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Attribut:Antragsbegründung

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Unterhalb werden 20 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
B
Auf der Gründungsversammlung des RV wurde schon ein Meinungsbild über das Logo eingeholt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis des Meinungsbilds und basiert auf beiden KV-Logos.  +
Die Fassung ergibt sich aus den Beschlüssen der Gründungsversammlung am 21.05.2023. Da die Abstimmung aber recht komplex war, sollte der Wortlaut auf einem RPT bestätigt werden, um die formelle Gültigkeit sicherzustellen.  +
# Bei der Erstellung des Satzungsentwurfs im Vorfeld des 21.05.2023 gab es einen Fehler bei der Nummerierung. Die Punkte 5.-8. wurden deshalb versehentlich mit als Unterpunkte von 4. abgestimmt. # Beim Beschluss der Satzung wurden die Rechnungsprüfer als Ergänzung zu den Kassenprüfern gestrichen. Diese waren aber noch bei den Aufgaben des RPTs gelistet. Diese beiden Fehler sollen hiermit korrigiert werden.   +
In der sich aus den Beschlüssen der Gründungsversammlung ergebenden Fassung können Fachsprecher vom RPT oder dem Vorstand ernannt werden, aber der RPT muss vorher entscheiden, ob es getrennte Fachsprecher für Bonn und RSK zu einem Fachsprecherposten gibt, oder nicht. Diese Kombination erscheint nicht praktikabel. Deshalb soll mit diesem Antrag mit einer konkurrierenden Abstimmung festgestellt werden, ob die Versammlung dem Vorsitz die Entscheidung über die Fachsprecher erlauben will, oder nicht.  +
Je näher wir der Kommunalwahl 2014 kommen umso mehr werden wir Piraten auch kurzfristig zu aktuellen Vorkommnissen in der Bonner Politik befragt werden für die eine Aussage durch eine Mitgliederversammlung aufgrund ihrer Einladungsfristen u.U. nur spät oder lange nach einer Aktualität Stellung bezieht und die über die Kompetenzen eines Vorstandes hinausgeht. Dieser Antrag bezieht und beschränkt sich ausnahmslos auf Positionspapiere des AK Kommunalpolitik Bonn. Programm- und Satzungsanträge müssen und sollen, auch nach der Gesetzeslage, den Mitgliederversammlungen vorbehalten bleiben. Im weiteren mündliche Begründung vor Ort.  +, erfolgt bei der Vorstellung.  +
Die offizielle Formulierung in "Leichter Sprache" setzt ein klares Signal dafür, dass wir als Piraten darum kämpfen, dass alle Bürger am demokratischen Prozess teilnehmen und niemand wegen sprachlicher Barrieren ausgeschlossen wird. Der bewusste Umgang mit den Sprachbarrieren würde uns im kommunalen Bereich ein Alleinstellungsmerkmal geben, das wir auch gut nach außen kommunizieren können. Daneben gibt es den rein praktischen Grund diesen Weg einzuschlagen, weil tatsächlich viele unserer potentiellen Wähler das Problem haben werden, unsere komplexen Formulierungen zu verstehen. Näheres zum Thema "Leichte Sprache" findet sich auf der Webseite http://www.leichtesprache.org/  +
Uns fehlte noch das Organ, welches die Ordnungsmaßnahme aussprechen darf, wie es §10 Absatz 3 des PartG vorschreibt: '"`UNIQ--poem-0000C2A8-QINU`"'  +
§4 Absatz 8 legt fest, dass alle Wahlverfahren in der Wahlordnung, die Teil der Satzung ist, festgelegt werden. Dadurch können wir die Wahlordnung nur über Satzungsänderungsanträge ändern, die mit der Einladung (mindestens 2 Wochen vor dem KPT) verschickt werden müssen. Das macht Anpassungen der Wahlverfahren unnötig schwer. Da unsere Wahlordnung zur Zeit sowohl Bestandteil der Satzung als auch der GO ist, können wir sie per GO-Antrag ändern, sobald wir die Wahlordnung von der Satzung trennen.  +
Die offizielle Formulierung in "Leichter Sprache" setzt ein klares Signal dafür, dass wir als Piraten darum kämpfen, dass alle Bürger am demokratischen Prozess teilnehmen und niemand wegen sprachlicher Barrieren ausgeschlossen wird. Der bewusste Umgang mit den Sprachbarrieren würde uns im kommunalen Bereich ein Alleinstellungsmerkmal geben, das wir auch gut nach außen kommunizieren können. Daneben gibt es den rein praktischen Grund diesen Weg einzuschlagen, weil tatsächlich viele unserer potentiellen Wähler das Problem haben werden, unsere komplexen Formulierungen zu verstehen. Näheres zum Thema "Leichte Sprache" findet sich auf der Webseite http://www.leichtesprache.org/  +
Abgestimmter Änderungsantrag des AK KomBo v. 22.7.13 u. 29.10.:  +
Bewährte Beschlüsse eines KPT sollten in die Satzung aufgenommen werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Der Beschluss des KPT2012.1 hat sich insoweit bewährt, als dass innerhalb von nicht einmal 2 Jahren bereits Rückstellungen von ca. 1300€ getätigt wurden, ohne dass andere Ausgaben verhindert wurden. Mit Aufnahme in die Satzung wird eine vernünftige Grundlage zur Finanzierung der Kommunalwahlausgaben geschaffen. Aufgrund steigender Ausschüttungen aus der Parteienfinanzierung (durch Bundestagswahl 2013) und dem längeren Zeitraum zwischen den Kommunalwahlen erscheinen 1/5 der ungebundenen Einnahmen ausreichend.<br /> Die Aufhebung des derzeitigen Beschlusses zum 1.1.2014 bewirkt eine sofortige Zweckbindung der Mittel für die Kommunalwahl 2014. Weitere ungebundene Einnahmen werden dann bereits anteilmäßig für die Kommunalwahlen 2019 zurückgestellt. Dies ist sinnvoll, da Einnahmen kurz vor der Wahl sonst unnötig zweckgebunden würden, weil eine Ausgabe bis zum Wahltermin nicht möglich war. Selbstverständlich können im Haushaltsplan 2014 noch weitere Mittel für die anstehende Kommunalwahl zweckgebunden werden.  +
Der Text der Petition lautet: »Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.« Die Begründung der Petition ist: »Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.« Weitere Begründung erfolgt mündlich.  +
Abgestimmter Änderungsantrag des AK KomBo v. 22.7.13 u. 29.10.:  +
Bisher wurde der Integrationsrat oft erst sehr spät über entsprechende Beschlussvorlagen für den Rat informiert und konnte dadurch nicht mehr hinreichend Einfluss nehmen.  +
Begründung erfolgt mündlich.  +