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Attribut:Begründung

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'''Erklärung zum Auslegen/Verständnis der Satzungsregelung (siehe unten [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Austritt_Mitgliedsbeitrag#Diskussion Diskussion])''' * Der Satz 2 des Absatz 5 sollte schon allein wegen seines Regelungsanspruches als zur Finanzordnung gehörig gesehen werden. * Im Abschnitt B: § 2 ist geregelt, dass für einen Austritt im laufenden Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig/monatsgenau zu berechnen ist. Dieses macht jedoch insofern keinen Sinn, als dass sowieso kein Anspruch auf Rückzahlung besteht. ::Als Beispiel: ::Es ist der Normalfall, dass ein Pirat satzungskonform am Jahresanfang (1.1.) seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Wenn er während eines laufenden Jahres austritt, kann er sich also ausrechnen kann, wie hoch seine Rückerstattung ausfällt (nach Abschnitt B: § 2 (2)), die er nicht erhält (nach Abschnitt A: § 4 (5)). ::Dies scheint wenig logisch. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Abschnitt A: § 4 (5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). <s>Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.</s> Abschnitt B: § 2 (2) Bei Ein<s>- oder Aus</s>tritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein<s>- oder Aus</s>tritt stattfindet. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Abschnitt A: § 4 (5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Abschnitt B: § 2 (2) Bei Einritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. '''(2a) Der Zeitpunkt eines Austritts im Kalenderjahr hat keinen Einfluß auf die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.''' </div>  
Für jede Beitragssenkung ist derzeit ein Vorstandsbeschluß notwendig. Um diese Bürokratie etwas einzudämmen, sollte die Beitragssenkung für Schüler, Studenten und Erwerbslose automatisch erfolgen. Andere Einkommensschwache Personen, z.B. Rentner, können weiterhin einen Antrag stellen. Außerdem sollte sich nicht der Bundesvorstand, sondern höchstens der Landesvorstand mit solchen Sachen befassen. Darum sollte der Bundesvorstand die Prüfung der Anträge nach unten delegieren können.  +
Wo nichts zu holen ist, kann man es auch gleich ohne Umschweife lassen. Will jemand Pirat werden, dessen oder deren gesetzliche Vertreter dagegen sind, reduzieren wir seine oder ihre Abhängigkeit. Wer spenden kann und will, hat die Möglichkeit auch denn, wenn sie oder er nichts zahlen ''muß''.  +
Die jetzige Zusammensetzung des Vorstandes ist nicht optimal. Dadurch, dass per Satzung den Posten nicht zumindest ungefähre Aufgabenbereiche zugeordnet werden kann es zu "Besetzungslücken" schon bei der Wahl kommen, weil bei der Listenwahl der Beisitzer einfach keiner gewählt wurde, der die Aufgaben des Genseks übernommen möchte oder kann. Dies möchte ich ändern. Gleichzeitig möchte ich den Vorstand vergrößern. Dieser Antrag geht von mindestens 11 gewählten Vorständen aus, ich habe noch einen [[Antragsfabrik/Bundesvorstand1|mit 9 zur Auswahl gestellt]], je nach Zustimmung werde ich dann auch zurückziehen, keine sorge. Aufgaben Bereiche legt zwar immer noch der Vorstand selbst fest, aber ich möchte mal kurz umreißen: Vorsitzende, Stellvertreter -> Leiten den ganzen Haufen. Schatzmeister -> Geld zusammenhalten und so ;) Verwaltungspiraten -> Mitgliederverwaltung, Bundesgeschäftsstelle, Archiv, etc. Politikpiraten -> Ist Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen Ags, bringt die Diskussionen voran. Öffentlichkeitspiraten -> Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.) Verbindungspirat -> Kommunikation nach innen also Bundesvorstand<->Basis und Bundesvorstand<->Landesvorstände ITPiraten -> Is klar ne Beisitzer -> Ersatz/Hilfe für obige BuVos '''Eine etwas längere Erklärung findet man in [http://blog.benjamin-stoecker.de/index.php/2010/03/13/pro-vergroesserung-bundesvorstands meinem Blog]''' '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie 4 weiteren Mitgliedern.<br><br> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>  
Diese Ergänzung erlaubt es uns in Zukunft eventuell einen dezentralen Parteitag (z.B. an 2 oder 3 Orten) durchzuführen, so der Bundesvorstand die Notwendigkeit und Realisierungsmöglichkeit dafür sieht. Der Vorteil liegt in der einfacheren Partizipation für weniger mobile und finanzschwache Piraten, da Anreisewege im Mittel kürzer ausfallen und in einer möglichen deutlichen Kostenreduktion, da kleinere Räume gebucht werden können. Dieser Antrag schafft nur die prinzipielle Möglichkeit. Ob diese dann genutzt wird, liegt im Ermessen des Bundesvorstandes.  +
