahl der Mitglieder.  +
  • Über den Raum soll der Audiostream des Landesparteitages erfolgen. Es wäre praktisch wenn dann nicht jeder in den Stream reinreden kann (auch wenn das bisher noch kein Problem war).  +
  • Übernahme der Regelung aus §3 (2) der FinaÜbernahme der Regelung aus §3 (2) der Finanzordnung um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.</br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht <s>mehr als drei Monate im Rückstand</s> ist. (Aktives Wahlrecht)</br></div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht '''im Verzug''' ist. (Aktives Wahlrecht)</br></div>Mitgliedsbeiträgen nicht '''im Verzug''' ist. (Aktives Wahlrecht) </div>  +
  • Übernommen von Jan Doerrenhaus/NRW Ich möÜbernommen von Jan Doerrenhaus/NRW</br></br>Ich möchte, dass sich der Landesverband klar zum Selbstverständnis der Partei und den auf dem letzten BPT angenommenen Anträgen gegen Rechtsextremismus bekennt. Dabei geht es nicht(!) um eine generelle Abkehr von Extremismus - die ich befürworte! - sondern ganz speziell und insbesondere um Rechtsextremismus. Wer der Meinung ist, dass wir auch ebenso klar und deutlich gegen andere Formen von Extremismus Stellung beziehen sollten, darf gern einen solchen Antrag stellen. Ich bitte daher von Kommentaren, die eine Änderung des Antrages in diese Richtung vorschlagen, abzusehen. Das ist NICHT Thema dieses Antrages. </br></br>Zur weiteren Argumentationsunterstützung sei auf das oben verlinkte Blog sowie das von Tarzun verwiesen.</br></br>Diesen Antrag habe ich 1:1 übernommen von einem Antrag für den LPT Sachsen-Anhalt, weil ich finde, dass sich jeder Landesverband dem stellen sollte. Mir ist klar, dass der Extremismusbegriff bei den Piraten in der Diskussion ist, dieses soll aber nicht primär der Inhalt des Antrags sein sondern schlicht eine klare Abgrenzung vom Rechtsextremismus- das ist offenbar trotz Satzung etc. nötig.das ist offenbar trotz Satzung etc. nötig.  +
  • „Bis zu 400.000 Menschen sind glücksspiela„Bis zu 400.000 Menschen sind glücksspielabhängig. Glücksspielsucht ist die teuerste aller Süchte, verläuft oft schwer und hat die höchste Selbstmordrate, sagen Experten.“ [Quelle: Welt Online vom 14.01.2009, Autor Nina C. Zimmermann. Axel Springer AG.]</br></br>Spielsucht lässt sich nicht mit Tabak-, Alkohol- oder Drogensucht vergleichen. Die Spielsüchtigen sind nicht substanzgebunden sondern verhaltensgebunden. </br>Professor Dr. Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim: „Wir können da nicht einfach das, was bei Tabak und Alkohol läuft, auf Glücksspielsucht übertragen. Das ist ein Verhalten, das ist kein Stoff, von dem man abhängig ist. Hier geht es um ein bestimmtes Verhalten.“ [Quelle: Protokoll vom 14. Landtag von Baden-Württemberg, Finanzausschuss, 51. Sitzung, Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:00 Uhr, Stuttgart, Haus des Landtags, Plenarsaal. Seite 52]</br></br>Gemäß SGB I §1 Abs. 1 muss der Staat für die Möglichkeit der “Hilfe zur Selbsthilfe” sorgen:</br>(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,</br>ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,</br>gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,</br>die Familie zu schützen und zu fördern,</br>den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und</br>besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.</br>(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.</br></br>Die Umsetzung des Prinzips der „Hilfe zur Selbsthilfe“ (siehe SGB I §1 Abs. 1) ist bei den staatlichen Spielkasinos erfolgt, die jedem Spieler die Möglichkeit geben, sich selbst sperren zu lassen. Diese Sperre gilt dann bundesweit.