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L
Die Diskussion über die Schuldenbremse muss neu geführt werden, anhand einer klaren Positionierung der Piratenpartei NRW. Das Bruttoinlandprodukt bzw. Volkseinkommen steigt stetig, die Staatseinnahmen nicht entsprechend, weil u.A. die Lohnentwicklung und somit die damit verbundenen Mehreinnahmen an Lohnsteuer (aber auch Sozialabgaben) hinter der Steigerung des Volkseinkommen bzw. Bruttoinlandprodukt liegen. Das kann nicht richtig und sozial gerecht sein und lässt die Schere von Arm und Reich immer weiter auseinander driften. Steuersenkungen schaffen keine Arbeitsplätze sondern verschlimmern nur die sozialen und ökonomischen Unterschiede. Gleichzeitig wird die staatliche Investitonsquote durch eine Schuldenbremse merklich weiter abgesenkt, sodass die Ausgaben für Bildung, der Erhalt und Ausbau von Infrastruktur (Brücken, Straßen, Breitband usw.) nicht mehr nachhaltig gesichert werden kann. Gleiches gilt für die maroden Kommunalfinanzen, die bei allen Sparanstrengungen vor Ort, verheerende Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger haben (Schließung von Bädern, Bibliotheken, Die Versuchung von PPP (ÖPP) - Modellen usw.) Hier muss sich die Piratenpartei NRW als progessive Kraft entgegen stellen und für eine nachhaltige und seriöse Finanzpolitik einstehen. Denn die Lüge der Generationengerechtigkeit durch eine Schuldenbremse ist offensichtlich. Öffentliche Haushalte sind nicht mit Privaten zu vergleichen. Die Schuldenbremsen, also eigentlich eine Investitionsbremse der öffentlichen Hand in Bildung, Infrastruktur und Kommunen wird der Gesellschaft in einem Vielfachen wieder auf die Füße fallen und den Schuldenberg immer weiter anheben bei gleichzeitigem Anstieg des Reichtum bei Wenigen.  +
Dieser Antrag dient zur Erweiterung des Bildungsprogrammes im Grundsatzprogramm  +
Trotz anderer Bekundungen sind die Bildungsausgaben in Deutschland immer noch viel zu gering. Deshalb muss das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern endlich komplett fallen, sodaß die Ausgaben für Bildung deutlich erhöht werden können.  +
Auch hier wollen wir immer weiter den Bildungsbereich unseres Grundsatzprogrammes ergänzen.  +
Trotz anderer Bekundungen sind die Bildungsausgaben in Deutschland immer noch viel zu gering. Deshalb muss das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern endlich komplett fallen, sodaß die Ausgaben für Bildung deutlich erhöht werden können.  +
Die Piratenpartei verfolgt an allen Stellen in ihrem Grundsatzprogramm einen modernen humanistischen Ansatz, der auf der Grundlage der Gleichberechtigung aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen oder religiösen Gruppen, sowie Anschauungen, ein freies, selbstbestimmtes Leben garantiert. Hieraus ergibt sich auch zwanglos das Streben nach Gleichberechtigung der Geschlechter. Dies wird durch dieses Positionspaier nicht in Frage gestellt. Ein Hervorheben des (unspezifizierten) Feminismusbegriffs ist aber schädlich und kontraproduktiv, da dieser Begriff so der Partei nicht gerecht wird, und dadurch ein einzelner Aspekt unserer Grundwerte überproportional in die öffentliche Wahrnehmung gerückt wird. Ich möchte dieses Label nicht. Wie ich bereits darstellte, gründet sich der desolate Zustand unserer Partei auf das mangelnde Profil, bzw. auf dem Streit eben darüber. Verschiedene Interessensgruppen innerhalb der Partei haben eine unterschiedliche Vorstellung davon, mit welchem Profil wir uns dem Wähler präsentieren. Dazu haben wir noch drei Jahre Zeit. Wir haben Kernthemen. Wir hatten diese schon immer, und an ihnen hat sich nichts geändert, trotz gegenteiliger Bemühung einer Minderheit in den letzten 3 Jahren. Gewählt wurden wir für unser Engagement bei Freiheits- und Bürgerrechten, Netzpolitik, Transparenz im Staatswesen, Urheberrecht. Leider bin ich inzwischen davon überzeugt, daß es nicht reicht, uns *für* bestimmte Themen zu positionieren, um dieser elenden Diskussion ein Ende zu bereiten, müssen wir uns auch *gegen* Begriffe positionieren. Dazu dient dieser Antrag. Anmerkung: Da es sich hierbei 'nur' um ein Positionspapier handelt, möchte ich hiermit die Diskussion anstoßen, wie künftig innerhalb der Partei mit dem Feminismusbegriff umgegangen wird, welchen Stellenwert er erhalten soll, und wie dies programmatisch in unserem Wertekanon dargestellt werden kann. Das Ziel wird ein Programmantrag auf dem BPT sein. Sollte die entsprechende Satzungsänderung erfolgen, soll dieser Antrag als 'Arbeitspapier' abgestimmt werden. Sollte die Antragskommission in diesem Antrag keine politische Position erkennen, so soll dieser Antrag als 'sonstiger Antrag' unter 'Parteiinternes' abgestimmt werden.  