Eine Veranschaulichung von Eintritten und Austritten sagt mehr aus als die reine Mitgliederentwicklung. Vorallem nach Parteitagen oder bei innerparteilichen Eklats, aber auch vor und nach Wahlen ist der Faktor "Austritte" bzw. das Verhältnis von Eintritten zu Austritten besonders interessant.  +
Rechtsklarheit; es gilt nicht nur einen Teil des fälligen Mitgliedsbeitrages zu entrichten, sondern den ganzen fälligen Mitgliedsbeitrag. '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung '''des fälligen Gesamtbetrags'''.</div>  +
Ich beantrage, dass die Annahme von Firmenspenden verboten wird. Sämtliche Parteien bekommen, je nachdem ob sie in der Regierung sind oder nicht, horrende Summen an finanziellen Mitteln von Unternehmen aus der Privatwirtschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Parteispende#Summe_der_Spenden_und_Gro.C3.9Fspenden_an_Bundestagsparteien_2005). Dadurch ist Lobbyeismus und Klüngelei Tür und Tor geöffnet. Mit diesem Passus stellen wir uns dem entgegen. * [[Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen]] * [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen II|Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen II]]  +
Es wird beantragt festzulegen, dass für Piraten die Satzung des zuständigen Gebietsverbandes bzw. die Satzungen der zuständigen Gebietsverbände gilt. '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und '''der Satzung seines Landesverbandes''' die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und '''den Satzungen seiner zuständigen Gebietsverbände''' die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div> In der aktuellen Version wird davon ausgegangen, dass es nur Landesverbände "unter" der Piratenpartei Deutschland gibt, an deren Satzungen sich zu halten ist. Allerdings sollte für Piraten jede die Satzung jedes Gebietsverbandes gelten, in dem er sich befindet. Also die Bundessatzung, die Landessatzung und die "Gebiets-"satzung.  
Beim Lesen der folgenden Sätze wird bei vielen Piraten eine heftige emotionale Reaktion aufkommen. Das ist zwar nicht direkt beabsichtigt, aber auch nicht vermeidbar. Eine typische Reaktion dürfte Enttäuschung, eine andere Wut sein. Dennoch werde ich auf dem Parteitag den Antrag stellen, egal wieviel Wut er auslöst. Persönlich hat mich die Angelegenheit zunächst ebenfalls in Rage versetzt - und bewogen, recht dumme Dinge zu tun und zu äussern. Nach einer Woche gibt sich die Wut, die Dummheiten bleiben. Daher möchte ich jeden, der wütend wird, bitten, zunächst zu lesen, zu verdauen und nach einem einwöchigen Moratorium dann nochmals zu lesen, zu denken und dann zu urteilen. Danke. Kaum eine Aktion der Piraten hat so wiel Medienecho gefunden wie die Gründung der Piratinnen. Offenbar hat Lena Simon hier einen Nerv getroffen. Auch der Antragsteller war von der Heftigkeit der Reaktion überrascht - wie auch von der Ankündigung der Protagonistin, den hier nun vorgelegten Antrag selbst nicht zu stellen. Die Reaktion der Presse zeigt, dass Deutschland auch im zweiten Jahrzehnt des neuen Jahrtausend offenbar noch nicht reif ist für die aktuelle Formulierung des §1 Absatz 5 der Satzung. Die Gründe dazu sind (wie so oft) vielfältig. Zum einen verführt der bedauerliche Männerüberschuss in der Piratenpartei dazu, die Partei insgesamt als männlich-chauvinistisch zu erleben und darzustellen. Dieses Erleben scheint mir sowohl in der Sicht von innen als auch in der Sicht von Aussen auf die Partei zu bestehen. Zum anderen ist Deutschland offenbar im Grundton noch immer von Patriarchat und männlichem Chauvinismus geprägt. Als Folge fühlen sich selbst intelligente, starke und zunächst sehr selbstsicher wirkende junge Frauen hier (in Deutschland und in der Piratenpartei) nicht gut aufgehoben. Die Forderung, den Frauen Schutzräume zu bieten, in denen sie unter sich sein können und vor Verfolgung durch Männer sicher sind, ist daher absolut berechtigt. Der Antrag schafft diese Räume zwar nicht per se, aber er schliesst die offene Flanke, die die Piratenpartei in der Aussendarstellung an dieser Stelle hat. Damit wird eine sachliche Diskussion darüber, wie die notwendigen Schutzräume geschaffen werden können, ermöglicht; dem Vorwurf des Chauvinismus würde die Nahrung entzogen, das Medienfeuer liesse sich dann löschen. Doch nicht nur die Presse hat reagiert, auch die Partei selbst. Für mich liegt das daran, dass Männer wie ich immer wütend und mit Beissreflex reagieren, wenn sie wieder einmal dabei erwischt werden, dass sie eben doch nicht so sind, wie sie sein sollten. Wir sollten gleichberechtigt sein, also auch in der Tat gleiche Rechte für jeden einräumen. Ich habe das in meiner ersten Reaktion nicht getan, sondern mich dem Chor der Niederbrüller angeschlossen. Das ist falsch, das darf nicht passieren in der Piratenpartei und die Umformulierung des §1/5 kann dazu erheblich beitragen.  
Aktuelle Fassung: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div> Es drängt sich auf diesen Satz so zu interpretieren dass das Passive Wahlrecht bei Nichtzahlern erhalten bleibt. Dafür gibt es m.E. keinen sinnvollen Grund. Das Passive Wahlrecht für nicht-ansässige Piraten ist bereits in §4 I 3 (redundant) geregelt.  +
'''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts (siehe § 10 Abs. 1 PartG), Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div> Wir sollten einen Verweis einfügen, wo der Verlust bzw. die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.  +
Die vierwöchige Frist sorgt dafür, dass Anträge nicht mehr korrigiert werden können, selbst wenn es sich um eindeutige und konsensfähige, kleine Änderungen handelt. Es bleibt also nur, den Antrag so wie er ist ggf. mit Fehlern anzunehmen oder ihn abzulehnen und ein Jahr zu warten. Auch kurzfristig aufgefallene Probleme mit der Satzung, für deren Korrektur es einen breiten Konsens gibt, können so bis zum nächsten BPT in Beton gegossen bleiben. Daher gibt dieser Antrag die Möglichkeit, die entsprechenden Regelungen zu streichen. Sollte gewünscht sein, diese Regelungen zwar prinzipiell beizubehalten, es aber aus wichtigem Grund nötig sein, von diesen Regelungen abzuweichen, stelle ich fristgemäß den Alternativantrag, welche diese Regelung nur für den einen Parteitag aufheben würde. Ich bitte beim Meinungsbild unten entsprechend dem Wunsch auf dauerhafte Abschaffung dieser Regelung zu stimmen - ob der Alternativantrag unterstützenswert ist, wissen wir erst wenn klar ist, was für Anträge von der Regelung blockiert werden.  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, welche die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div> Hat sich aus der Diskussion zu Alternativantrag 1 (Absenkung auf 14) ergeben: wieso überhaupt ein Mindestalter? Ich zitiere ein Argument: „Denn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind keine halben Menschen. Sie haben ein Recht, sich mündig und selbstbestimmt fühlen zu dürfen und sollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“  +
Bislang sieht die Satzung in keiner Form eine "Notbremse" für fehlgeleitete Bundesvorstände vor. Nach dem Motto "Quis custodit custodes?" ist das ein unhaltbarer Zustand, wir entwickeln uns zu einer Klüngel-Partei. Entsprechend wäre es gut, wenn auch die oberste "Hierarchieordnung" einem Kontrollorgan unterliegt.  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält auf Wunsch einen Mitgliedsausweis.</div> Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. Wenn ein Mitgliedsausweis nur an Piraten ausgegeben wird, welche auch einen wollen, können Kosten für die Herstellung gespart werden. Es kann z.B. auf dem Anmeldeformular eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.  +
Übernahme der Regelung aus §3 (2) der Finanzordnung um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht <s>mehr als drei Monate im Rückstand</s> ist. (Aktives Wahlrecht) </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht '''im Verzug''' ist. (Aktives Wahlrecht) </div>  +
# Zum Einen werden Piraten laut Bundessatzung stets Mitglied in der niedrigsten Gliederungsebene, d.h. diese sollen die Verwaltung ihrer Mitglieder durchführen. Sie sind aber nicht berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu kassieren. Dieses führt zu folgender Situation: Ein Mitgliedsantrag liege bei der niedrigsten Ordnung vor und werde angenommen. Darüber ist der LV zu informieren. Dieser ist dann für das Inkasso des Mitgliedsbeitrags zuständig und muß wiederum seinerseits die niedrigste Gliederung vom Eingang der Zahlung in Kenntnis setzen, da dieses wiederum Einfluss auf das Stimmrecht des Mitglieds bei Beschlüssen dieser Gliederung hat. Dieses Prozedere ist umständlich, weswegen eine Änderung durch Anpassung des Paragraphen erfolgen sollte. # Zum Anderen ist die Regelung mit steigender Mitgliederzahl zunehmend unpraktikabel, da mittlerweile z.B. die größeren Landesverbände mehr Mitglieder haben als die Piratenpartei insgesamt noch zur Europawahl im Juni 2009 hatte. Da meiner Meinung nach die Aufgabe des Landesschatzmeisters nicht vornehmlich in Inkasso und Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen liegen sollte, ist hier eine entsprechende Anpassung des Paragraphen vorzunehmen. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) '''Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Regelung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrag getroffen, so gilt folgende Regelung:''' Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen. </div>   +
Die Piratenpartei hat zwar bereits niedrige Beitragssätze, jedoch werden insbesondere jüngere politisch Interessierte durch finanzielle Forderungen abgeschreckt. Die Möglichkeit zur politischen Partizipation darf nicht von der Brieftasche abhängen. Zudem verursacht der Einzug der Mitgliedsbeiträge und der häufig nachfolgenden Mahnungsschreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei den Schatzmeistern. Es muss auch nicht mehr permanent überprüft werden, ob ein Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug ist und daraus weitere Konsequenzen erwachsen. Mitglieder müssen auch keine Kontodaten mehr angeben oder in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Weniger kritische Daten überhaupt zu speichern ist schließlich ein Thema der Piratenpartei und sollte auch intern praktiziert werden. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 2 - Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen. (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband. (8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 2 - Mitgliedsbeitrag Paragraph entfällt. </div>