</br>Darüberhinaus ist eine Sperre durch Dritte auch möglich; der betroffene Spieler hat dann 14 Tage Zeit diese Sperrung wieder rückgängig zu machen. </br></br>Diese „Selbstsperrung“ in den staatlichen Kasinos ist allerdings nahezu wirkungslos, da unter anderem über 8.000 gewerbliche Spielhallen in Deutschalnd an diesem sinnvollen Selbst-Sperr-System nicht beteiligt sind und somit dem SGB I §1 Abs. 1 nicht nachkommen. </br>Die Möglichkeit der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird also durch die Nichtberücksichtigung des SGB I §1 Abs. 1 seitens gewerbliche Spielhallen, Gaststätten und Tankstellen sowie auch „Pommes- oder Dönerbuden“ etc., sofern sich ein Geldspielautomat darin befindet, unterbunden.</br></br>Dadurch findet lediglich eine Verlagerung des Spielortes statt. Genau dieser Umstand ist um so kritischer zu sehen, da die Spielsuchtgefahr durch gewerbliche Spielhallen größer ist als bei den staatlichen Spielkasinos und somit das „Spielsuchtverhalten“ verschärft wird. </br>“Das höchste Suchtpotenzial haben nach Einschätzung des Fachberband Glücksspielsucht Spielautomaten.(...) Bei rund 80 Prozent der Klienten, die Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen aufsuchen oder sich in Fachkliniken behandeln lassen, sind Spielautomaten der Grund, gefolgt von Kasinospielen oder Sportwetten. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der leichten Verfügbarkeit und Griffnähe eines Spielangebots, heißt es dazu von der Deutschen Hauptstelle (DHS) für Suchtfragen in Hamm “ [Quelle: Welt Online vom 14.01.2009, Autor Nina C. Zimmermann. Axel Springer AG.]</br></br>Durch die häufige Verfügbarkeit von Geldspielautomanten in Gaststätten etc. kommen viele der späteren Süchtigen überhaupt das erste Mal in Berührung damit . Professor Dr. Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim meint dazu: „..zu Gaststätten ist vielleicht zu sagen, dass viele Spielerkarrieren in Gaststätten beginnen. Wenn man sich mit pathologischen Spielern unterhält – das haben wir in letzter Zeit öfter getan –, dann haben sie in Gaststätten mit 14, 15, 16 Jahren angefangen. Das heißt, dieser Bereich ist relativ kritisch zu sehen, insbesondere auch deshalb, weil dort Zugangskontrollen sehr viel schwerer möglich sind.[..]“ [Quelle: Protokoll vom 14. Landtag von Baden-Württemberg, Finanzausschuss, 51. Sitzung, Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:00 Uhr, Stuttgart, Haus des Landtags, Plenarsaal, Seite 52.]</br></br>Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass sich die in dem Antrag geforderte Gesetzesänderung unter anderem positiv auf den Jugendschutz auswirken würde, des weiteren zur Reduzierung der Beschaffungskrimminalität und zur Entlastung der Krankenkassen führen würde. Ebenso kann man davon ausgehen, dass sich die Selbstmordrate Spielsüchtiger deutlich minimieren würde, da die Suchtphasen und die damit verbundene „Abwärtsspirale“ in der Gesellschaft evtl. schon früh durch eine Selbstsperrung unterbrochen werden kann. Die meisten Spielsüchtigen suchen einen Weg aus der Sucht, nur sind sie mittlerweile in ihrer heimatlichen Umgebung von 50-100 gewerbliche Spielhallen umgeben, weshalb es schwer für sie ist, zurecht zu kommen ohne rückfällig zu werden. Der Leidensweg eines Spielsüchtigen ist enorm. Neben dem Verlust der sozialen Kontakte leiden oft auch der Beruf und die Familie unter dem Suchtverhalten. Die soziale Isolation und der finanzielle Ruin bzw. hohe Verschuldung verursachen Schuldgefühle, Selbstverachtung und Suizidgedanken. </br></br></br>Umsetzung</br></br>Die wirksamste Art Spielsüchtigen zu helfen ist, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst sperren zu lassen. Dies sollten sie zu Jederzeit und ohne große Formalitäten (niedrigschwellig) tun können.