Quoten widersprechen unserer grundlegenen Überzeugung zur freien Selbstbestimmung, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität. Dieses Positionspapier soll die Diskussionsgrundlage liefern, unsere Ansicht zu Quoten in unserem Grundsatzprogramm niederzulegen. Ziel ist ein Antrag zum Grundsatzprogramm auf dem nächsten BPT. Sollte die entsprechende Satzungsänderung erfolgen, soll dieser Antrag als 'Arbeitspapier' abgestimmt werden.  +
Hintergrund Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013 bilden in NRW die rechtliche Grundlage einer fairen und nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Hier sind Kriterien des Umweltschutzes, der Beachtung sozialer Aspekte sowie der Energieeffizienz festgeschrieben. Ferner hat die Europäische Union Anfang 2014 mit der Verabschiedung von drei Richtlinien eine tiefgreifende Reform des Vergabewesens auf den Weg gebracht. Durch diese Reform wird es für öffentliche Stellen einfacher, sozial und ökologisch nachhaltige Produkte einzukaufen, denn Umwelt- und Sozialstandards sind als Zuschlagskriterien fest im EU-Vergaberecht verankert worden. Trotz der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. So sind in der derzeitigen Landesgesetzgebung keine Kontrollmechanismen vorgesehen, die überprüfen, ob Menschen- und Arbeitsrechte bei der Herstellung von Produkten aus Ländern des globalen Südens tatsächlich eingehalten werden. Ferner fehlen in dem Gesetz und der dazugehörigen Verordnung eindeutige Verbindlichkeiten, regulierende Instrumente sowie angemessene Sanktionsmöglichkeiten um greenwashing von Unternehmen entgegen zu wirken. Des Weiteren werden bislang die Daten darüber, inwiefern die öffentliche Beschaffung bereits auf faire und nachhaltige Produkte umgestellt wurde, nicht erfasst. Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit können allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst und ausgewertet werden. Diese Probleme will der Antrag adressieren. In Nordrhein-Westfalen geben das Land, Städte, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren-, Bau- und Dienstleistungen aus. Dadurch besitzt das Land NRW eine enorme und aus Steuergeldern herbeigeführte Kaufkraft, durch welche sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf marktwirtschaftliche Gegebenheiten und vermeintliche Sachzwänge ausüben kann. Öffentliche Stellen in NRW beschaffen tagtäglich Waren aus Ländern des globalen Südens, wie beispielsweise Kaffee, IT-Hardware, Kautschuk, Steine oder Textilien. Dass diese Produkte in den häufigsten Fällen unter Bedingungen produziert werden, die gegen jegliche Art von Arbeitsschutz- und Umweltstandards verstoßen und dabei grobe Menschenrechtsverletzungen keine Seltenheit darstellen, ist mittlerweile allgemein bekannt. Gleichzeitig sind die Menschen in den Ländern des globalen Südens abhängig von Einkommen aus Erwerbsarbeit, ganz gleich wie schlecht und schädlich die Konditionen sind. Deshalb können und müssen öffentliche Auftraggeber ihre Verantwortung übernehmen und Steuergelder nicht dazu verwenden, Produkte und Dienstleistungen einzukaufen, deren Herstellung bzw. Durchführung gegen jegliche Art von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards verstößt. In Deutschland wurde Jahrhunderte lang für menschenwürdige Arbeitsbedingungen gekämpft. Diese Auseinandersetzung setzt sich in der aktuellen politischen Debatte um die Schaffung eines flächendeckenden Mindestlohns weiter fort. Die öffentliche Hand kann sich durch ihre auf Steuergeldern basierende Kaufkraft dafür einsetzen, dass soziale Mindeststandards überall auf der Welt eingehalten werden. Ökologisch nachhaltige und faire öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. Die PIRATEN NRW bekennen sich ohne Wenn und Aber zum Nachhaltigkeitsprinzip und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die PIRATEN stehen bereits laut Grundsatzprogramm der Bundespartei für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung und setzen sich für eine gerechte Ausgestaltung der Globalisierung ein. Dabei geht es den PIRATEN NRW in zentraler Weise auch darum, sich für die Rechte von Menschen aus Ländern des globalen Südens stark zu machen. Die Grundlage hierfür stellt das Bekenntnis der PIRATEN NRW zu den universellen Menschenrechten sowie das Ziel einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung dar. Durch das Engagement für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung können die PIRATEN NRW diesem Ziel ein großes Stück näher kommen.  
Der AK Bildung NRW will mit diesem Antrag im Bereich Hochschulpolitik die Weichen für die Landtagswahl 2017 stellen.  +
Den geänderten Antrag vorzustellen und dann 60 Minuten warten zu müssen war sicher nicht die Intention der Formulierung und sollte entsprechend korrigiert werden.  +
Mögliche Regionalverbände an Bezirksgrenzen festzuschreiben dürfte im Speziellen für das Ruhrgebiet ein unnötiges Hindernis darstellen.  +
Kann man auch so lassen, ist dann aber scheisse  +
  * In der bisherige Formulierung ist nicht klar geregelt ob ein Mistrauensvotum auch gegen einzelne Vorstandsmitglieder beantragt werden kann. * Das Mistrauensvotum ist durch die neue Formulierung nun ein Antrag zum Landesparteitag. Die alte Formulierung ist hier nicht klar genug. * <s> In der neuen Formulierung entspricht das Mistrauensvotum einem Sonstigen-Antrag nach §8 Absatz 5 und hat somit nun eine Antragsfrist von 21 Tagen was unserer Meinung nach ausreichend ist.</s> Nach Meinungsbild auf dem LPT 2014.2 geändert. Dieser Satz bleibt somit bestehen.  +
Derzeit wäre der Landesverband gezwungen, unmittelbar einen ausserordentlichen Landesparteitag einzuberufen, falls der Posten des Schatzmeisters aus irgendwelchen Gründen frei wird. Die unverzügliche Einberufung ist eine juristisch sehr harte Anforderung, die keinerlei Ermessensspielraum einräumt und zu erheblichen (u.a. auch finanziellen) Nachteilen für den Landesverband führen kann. Durch diese Regelung geben wir dem Landesvorstand die Möglichkeit, den Posten komissarisch bis zum nächsten Landesparteitag intern neu zu besetzen. Dort wird die Entscheidung dann entweder bestätigt oder es findet die nach bisheriger Satzung ohnehin anzusetzende Neuwahl statt. Der Antrag wird analog zum LPT2014.1 noch einmal gestellt. Er ist dort nur knapp gescheitert. LaVo und Verwaltung (insb. FAT) würden sich wünschen, daß er dieses mal durch kommt.  +
Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück. Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht. Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand. Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs - daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos: # Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan - es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.) # Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst. # Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind ... nicht verbucht und daher nicht im Saldo. Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand. Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5): »_Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens_« »Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)« Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert. Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind. Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.) Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden. Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt. Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt. Oder macht es halt einfach selbst. Quellen: (1) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011 (2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik (3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik (4) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen (5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens (6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik  
Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück. Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht. Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand. Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs - daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos: # Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan - es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.) # Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst. # Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind ... nicht verbucht und daher nicht im Saldo. Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand. Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5): <div style="width:600px; border:1px solid #a3a8ff; background-color:#e3e8ff; padding: 8px; margin: 10px;"> '''Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens''' Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)</div> Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert. Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind. Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.) Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden. Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt. Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt. Quellen: (1) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011 (2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik (3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik (4) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen (5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens (6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik  
Auf dem Landesparteitag 2014.1 wurde die von der AG Struktur vorgeschlagene Eingrenzung der Antragsmöglichkeiten abgelehnt und per Meinungsbild ermittelt das das stellen von allen Anträgen für jeden Menschen möglich sein soll. Die Streichung von §8 Absatz 3 ist somit die Schlussfolgerung aus diesem Meinungsbild.  +
Auf dem Landesparteitag 2014.1 wurde die von der AG Struktur vorgeschlagene Eingrenzung der Antragsmöglichkeiten abgelehnt und per Meinungsbild ermittelt das das stellen von allen Anträgen für jeden Menschen möglich sein soll. Falls der LPT 14.2 nun anderer Meinung ist und somit SÄA008 keine zustimmung erfährt, bietet die AG Struktur hier einen Baukasten um den §8 entsprechend anzupassen. * Module 1a-1c sind untereinander konkurrierend. * Module 2a-2e sind untereinander konkurrierend und bauen auf einem Modul 1 auf.  +
Der Antrag korrigiert * falsche Verweise die bereits bestanden. * falsche Verweise die durch den SÄA003 entstehen. * weitere kleine Tippfehler die durch den SÄA003 nicht korrigiert werden.  +
Teil 1b (Einführung von Servicegruppen) der auf dem letzten TdpA und LPT 2014.1 vorstellten Strukturreform.  +