</br>Hierzu ist es erforderlich, dass jeder Anbieter von Geldspielautomaten mit einem Zentralen Rechnersystem gekoppelt ist, in dem alle gesperrten Spieler erfasst sind. Es muß eine Personalausweis-Kontrolle durchgeführt werden, anhand derer festgestellt wird ob der Spieler sich bereits hat sperren lassen. Eine Ausweispflicht beim Betreten einer Spielhalle ist ohnehin erforderlich, da erst hierdurch die Volljährigkeit des Spielers nachgewiesen werden kann. In Gaststätten, „Döner- und Pommesbuden“, Tankstellen etc. müssen die Betreiber zu ihrer eigenen Sicherheit selbst für eine angemessene Kontrollvorrichtung sorgen. Tut das ein Betreiber nicht, muß ihm die Lizenz entzogen werden. Es ist wichtig, dass Gaststätten, Tankstellen, „Döner- und Pommesbuden etc.“ zu dieser Regelung verpflichtet werden, da einige Spielhallenbetreiber dazu übergehen eine Gaststätte in drei bis fünf „Pommesbuden“ umzuwandeln und somit „geschickt“ eine gesonderte Konzession bzw. Lizenzbestimmung umgehen. Einrichtungen, die tatsächlich aus technischen oder finanziellen Gründen keine Kontrolle gewährleisten können, dürfen zum Schutz des Einzelnen und dem Allgemeinwohl keine Geldspielautomaten betreiben. </br></br></br></br>Widerstand</br></br>Ziel der Spielautomatenindustrie bzw. des Spielautomatenbetreibers ist es, möglichst viel Gewinn zu erzielen. In der Natur der Sache eines Spielsüchtigen liegt es nun mal sein Geld zu verspielen, da er/sie unter anderem an Kontrollverlust leiden. Spätestens ab der 2. Suchtphase* wird der/die Spielsüchtige zum besten Kunden solcher Einrichtungen. </br>Denn ein Spielsüchtiger verspielt nicht nur sein eigenes Geld, er verspielt in der Regel auch seinen Gewinn. Laut dem Fachverband Glücksspielsucht, wird der Umsatz an Geldspielautomaten durch Spielsüchtige auf 56 % geschätzt (je nach Spiel gibt es große Unterschiede). </br>Daher werden sich Spielhallenbetreiber massiv wehren ein Selbst-Sperrungssystem von Spielern einzuführen. Hierfür werden Gründe wie etwa „Datenschutz der Kunden“ oder „zu hohe Kosten“ vorgeschoben.</br></br>Fazit</br></br>Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit in Deutschland und jeder Spieler soll die Möglichkeit haben sich für alle Glücksspielautomaten und Geldspielgeräte selbst sperren zu lassen.</br>Die Aufgabe des Staates ist es seine Bürger zu schützen. Wenn der Staat dazu nicht in der Lage ist, sollte er dem Bürger die Möglichkeit geben sich selbst zu helfen. Allerdings nicht erst durch Fremdhilfe wie zum Beispiel einer 6 – 15 Wöchigen Therapie, im Rahmen einer vollstationären Behandlung, die in der Regel erst dann in Anspruch genommen wird, wenn bereits soziale Netze (Famile und Freunde) zertsört sind und die beruflich Karriere ruiniert ist. Das schärfste Schwert um eine Sucht zu bekämpfen ist der Entzug; eine Selbstsperrung würde dazu einen großen Beitrag leisten.</br></br></br></br>Siegfried Schüller, Nürnberg den 10.02.12</br></br>Bezirk Mittelfranken</br></br>Piraten Partei Deutschland</br></br>*http://www.verspiel-nicht-dein-leben.de/de/spielsucht/sucht-phasen/index.html</br></br>Begründung des Antrages</br>zweite Zeile etc. Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +